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E-Justiz

Elektronische Akte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Mit der Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) hat die Justiz des Landes Brandenburg einen zentralen Meilenstein ihres Digitalprogramms erfolgreich umgesetzt. Das Projekt ist im Februar 2021 gestartet und inzwischen planmäßig abgeschlossen. Das gesetzlich vorgegebene Ziel, neue Verfahren ab dem 1. Januar 2026 elektronisch zu führen, wurde erreicht.

Die E-Akte ersetzt die papiergebundene Aktenführung und wird heute in allen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften des Landes eingesetzt. Bereits seit 2022 wird an den Landgerichten sowie am Brandenburgischen Oberlandesgericht in Zivil- und Familiensachen mit dem elektronischen Integrationsportal (eIP) gearbeitet. In den Fachgerichtsbarkeiten erfolgte die Einführung anschließend. Auch in Strafsachen ist die elektronische Aktenführung nach einer umfassenden Pilotierung implementiert.

Im Zuge des Projekts wurden die Justizstandorte umfassend technisch modernisiert. Dazu gehört die Ausstattung der Arbeitsplätze mit Notebooks und zusätzlicher Bildschirmtechnik, um ein effizientes und ortsunabhängiges Arbeiten mit der E-Akte zu ermöglichen. Die elektronische Aktenführung ist damit fest im Arbeitsalltag der Justiz verankert.

Mit dem Abschluss des E-Akte-Projekts ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer modernen, leistungsfähigen und zukunftssicheren Justiz erreicht. Ausstehend ist noch die vollständige Ausstattung der Sitzungssäle mit festverbauter Präsentations- und Medientechnik. Diese stellt den nächsten Baustein dar, um die digitale Aktenführung auch im gerichtlichen Verfahren optimal zu unterstützen. Bis dahin steht jedem Gericht die mobile Videokonferenztechnik zur Durchführung von Verhandlungen zur Verfügung, um digitale Verfahrensabläufe umfassend zu unterstützen

Elektronische Akte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Mit der Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) hat die Justiz des Landes Brandenburg einen zentralen Meilenstein ihres Digitalprogramms erfolgreich umgesetzt. Das Projekt ist im Februar 2021 gestartet und inzwischen planmäßig abgeschlossen. Das gesetzlich vorgegebene Ziel, neue Verfahren ab dem 1. Januar 2026 elektronisch zu führen, wurde erreicht.

Die E-Akte ersetzt die papiergebundene Aktenführung und wird heute in allen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften des Landes eingesetzt. Bereits seit 2022 wird an den Landgerichten sowie am Brandenburgischen Oberlandesgericht in Zivil- und Familiensachen mit dem elektronischen Integrationsportal (eIP) gearbeitet. In den Fachgerichtsbarkeiten erfolgte die Einführung anschließend. Auch in Strafsachen ist die elektronische Aktenführung nach einer umfassenden Pilotierung implementiert.

Im Zuge des Projekts wurden die Justizstandorte umfassend technisch modernisiert. Dazu gehört die Ausstattung der Arbeitsplätze mit Notebooks und zusätzlicher Bildschirmtechnik, um ein effizientes und ortsunabhängiges Arbeiten mit der E-Akte zu ermöglichen. Die elektronische Aktenführung ist damit fest im Arbeitsalltag der Justiz verankert.

Mit dem Abschluss des E-Akte-Projekts ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer modernen, leistungsfähigen und zukunftssicheren Justiz erreicht. Ausstehend ist noch die vollständige Ausstattung der Sitzungssäle mit festverbauter Präsentations- und Medientechnik. Diese stellt den nächsten Baustein dar, um die digitale Aktenführung auch im gerichtlichen Verfahren optimal zu unterstützen. Bis dahin steht jedem Gericht die mobile Videokonferenztechnik zur Durchführung von Verhandlungen zur Verfügung, um digitale Verfahrensabläufe umfassend zu unterstützen


Elektronischer Rechtsverkehr

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 20. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) ist der elektronische Zugang zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder und des Bundes grundsätzlich einheitlich eröffnet worden.

In der Justiz des Landes Brandenburg sind die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten elektronisch erreichbar.

Klagen, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge, Erklärungen und sonstige Dokumente können Sie in elektronischer Form einreichen. Die für die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente in diesen Bereichen geltenden technischen Rahmenbedingungen folgen aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)). Die technischen Anforderungen an die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente sind im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt gemacht.

Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich verpflichtet, Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch an die Gerichte des Landes Brandenburg zu übermitteln. Diese Regelung findet auch bei der Kommunikation mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern Anwendung. Eine solche aktive Nutzungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 ebenfalls für Steuerberaterinnen und Steuerberater für Verfahren vor den Fachgerichten.

Die Kommunikation erfolgt über das Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Hierzu sind für die Einreichenden - neben der absenderbestätigten De-Mail - als weitere sichere Übermittlungswege

  • das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA),
  • das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo),
  • das elektronische Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO),
  • das besondere elektronische Notarpostfach (beN), sowie
  • das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zugelassen.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist.

Die Digitalisierung der Justiz soll aber nicht diejenigen Bürgerinnen und Bürger benachteiligen, die über keine oder eingeschränkte technische Möglichkeiten verfügen. Einen Brief an das Gericht zu schicken, ist und wird weiterhin möglich sein. Bürgerinnen und Bürgern ist es zwar auch möglich, den Gerichten elektronische Dokumente zu übermitteln und auch umgekehrt elektronisch adressiert zu werden, sofern sie dem Empfang für das jeweilige Verfahren zugestimmt haben. Ein Zwang zur elektronischen Kommunikation besteht für Privatpersonen allerdings nicht.


Online-Verfahren

Informationen und Zugangsmöglichkeiten zu den Online-Verfahren Grundbucheinsicht, Handelsregisterauskunft, Zentrales Vollstreckungsgericht und zentrales Schuldnerverzeichnis finden Sie auf den Internetseiten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Informationen zum Online-Mahnverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Amtsgerichts  Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg.

Weiterführende Informationen zu bundesweiten E-Justiz-Diensten erhalten Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.


Links


Elektronischer Rechtsverkehr

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 20. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) ist der elektronische Zugang zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder und des Bundes grundsätzlich einheitlich eröffnet worden.

In der Justiz des Landes Brandenburg sind die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten elektronisch erreichbar.

Klagen, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge, Erklärungen und sonstige Dokumente können Sie in elektronischer Form einreichen. Die für die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente in diesen Bereichen geltenden technischen Rahmenbedingungen folgen aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)). Die technischen Anforderungen an die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente sind im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt gemacht.

Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich verpflichtet, Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch an die Gerichte des Landes Brandenburg zu übermitteln. Diese Regelung findet auch bei der Kommunikation mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern Anwendung. Eine solche aktive Nutzungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 ebenfalls für Steuerberaterinnen und Steuerberater für Verfahren vor den Fachgerichten.

Die Kommunikation erfolgt über das Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Hierzu sind für die Einreichenden - neben der absenderbestätigten De-Mail - als weitere sichere Übermittlungswege

  • das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA),
  • das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo),
  • das elektronische Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO),
  • das besondere elektronische Notarpostfach (beN), sowie
  • das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zugelassen.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist.

Die Digitalisierung der Justiz soll aber nicht diejenigen Bürgerinnen und Bürger benachteiligen, die über keine oder eingeschränkte technische Möglichkeiten verfügen. Einen Brief an das Gericht zu schicken, ist und wird weiterhin möglich sein. Bürgerinnen und Bürgern ist es zwar auch möglich, den Gerichten elektronische Dokumente zu übermitteln und auch umgekehrt elektronisch adressiert zu werden, sofern sie dem Empfang für das jeweilige Verfahren zugestimmt haben. Ein Zwang zur elektronischen Kommunikation besteht für Privatpersonen allerdings nicht.


Online-Verfahren

Informationen und Zugangsmöglichkeiten zu den Online-Verfahren Grundbucheinsicht, Handelsregisterauskunft, Zentrales Vollstreckungsgericht und zentrales Schuldnerverzeichnis finden Sie auf den Internetseiten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Informationen zum Online-Mahnverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Amtsgerichts  Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg.

Weiterführende Informationen zu bundesweiten E-Justiz-Diensten erhalten Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.


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