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Weitere Informationen zum Coronavirus

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wurde zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit sind die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.

Auch der Bund hat fast alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten ausgesetzt. Allein für Besucherinnen und Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Ab dem 1. März müssen Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeinrichtungen keinen Corona-Test mehr machen. Einzig die Maskenpflicht bleibt für sie noch bis zum 7. April 2023 bestehen. Wer Patientinnen und Patienten oder Heimbewohner:innen besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Dies ist die einzige noch verbliebene Corona-Regel, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz (§ 28b) zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit weiterhin gilt.

Online-Informationen zum Coronavirus


Telefon-Hotlines zum Coronavirus

Das Corona-Bürgertelefon der Landesregierung ist ab 1. Mai vorerst nicht mehr besetzt. Sollte es die Lage erforderlich machen, soll es wieder eingerichtet werden.

Informationen zu den aktuellen Corona-Maßnahmen im Land Brandenburg, zu Isolation und Quarantäne, Impfangeboten und Testmöglichkeiten finden Bürgerinnen und Bürger im Internet auf dem zentralen Corona-Portal corona.brandenburg.de.

Weitere Telefon-Hotlines zum Virus SARS-CoV-2, zum Beispiel von den Kreisen, dem Bundesgesundheitsministerium oder Ärztlichen Bereitschaftsdienst, sind auf der Internetseite corona.brandenburg.de zu finden.


Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.

Wer den Hausarzt nicht erreichen kann, wählt die Rufnummer 116117 (ohne Vorwahl) des Patientenservice. Die bundesweit einheitliche kostenfreie Rufnummer der Kassenärztlichen Vereinigung sagt Patientinnen und Patienten rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche, wohin sie sich im Falle einer akuten Erkrankung wenden können: an eine Arztpraxis, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, die Notaufnahme eines Krankenhauses oder den Rettungsdienst.

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wurde zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit sind die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.

Auch der Bund hat fast alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten ausgesetzt. Allein für Besucherinnen und Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Ab dem 1. März müssen Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeinrichtungen keinen Corona-Test mehr machen. Einzig die Maskenpflicht bleibt für sie noch bis zum 7. April 2023 bestehen. Wer Patientinnen und Patienten oder Heimbewohner:innen besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Dies ist die einzige noch verbliebene Corona-Regel, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz (§ 28b) zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit weiterhin gilt.

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Das Corona-Bürgertelefon der Landesregierung ist ab 1. Mai vorerst nicht mehr besetzt. Sollte es die Lage erforderlich machen, soll es wieder eingerichtet werden.

Informationen zu den aktuellen Corona-Maßnahmen im Land Brandenburg, zu Isolation und Quarantäne, Impfangeboten und Testmöglichkeiten finden Bürgerinnen und Bürger im Internet auf dem zentralen Corona-Portal corona.brandenburg.de.

Weitere Telefon-Hotlines zum Virus SARS-CoV-2, zum Beispiel von den Kreisen, dem Bundesgesundheitsministerium oder Ärztlichen Bereitschaftsdienst, sind auf der Internetseite corona.brandenburg.de zu finden.


Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.

Wer den Hausarzt nicht erreichen kann, wählt die Rufnummer 116117 (ohne Vorwahl) des Patientenservice. Die bundesweit einheitliche kostenfreie Rufnummer der Kassenärztlichen Vereinigung sagt Patientinnen und Patienten rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche, wohin sie sich im Falle einer akuten Erkrankung wenden können: an eine Arztpraxis, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, die Notaufnahme eines Krankenhauses oder den Rettungsdienst.