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Landesverfassungsgericht

Foto: © MdJ

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist ein selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan. Es gehört nicht zum Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Gerichts bilden

Die Statistiken des Verfassungsgerichts liegen ab dem Jahr 1993 vor. Eine Übersicht der Entscheidungen finden Sie hier.


Den Internetauftritt des Verfassungsgerichts finden Sie unter: 

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Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist ein selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan. Es gehört nicht zum Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Gerichts bilden

Die Statistiken des Verfassungsgerichts liegen ab dem Jahr 1993 vor. Eine Übersicht der Entscheidungen finden Sie hier.


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