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Logo der Zukunftskonferenz Justiz

Bilanz Zukunftskonferenz

Als Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag 2019 wurde die Zukunftskonferenz Justiz umgesetzt. Sie wurde als Ideenwerkstatt initiiert, um Lösungen für die anstehenden Aufgaben der Brandenburger Justiz zu erarbeiten. Während des Prozesses haben fünf Arbeitsgruppen aus insgesamt 60 laufbahn-, gerichtsbarkeits- und behördenübergreifenden Mitgliedern der Justiz, Berufsverbände und Gewerkschaften an insgesamt 40 Sitzungstagen diverse Reformvorschläge erarbeitet. Von Beginn an hat das Ministerium der Justiz die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit der Vorschläge geprüft und zum Teil mit deren Umsetzung bereits konferenzbegleitend begonnen. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung präsentierten die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen am 28. September 2023 ihre Reformvorschläge. In dem vergangenen Jahr ist die Umsetzung der Projekte weit vorangeschritten:

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Bilanz Zukunftskonferenz

Als Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag 2019 wurde die Zukunftskonferenz Justiz umgesetzt. Sie wurde als Ideenwerkstatt initiiert, um Lösungen für die anstehenden Aufgaben der Brandenburger Justiz zu erarbeiten. Während des Prozesses haben fünf Arbeitsgruppen aus insgesamt 60 laufbahn-, gerichtsbarkeits- und behördenübergreifenden Mitgliedern der Justiz, Berufsverbände und Gewerkschaften an insgesamt 40 Sitzungstagen diverse Reformvorschläge erarbeitet. Von Beginn an hat das Ministerium der Justiz die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit der Vorschläge geprüft und zum Teil mit deren Umsetzung bereits konferenzbegleitend begonnen. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung präsentierten die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen am 28. September 2023 ihre Reformvorschläge. In dem vergangenen Jahr ist die Umsetzung der Projekte weit vorangeschritten:

  • I. Personalentwicklungskonzept (AG 1)

    Ein wesentliches Ergebnis der Zukunftskonferenz war die Erstellung eines modernen geschäfts- und laufbahnübergreifenden Personalentwicklungskonzepts für die Brandenburger Justiz (PEK). Darin wurden zahlreiche Vorschläge der Arbeitsgruppen aufgenommen, etwa zur Vereinbarkeit von Familie und Karriere bzw. Arbeitsort- und Arbeitszeitflexibilisierung. In dem Konzept werden zudem moderne Instrumente der Personalführung und Personalentwicklung und Strategien für eine erfolgreiche Personalgewinnung aufgezeigt. Mit einer Kultur des Wechsels soll vor allem den Richterinnen und Richtern sowie den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ein Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften ermöglicht sowie Abordnungs- und Verplanungsmöglichkeiten erweitert werden.

    Ein wesentliches Ergebnis der Zukunftskonferenz war die Erstellung eines modernen geschäfts- und laufbahnübergreifenden Personalentwicklungskonzepts für die Brandenburger Justiz (PEK). Darin wurden zahlreiche Vorschläge der Arbeitsgruppen aufgenommen, etwa zur Vereinbarkeit von Familie und Karriere bzw. Arbeitsort- und Arbeitszeitflexibilisierung. In dem Konzept werden zudem moderne Instrumente der Personalführung und Personalentwicklung und Strategien für eine erfolgreiche Personalgewinnung aufgezeigt. Mit einer Kultur des Wechsels soll vor allem den Richterinnen und Richtern sowie den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ein Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften ermöglicht sowie Abordnungs- und Verplanungsmöglichkeiten erweitert werden.

  • II. Wissenschaftliche Mitarbeit (AG 2)

    Durch das Projekt „wissenschaftlichen Mitarbeit in der Justiz“ werden überdurchschnittlich leistungsstarke Referendarinnen und Referendare mit dem Ziel einer frühzeitigen Bindung angesprochen und für eine wissenschaftliche Nebentätigkeit in der Justiz gewonnen. Nach einer Pilotierungsphase bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inzwischen auch bei den Staatsanwaltschaften und Fachgerichten eingesetzt. Im Jahr 2023 sind zwölf wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingestellt worden, für das Haushaltsjahr 2024 können 23 Stellen besetzt werden. Zudem stehen nach einer Erweiterung des Projektes nunmehr 14 weitere Stellen für junge Juristinnen und Juristen zur Überbrückung der Wartezeit auf das Referendariat oder auf die Einstellung in den richterlichen oder staatsanwaltlichen Dienst bereit.

    Durch das Projekt „wissenschaftlichen Mitarbeit in der Justiz“ werden überdurchschnittlich leistungsstarke Referendarinnen und Referendare mit dem Ziel einer frühzeitigen Bindung angesprochen und für eine wissenschaftliche Nebentätigkeit in der Justiz gewonnen. Nach einer Pilotierungsphase bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inzwischen auch bei den Staatsanwaltschaften und Fachgerichten eingesetzt. Im Jahr 2023 sind zwölf wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingestellt worden, für das Haushaltsjahr 2024 können 23 Stellen besetzt werden. Zudem stehen nach einer Erweiterung des Projektes nunmehr 14 weitere Stellen für junge Juristinnen und Juristen zur Überbrückung der Wartezeit auf das Referendariat oder auf die Einstellung in den richterlichen oder staatsanwaltlichen Dienst bereit.

  • III. Laufbahnausbildung mittlerer Justizdienst (AG 2)

    Ein Meilenstein, der bereits während der Zukunftskonferenz Justiz erreicht werden konnte, ist die Wiederaufnahme der Beamtenausbildung im mittleren Justizdienst. In den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften muss in den nächsten Jahren eine Vielzahl an Altersabgängen kompensiert werden. Dabei bilden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten das Rückgrat eines jeden Gerichts und einer jeden Staatsanwaltschaft. Die Reform der Ausbildung soll der Gewinnung und der dauerhaften Bindung von Nachwuchskräften dienen. Die sich nach der Ausbildung anschließende Verbeamtung auf Lebenszeit soll sicherstellen, dass die Justiz langfristig funktionsfähig bleibt. Die ersten Ausbildungsanwärterinnen und ‑anwärter haben ihren Dienst bereits am 1. September 2023 begonnen. Für den ersten Jahrgang der Laufbahnausbildung wurden insgesamt 30 Teilnehmer aus 121 Bewerbern ausgewählt, der diesjährige zweite Lehrgang hat sogar eine Jahrgangsstärke von 34 Anwärterinnen und Anwärtern. Die Ausbildung umfasst zentralisierte Theorieeinheiten an der Justizakademie und praxisorientierten Module bei den Amts- oder Landgerichten und ermöglicht den Anwärterinnen und Anwärtern, ihre berufliche Laufbahn in ihrer Heimatregion zu beginnen. Durch die Konzentration auf justizspezifische Schlüsselqualifikationen konnte die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt und die Identifikation mit der Justiz gefördert werden.

    Ein Meilenstein, der bereits während der Zukunftskonferenz Justiz erreicht werden konnte, ist die Wiederaufnahme der Beamtenausbildung im mittleren Justizdienst. In den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften muss in den nächsten Jahren eine Vielzahl an Altersabgängen kompensiert werden. Dabei bilden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten das Rückgrat eines jeden Gerichts und einer jeden Staatsanwaltschaft. Die Reform der Ausbildung soll der Gewinnung und der dauerhaften Bindung von Nachwuchskräften dienen. Die sich nach der Ausbildung anschließende Verbeamtung auf Lebenszeit soll sicherstellen, dass die Justiz langfristig funktionsfähig bleibt. Die ersten Ausbildungsanwärterinnen und ‑anwärter haben ihren Dienst bereits am 1. September 2023 begonnen. Für den ersten Jahrgang der Laufbahnausbildung wurden insgesamt 30 Teilnehmer aus 121 Bewerbern ausgewählt, der diesjährige zweite Lehrgang hat sogar eine Jahrgangsstärke von 34 Anwärterinnen und Anwärtern. Die Ausbildung umfasst zentralisierte Theorieeinheiten an der Justizakademie und praxisorientierten Module bei den Amts- oder Landgerichten und ermöglicht den Anwärterinnen und Anwärtern, ihre berufliche Laufbahn in ihrer Heimatregion zu beginnen. Durch die Konzentration auf justizspezifische Schlüsselqualifikationen konnte die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt und die Identifikation mit der Justiz gefördert werden.

  • IV. Audiovisuelle richterliche Vernehmungen (AG 4)

    Zur Verbesserung des Opferschutzes wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2023 die Zuständigkeit für die audiovisuelle Zeugenvernehmung, also die Durchführung von Vernehmungen nach § 58a Abs. 1 StPO, bei den Amtsgerichten am Sitz der Staatsanwaltschaften für den jeweiligen Landgerichtsbezirk konzentriert. Diese Zuständigkeitskonzentration schafft bessere Rahmenbedingungen bei der Durchführung audiovisueller Vernehmungen.

    Damit die Einführung der richterlichen Videovernehmung als Beweismittel in der Hauptverhandlung gelingt, muss die Vernehmung eine hohe inhaltliche und technische Qualität aufweisen. Dazu ist eine professionelle Ausstattung der Vernehmungszimmer erforderlich. Am Standort Potsdam ist die erste Bauphase abgeschlossen; drei Verhandlungssäle sowie ein Vernehmungsraum wurden umgebaut und entsprechend ausgestattet. In den Sitzungssälen wurde eine feste Videokonferenzanlage, Konferenzkameras, ein Großformatdisplay sowie ein Touchpanel zur zentralen Steuerung verbaut. Im Fall einer Vernehmung von Zeugen, welche nicht im Saal anwesend sind, muss diese aus dem Vernehmungsraum in Bild und Ton in Echtzeit in den Saal übertragen werden. An den weiteren Standorten der Amtsgerichte am Sitz der Landgerichte wird die technische und bauliche Umsetzung derzeit vorbereitet oder befindet sich in der Umsetzung.

    Zur Verbesserung des Opferschutzes wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2023 die Zuständigkeit für die audiovisuelle Zeugenvernehmung, also die Durchführung von Vernehmungen nach § 58a Abs. 1 StPO, bei den Amtsgerichten am Sitz der Staatsanwaltschaften für den jeweiligen Landgerichtsbezirk konzentriert. Diese Zuständigkeitskonzentration schafft bessere Rahmenbedingungen bei der Durchführung audiovisueller Vernehmungen.

    Damit die Einführung der richterlichen Videovernehmung als Beweismittel in der Hauptverhandlung gelingt, muss die Vernehmung eine hohe inhaltliche und technische Qualität aufweisen. Dazu ist eine professionelle Ausstattung der Vernehmungszimmer erforderlich. Am Standort Potsdam ist die erste Bauphase abgeschlossen; drei Verhandlungssäle sowie ein Vernehmungsraum wurden umgebaut und entsprechend ausgestattet. In den Sitzungssälen wurde eine feste Videokonferenzanlage, Konferenzkameras, ein Großformatdisplay sowie ein Touchpanel zur zentralen Steuerung verbaut. Im Fall einer Vernehmung von Zeugen, welche nicht im Saal anwesend sind, muss diese aus dem Vernehmungsraum in Bild und Ton in Echtzeit in den Saal übertragen werden. An den weiteren Standorten der Amtsgerichte am Sitz der Landgerichte wird die technische und bauliche Umsetzung derzeit vorbereitet oder befindet sich in der Umsetzung.

  • V. Schülerpraktika in der Justiz (AG 2)

    Als Resultat aus der Zukunftskonferenz ist der Entwurf eines Konzeptes für Schülerpraktika in der Justiz erarbeitet und mit dem Geschäftsbereich abgestimmt worden. Entsprechendes Begleitmaterial, wie etwa ein Praktikantenpass, Feedbackbogen oder Arbeitsnachweis, ist durch das Ministerium der Justiz erarbeitet und dem Geschäftsbereich zur Verfügung gestellt worden. Das Schülerpraktikum soll zentral auf der Internetseite des Ministeriums beworben werden.

    Als Resultat aus der Zukunftskonferenz ist der Entwurf eines Konzeptes für Schülerpraktika in der Justiz erarbeitet und mit dem Geschäftsbereich abgestimmt worden. Entsprechendes Begleitmaterial, wie etwa ein Praktikantenpass, Feedbackbogen oder Arbeitsnachweis, ist durch das Ministerium der Justiz erarbeitet und dem Geschäftsbereich zur Verfügung gestellt worden. Das Schülerpraktikum soll zentral auf der Internetseite des Ministeriums beworben werden.

  • VI. Rechtskundeunterricht (AG 2)

    Um das Ziel der Zukunftskonferenz zu erreichen, den Rechtskundeunterricht in den Schulen zu stärken, hat das Ministerium der Justiz eine Arbeitsgruppe eingerichtet und ein Eckpunktepapier erarbeitet, in dessen Umsetzung bereits ca. 40 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gewonnen werden konnten, Rechtskundeunterricht an den Schulen zu erteilen. Derzeit wird der Kontakt zu den interessierten Schulen hergestellt. Als Unterstützung erhalten die Dozenten Lernmaterialien, die in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) auf der digitalen Plattform Campus LISUM bereitgestellt werden. Auf der Homepage des Ministeriums der Justiz wird der Rechtskundeunterricht anwenderfreundlich durch ausführliche Informationen beworben. Neben den seit Jahren bestehenden und etablierten Lern- und Lehrformaten sollen die neuen Arbeitsgemeinschaften und Projekttage zum Rechtskundeunterricht voraussichtlich im Laufe des Schuljahres 2024/2025 starten.

    Um das Ziel der Zukunftskonferenz zu erreichen, den Rechtskundeunterricht in den Schulen zu stärken, hat das Ministerium der Justiz eine Arbeitsgruppe eingerichtet und ein Eckpunktepapier erarbeitet, in dessen Umsetzung bereits ca. 40 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gewonnen werden konnten, Rechtskundeunterricht an den Schulen zu erteilen. Derzeit wird der Kontakt zu den interessierten Schulen hergestellt. Als Unterstützung erhalten die Dozenten Lernmaterialien, die in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) auf der digitalen Plattform Campus LISUM bereitgestellt werden. Auf der Homepage des Ministeriums der Justiz wird der Rechtskundeunterricht anwenderfreundlich durch ausführliche Informationen beworben. Neben den seit Jahren bestehenden und etablierten Lern- und Lehrformaten sollen die neuen Arbeitsgemeinschaften und Projekttage zum Rechtskundeunterricht voraussichtlich im Laufe des Schuljahres 2024/2025 starten.

  • VII. Öffentlichkeitsarbeit zur Personalgewinnung (AG 2)

    Als wichtiges Vorhaben der Zukunftskonferenz Justiz soll die Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Personalgewinnung professionalisiert werden. Das Ministerium der Justiz hat dazu ein geschäftsbereichsübergreifendes Social-Media-Konzept entworfen. Im Mittelpunkt steht dabei die effektive Nutzung von Social-Media zur Personalgewinnung, Identitätsbildung und Imagepflege, um die Justiz sowohl als attraktiven Arbeitgeber als auch als Garant des Rechtsstaates in der öffentlichen Wahrnehmung zu positionieren. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung und soll zeitnah umgesetzt werden.

     

    Als wichtiges Vorhaben der Zukunftskonferenz Justiz soll die Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Personalgewinnung professionalisiert werden. Das Ministerium der Justiz hat dazu ein geschäftsbereichsübergreifendes Social-Media-Konzept entworfen. Im Mittelpunkt steht dabei die effektive Nutzung von Social-Media zur Personalgewinnung, Identitätsbildung und Imagepflege, um die Justiz sowohl als attraktiven Arbeitgeber als auch als Garant des Rechtsstaates in der öffentlichen Wahrnehmung zu positionieren. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung und soll zeitnah umgesetzt werden.

     

  • VIII. Verbeamtung von Bestandspersonal mittlerer Dienst (AG 3)

    Im Rahmen der Einführung der Beamtenlaufbahnausbildung des mittleren Justizdienstes wurde auch die Verbeamtung des Bestandspersonals des mittleren Dienstes geprüft. Im Ergebnis erkennt das Ministerium der Justiz die Ausbildung zum Justizfachangestellten als fachlich gleichwertig zur Laufbahnausbildung des mittleren Justizdienstes an. Dadurch hat ein Justizfachangestellter die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes und kann – bei Vorliegen der übrigen Ernennungsvoraussetzungen – verbeamtet werden. Für die Rechtsanwaltsfachangestellten ist mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vom 9. April 2024 die gesetzliche Grundlage geschaffen worden, die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes durch Absolvieren einer laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung zu erwerben.

    Im Rahmen der Einführung der Beamtenlaufbahnausbildung des mittleren Justizdienstes wurde auch die Verbeamtung des Bestandspersonals des mittleren Dienstes geprüft. Im Ergebnis erkennt das Ministerium der Justiz die Ausbildung zum Justizfachangestellten als fachlich gleichwertig zur Laufbahnausbildung des mittleren Justizdienstes an. Dadurch hat ein Justizfachangestellter die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes und kann – bei Vorliegen der übrigen Ernennungsvoraussetzungen – verbeamtet werden. Für die Rechtsanwaltsfachangestellten ist mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vom 9. April 2024 die gesetzliche Grundlage geschaffen worden, die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes durch Absolvieren einer laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung zu erwerben.

  • IX. Verbeamtung Justizwachtmeister (AG 3)

    Durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes am 9. April 2024 hat das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg auf Anregung des Ministeriums für Justiz die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes zu erwerben. Dazu müssen die Justizwachtmeister eine laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung absolvieren. Die dazu erforderliche Verordnung wird noch vor dem 1. Dezember 2024 erlassen werden. Der erste Lehrgang beginnt am 1. Dezember 2024 und wird zwölf Monate dauern. Er wird aus acht Monaten Fachpraxis und vier Monaten Fachtheorie bestehen.

    Durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes am 9. April 2024 hat das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg auf Anregung des Ministeriums für Justiz die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes zu erwerben. Dazu müssen die Justizwachtmeister eine laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung absolvieren. Die dazu erforderliche Verordnung wird noch vor dem 1. Dezember 2024 erlassen werden. Der erste Lehrgang beginnt am 1. Dezember 2024 und wird zwölf Monate dauern. Er wird aus acht Monaten Fachpraxis und vier Monaten Fachtheorie bestehen.

  • X. Steigerung der Bürgernähe/ Online Buchungssystem (AG 3/4)

    Eine bürgernahe Justiz muss eine schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit der Gerichte gewährleisten. Eine innovative Lösung dafür bietet die Kontaktmöglichkeit durch Nutzung digitaler Medien. Noch in diesem Jahr sollen die Bürgerinnen und Bürger Termine bei den Gerichten online auf einer Webseite buchen können. Die Online‑Terminbuchungsvergabe mit dem Arbeitstitel „just.book“ wird ab Ende November an zunächst vier Amtsgerichten (Bad Liebenwerda, Luckenwalde, Neuruppin und Strausberg) pilotiert. Bereits zu Beginn wird es für Kirchenaustritte und Nachlasssachen, d.h. Bereiche mit besonders hohem Bürgerterminaufkommen, einsetzbar sein.

    Eine bürgernahe Justiz muss eine schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit der Gerichte gewährleisten. Eine innovative Lösung dafür bietet die Kontaktmöglichkeit durch Nutzung digitaler Medien. Noch in diesem Jahr sollen die Bürgerinnen und Bürger Termine bei den Gerichten online auf einer Webseite buchen können. Die Online‑Terminbuchungsvergabe mit dem Arbeitstitel „just.book“ wird ab Ende November an zunächst vier Amtsgerichten (Bad Liebenwerda, Luckenwalde, Neuruppin und Strausberg) pilotiert. Bereits zu Beginn wird es für Kirchenaustritte und Nachlasssachen, d.h. Bereiche mit besonders hohem Bürgerterminaufkommen, einsetzbar sein.

  • XI. Unterstützung durch Wirtschaftsreferenten (AG 4)

    Ausgehend von den Überlegungen der Zukunftskonferenz zur fachlichen Unterstützung von Richterinnen und Richtern fand im Landgerichtsbezirk Cottbus eine erste Pilotphase des Projekts „Richterassistenz durch Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaften“ statt. In dieser Phase wurde es den Richterinnen und Richtern des Landgerichtsbezirks Cottbus ermöglicht, das betriebswirtschaftliche Know-how einer Wirtschaftsreferentin der Staatsanwaltschaft Cottbus zur Klärung allgemeiner betriebswirtschaftlicher Fragen zu nutzen. Es folgte eine zweite Pilotierungsphase, in der für die Richterinnen und Richter aller Landgerichtsbezirke sowie für Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaften die Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme mit den Wirtschaftsprüfgruppen der Staatsanwaltschaften bestand. Die Pilotierungsphase endete im August 2024, wird derzeit ausgewertet. Im Ergebnis der Auswertung soll auch darüber entschieden werden, ob die Einstellung von Wirtschaftsfachkräften unmittelbar in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit als fachliche Richterassistenz anzustreben ist.

    Ausgehend von den Überlegungen der Zukunftskonferenz zur fachlichen Unterstützung von Richterinnen und Richtern fand im Landgerichtsbezirk Cottbus eine erste Pilotphase des Projekts „Richterassistenz durch Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaften“ statt. In dieser Phase wurde es den Richterinnen und Richtern des Landgerichtsbezirks Cottbus ermöglicht, das betriebswirtschaftliche Know-how einer Wirtschaftsreferentin der Staatsanwaltschaft Cottbus zur Klärung allgemeiner betriebswirtschaftlicher Fragen zu nutzen. Es folgte eine zweite Pilotierungsphase, in der für die Richterinnen und Richter aller Landgerichtsbezirke sowie für Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaften die Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme mit den Wirtschaftsprüfgruppen der Staatsanwaltschaften bestand. Die Pilotierungsphase endete im August 2024, wird derzeit ausgewertet. Im Ergebnis der Auswertung soll auch darüber entschieden werden, ob die Einstellung von Wirtschaftsfachkräften unmittelbar in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit als fachliche Richterassistenz anzustreben ist.

  • XII. Ausweitung der Organisationsberatung (AG 4)

    Aufgrund der sich rasch ändernden Anforderungen am Arbeitsplatz errichtete das Ministerium der Justiz Strukturen für den erweiterten Einsatz der bereits ausgebildeten Organisationsberaterinnen und ‑berater. Deren Angebot wird im Geschäftsbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit regelmäßig nachgefragt und soll auf andere Geschäftsbereiche erweitert werden. Zur Deckung der Aus- und Fortbildungsbedarfe wurden Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2025/2026 angemeldet.

    Aufgrund der sich rasch ändernden Anforderungen am Arbeitsplatz errichtete das Ministerium der Justiz Strukturen für den erweiterten Einsatz der bereits ausgebildeten Organisationsberaterinnen und ‑berater. Deren Angebot wird im Geschäftsbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit regelmäßig nachgefragt und soll auf andere Geschäftsbereiche erweitert werden. Zur Deckung der Aus- und Fortbildungsbedarfe wurden Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2025/2026 angemeldet.

  • XIII. Betriebliches Gesundheitsmanagement (AG 5)

    Zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit, der Motivation und der Leistungskraft aller Beschäftigten setzt sich das Ministerium der Justiz für den geschäftsübergreifenden Ausbau des bereits bestehenden Rahmenkonzepts Gesundheitsmanagement aus dem Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts ein. Inzwischen ist der Entwurf eines Rahmenkonzeptes erarbeitet worden, der noch mit den weiteren Beteiligten abgestimmt werden muss. Zwar sind grundsätzlich die jeweiligen Dienststellen im Geschäftsbereich für die Ausgestaltung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements selbst verantwortlich. Das Ministerium der Justiz wird im Rahmen der Umsetzung des Konzepts jedoch eine koordinierende Rolle einnehmen und eine Plattform zum regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Verantwortlichen schaffen.

    Zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit, der Motivation und der Leistungskraft aller Beschäftigten setzt sich das Ministerium der Justiz für den geschäftsübergreifenden Ausbau des bereits bestehenden Rahmenkonzepts Gesundheitsmanagement aus dem Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts ein. Inzwischen ist der Entwurf eines Rahmenkonzeptes erarbeitet worden, der noch mit den weiteren Beteiligten abgestimmt werden muss. Zwar sind grundsätzlich die jeweiligen Dienststellen im Geschäftsbereich für die Ausgestaltung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements selbst verantwortlich. Das Ministerium der Justiz wird im Rahmen der Umsetzung des Konzepts jedoch eine koordinierende Rolle einnehmen und eine Plattform zum regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Verantwortlichen schaffen.

  • XIV. Einrichtung einer zentralen Asyldokumentationsstelle (AG 4)

    Um die Verkürzung der asylgerichtlichen Verfahren auch künftig voranzutreiben, soll bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eine zentrale Asyldokumentationsstelle eingerichtet werden. In der Praxis haben bisher alle Verwaltungsgerichte in Bezug auf das jeweilige Herkunftsland von Asylsuchenden eine eigene chronologisch geordnete Liste von Erkenntnismitteln, die das zur Bewertung der asylrelevanten Lage geeignete Material zusammenfasst und die Bestandteil der gerichtlichen Verfahrensakte wird, erstellt und regelmäßig aktualisiert. Deutlich effektiver ist es, diese Aufgabe in einer zentralen Stelle für alle Verwaltungsgerichte zu bündeln. Das erstellte Konzept sieht zwei Ausbaustufen vor. In Stufe 1 ist die zentrale Erstellung und Aktualisierung von Erkenntnismittellisten vorgesehen. In Stufe 2 soll die Übertragung von Rechercheaufgaben auf wissenschaftliche Mitarbeiter der Zentralstelle möglich werden, um die Richterinnen und Richter von diesen zeitaufwendigen Aufgaben zu entlasten. Der Betrieb in der ersten Ausbaustufe soll noch dieses Jahr beginnen.

    Um die Verkürzung der asylgerichtlichen Verfahren auch künftig voranzutreiben, soll bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eine zentrale Asyldokumentationsstelle eingerichtet werden. In der Praxis haben bisher alle Verwaltungsgerichte in Bezug auf das jeweilige Herkunftsland von Asylsuchenden eine eigene chronologisch geordnete Liste von Erkenntnismitteln, die das zur Bewertung der asylrelevanten Lage geeignete Material zusammenfasst und die Bestandteil der gerichtlichen Verfahrensakte wird, erstellt und regelmäßig aktualisiert. Deutlich effektiver ist es, diese Aufgabe in einer zentralen Stelle für alle Verwaltungsgerichte zu bündeln. Das erstellte Konzept sieht zwei Ausbaustufen vor. In Stufe 1 ist die zentrale Erstellung und Aktualisierung von Erkenntnismittellisten vorgesehen. In Stufe 2 soll die Übertragung von Rechercheaufgaben auf wissenschaftliche Mitarbeiter der Zentralstelle möglich werden, um die Richterinnen und Richter von diesen zeitaufwendigen Aufgaben zu entlasten. Der Betrieb in der ersten Ausbaustufe soll noch dieses Jahr beginnen.


Die Abschlussveranstaltung der Zukunftskonferenz Justiz

Gemeinsam für eine zukunftsfähige, leistungsstarke und bürgernahe Justiz

fand am 28. September 2023 statt.

 

Unter Leitung von Justizministerin Susanne Hoffmann wurde am 28. September 2023 die Arbeitsphase der Zukunftskonferenz Justiz abgeschlossen.

Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung präsentierten die Vorsitzenden der seit September 2021 regelmäßig tagenden Arbeitsgruppen in den Räumen der Staatskanzlei ihre Reformvorschläge, um die Justiz für die Zukunft leistungsstärker und bürgernäher aufzustellen. Neben den Arbeitsgruppenmitgliedern und Abgeordneten waren Vertreter des Geschäftsbereiches, des Ministeriums für Justiz, der Berufsverbände, der Gewerkschaften und der Presse anwesend.

Die Abschlussveranstaltung der Zukunftskonferenz Justiz

Gemeinsam für eine zukunftsfähige, leistungsstarke und bürgernahe Justiz

fand am 28. September 2023 statt.

 

Unter Leitung von Justizministerin Susanne Hoffmann wurde am 28. September 2023 die Arbeitsphase der Zukunftskonferenz Justiz abgeschlossen.

Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung präsentierten die Vorsitzenden der seit September 2021 regelmäßig tagenden Arbeitsgruppen in den Räumen der Staatskanzlei ihre Reformvorschläge, um die Justiz für die Zukunft leistungsstärker und bürgernäher aufzustellen. Neben den Arbeitsgruppenmitgliedern und Abgeordneten waren Vertreter des Geschäftsbereiches, des Ministeriums für Justiz, der Berufsverbände, der Gewerkschaften und der Presse anwesend.

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„Zukunftsfähig, Leistungsstark, Bürgernah“ – unter diesem Motto erarbeitet die „Zukunftskonferenz Justiz“ Lösungen zur Zukunftssicherung der Brandenburger Justiz.

Justizministerin Hoffmann hat am 2. September 2021 die „Zukunftskonferenz Justiz“ eröffnet. An der ganztägigen Auftaktveranstaltung haben neben zahlreichen Akteurinnen und Akteuren der Brandenburger Justiz auch Experten teilgenommen, die Erfahrungen aus anderen Bundesländern eingebracht haben.

Von November 2021 bis Dezember 2022 haben vielfältig zusammengesetzte Arbeitsgruppen zu den wichtigsten Schwerpunktthemen getagt. Sie haben ihre Arbeit nun abgeschlossen und ihre Reformvorschläge dem Ministerium der Justiz übermittelt. Eingeflossen sind zahlreiche Anregungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Brandenburger Justiz sowie Erfahrungen anderer Bundesländer.

Justizministerin Hoffmann dankt den Mitgliedern der Arbeitsgruppen und allen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit ihren Ideen eingebracht haben, für das große Engagement bei der Mitgestaltung der Zukunft ihrer Justiz.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppen wurden mit dem Ziel einer zügigen Umsetzung bewertet. Parallel dazu wird ein Personalentwicklungskonzept für die Brandenburger Justiz erarbeitet, in das viele der Vorschläge einfließen können. Wichtige Weichenstellungen sind auch auf Anregung der Arbeitsgruppen bereits erfolgt. Die Brandenburger Justiz schafft eine eigene Beamtenlaufbahn für den mittleren Justizdienst. Schon im September 2023 wird der erste Anwärterjahrgang seine Ausbildung beginnen. Auch für den Justizwachtmeisterdienst ist eine Verbeamtung vorgesehen. Das von der Zukunftskonferenz vorgeschlagene Konzept einer Nebentätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter während des Rechtsreferendariats wird bereits umgesetzt. Pilotprojekte laufen zur Optimierung und Professionalisierung des richterlichen Bereitschaftsdienstes und zum Einsatz von Wirtschaftsreferenten zur fachlichen Unterstützung der Gerichte bei komplexen Wirtschaftssachverhalten.

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppen werden zusammen mit dem Ergebnis der Auswertung in einem Abschlussbericht präsentiert, der dem Landtag nach der Kabinettsbefassung vorgestellt wird. Im Anschluss sollen die Reformvorschläge auf einer Abschlusskonferenz am 28. September 2023 öffentlich präsentiert und diskutiert werden. Damit kann noch in dieser Legislaturperiode mit der Umsetzung der Reformvorschläge begonnen werden.

Anlass und Ziele der Zukunftskonferenz Justiz

Die derzeitige Altersstruktur in der Justiz - in den nächsten Jahren werden ca. 25 % der Justizmitarbeiter in den Ruhestand treten - wird erhebliche personelle Umbrüche nach sich ziehen. Ziel der Zukunftskonferenz Justiz ist es daher, gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren der Brandenburger Justiz zukunftsweisende Impulse zu entwickeln für eine Justiz, die an Attraktivität und Leistungsstärke gewinnt. Dabei müssen Bürgerinnen und Bürger und deren Erwartungen an eine moderne und effektive Justiz noch mehr im Fokus stehen.

Justizministerin Hoffmann: „Um den bereits eingeläuteten Generationenwechsel weiterhin erfolgreich zu gestalten, ist es unabdingbar, dass sich die Brandenburger Justiz nicht nur als moderner attraktiver Arbeitgeber präsentiert. Ziel der Zukunftskonferenz Justiz ist es auch, die Leistungsfähigkeit der Justiz im Interesse der Bürger weiter zu erhöhen.“

Aufgrund der Bedeutung dieses Projektes wurde eine langjährig erfahrene Justizexpertin und ehemalige Staatssekretärin des Bundesjustizministeriums als Beauftragte für die Zukunftskonferenz gewonnen.

Bereits der Koalitionsvertrag vom 19. November 2019 sieht eine solche Konferenz vor und auch der Landtag Brandenburg hat die Bedeutung dieses Projekts für die Brandenburger Justiz mit seinem Beschluss vom 11. November 2020 (DS 7/2125-B) unterstrichen. Bereits am 25. Mai 2021 legte Justizministerin Hoffmann der Landesregierung ein Konzept zur Durchführung der „Zukunftskonferenz Justiz“ vor.

Fünf Schwerpunktthemen

Zur Steigerung von Attraktivität, Effizienz und Bürgernähe unserer Justiz befasst sich die Zukunftskonferenz mit folgenden Schwerpunkten:

  • laufbahnübergreifend mehr Durchlässigkeit und Wechsel, moderne Führungskultur durch verstärkte Vermittlung von Führungskompetenz und Teamfähigkeit sowie der Ausbau moderner Konzepte für die Personalentwicklung
  • Personalgewinnung mittels moderner und zielgruppenorientierter Kampagnen, Ausbau des Rechtskundeunterrichts sowie Praktika und Hospitationsmöglichkeiten im gesamten Bereich der Justiz
  • Sicherung der Zukunft des Mittleren Dienstes durch Steigerung der Ausbildungsqualität und Einstieg in die Beamtenlaufbahn
  • Entlastung und Unterstützung durch Aufgabenübertragung, effiziente Arbeitsstrukturen und -abläufe sowie bürgernahe Online-Angebote
  • Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Karriere durch die Nutzung technischer Möglichkeiten, eine familienfreundliche Führungskultur und familienfreundliche Qualifizierungsanforderungen bzw. -maßnahmen

Fünf Arbeitsgruppen

Die zu diesen Themen eingesetzten fünf Arbeitsgruppen haben regelmäßig an verschiedenen Orten in Brandenburg getagt.

Die Berufsverbände und Gewerkschaften der Brandenburger Justiz, die Personalvertretungen, der Geschäftsbereich und das Ministerium der Justiz haben in jede Arbeitsgruppe Vertreterinnen und Vertreter entsandt. Damit ist sichergestellt, dass sich alle relevanten Akteure mit ihren unterschiedlichen Interessen, Perspektiven und Positionen in die Zukunftskonferenz einbringen können.

Die Arbeitsgruppen haben auch immer wieder Gäste aus der Justiz anderer Bundesländer und der Brandenburger Justiz (Assessorenvertreterinnen und -vertreter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Geschäftsstellen u.v.a.) zu den Sitzungen eingeladen. Einige Arbeitsgruppen haben außerdem Unterarbeitsgruppen zur Erarbeitung von Konzepten eingerichtet. Durch regelmäßige Koordinierungstreffen wurden Querschnittsthemen frühzeitig erkannt und Doppelarbeit vermieden.


Die Themen der Arbeitsgruppen, die Arbeitsgruppen-Mitglieder und die Tagungstermine finden Sie hier:

„Zukunftsfähig, Leistungsstark, Bürgernah“ – unter diesem Motto erarbeitet die „Zukunftskonferenz Justiz“ Lösungen zur Zukunftssicherung der Brandenburger Justiz.

Justizministerin Hoffmann hat am 2. September 2021 die „Zukunftskonferenz Justiz“ eröffnet. An der ganztägigen Auftaktveranstaltung haben neben zahlreichen Akteurinnen und Akteuren der Brandenburger Justiz auch Experten teilgenommen, die Erfahrungen aus anderen Bundesländern eingebracht haben.

Von November 2021 bis Dezember 2022 haben vielfältig zusammengesetzte Arbeitsgruppen zu den wichtigsten Schwerpunktthemen getagt. Sie haben ihre Arbeit nun abgeschlossen und ihre Reformvorschläge dem Ministerium der Justiz übermittelt. Eingeflossen sind zahlreiche Anregungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Brandenburger Justiz sowie Erfahrungen anderer Bundesländer.

Justizministerin Hoffmann dankt den Mitgliedern der Arbeitsgruppen und allen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit ihren Ideen eingebracht haben, für das große Engagement bei der Mitgestaltung der Zukunft ihrer Justiz.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppen wurden mit dem Ziel einer zügigen Umsetzung bewertet. Parallel dazu wird ein Personalentwicklungskonzept für die Brandenburger Justiz erarbeitet, in das viele der Vorschläge einfließen können. Wichtige Weichenstellungen sind auch auf Anregung der Arbeitsgruppen bereits erfolgt. Die Brandenburger Justiz schafft eine eigene Beamtenlaufbahn für den mittleren Justizdienst. Schon im September 2023 wird der erste Anwärterjahrgang seine Ausbildung beginnen. Auch für den Justizwachtmeisterdienst ist eine Verbeamtung vorgesehen. Das von der Zukunftskonferenz vorgeschlagene Konzept einer Nebentätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter während des Rechtsreferendariats wird bereits umgesetzt. Pilotprojekte laufen zur Optimierung und Professionalisierung des richterlichen Bereitschaftsdienstes und zum Einsatz von Wirtschaftsreferenten zur fachlichen Unterstützung der Gerichte bei komplexen Wirtschaftssachverhalten.

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppen werden zusammen mit dem Ergebnis der Auswertung in einem Abschlussbericht präsentiert, der dem Landtag nach der Kabinettsbefassung vorgestellt wird. Im Anschluss sollen die Reformvorschläge auf einer Abschlusskonferenz am 28. September 2023 öffentlich präsentiert und diskutiert werden. Damit kann noch in dieser Legislaturperiode mit der Umsetzung der Reformvorschläge begonnen werden.

Anlass und Ziele der Zukunftskonferenz Justiz

Die derzeitige Altersstruktur in der Justiz - in den nächsten Jahren werden ca. 25 % der Justizmitarbeiter in den Ruhestand treten - wird erhebliche personelle Umbrüche nach sich ziehen. Ziel der Zukunftskonferenz Justiz ist es daher, gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren der Brandenburger Justiz zukunftsweisende Impulse zu entwickeln für eine Justiz, die an Attraktivität und Leistungsstärke gewinnt. Dabei müssen Bürgerinnen und Bürger und deren Erwartungen an eine moderne und effektive Justiz noch mehr im Fokus stehen.

Justizministerin Hoffmann: „Um den bereits eingeläuteten Generationenwechsel weiterhin erfolgreich zu gestalten, ist es unabdingbar, dass sich die Brandenburger Justiz nicht nur als moderner attraktiver Arbeitgeber präsentiert. Ziel der Zukunftskonferenz Justiz ist es auch, die Leistungsfähigkeit der Justiz im Interesse der Bürger weiter zu erhöhen.“

Aufgrund der Bedeutung dieses Projektes wurde eine langjährig erfahrene Justizexpertin und ehemalige Staatssekretärin des Bundesjustizministeriums als Beauftragte für die Zukunftskonferenz gewonnen.

Bereits der Koalitionsvertrag vom 19. November 2019 sieht eine solche Konferenz vor und auch der Landtag Brandenburg hat die Bedeutung dieses Projekts für die Brandenburger Justiz mit seinem Beschluss vom 11. November 2020 (DS 7/2125-B) unterstrichen. Bereits am 25. Mai 2021 legte Justizministerin Hoffmann der Landesregierung ein Konzept zur Durchführung der „Zukunftskonferenz Justiz“ vor.

Fünf Schwerpunktthemen

Zur Steigerung von Attraktivität, Effizienz und Bürgernähe unserer Justiz befasst sich die Zukunftskonferenz mit folgenden Schwerpunkten:

  • laufbahnübergreifend mehr Durchlässigkeit und Wechsel, moderne Führungskultur durch verstärkte Vermittlung von Führungskompetenz und Teamfähigkeit sowie der Ausbau moderner Konzepte für die Personalentwicklung
  • Personalgewinnung mittels moderner und zielgruppenorientierter Kampagnen, Ausbau des Rechtskundeunterrichts sowie Praktika und Hospitationsmöglichkeiten im gesamten Bereich der Justiz
  • Sicherung der Zukunft des Mittleren Dienstes durch Steigerung der Ausbildungsqualität und Einstieg in die Beamtenlaufbahn
  • Entlastung und Unterstützung durch Aufgabenübertragung, effiziente Arbeitsstrukturen und -abläufe sowie bürgernahe Online-Angebote
  • Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Karriere durch die Nutzung technischer Möglichkeiten, eine familienfreundliche Führungskultur und familienfreundliche Qualifizierungsanforderungen bzw. -maßnahmen

Fünf Arbeitsgruppen

Die zu diesen Themen eingesetzten fünf Arbeitsgruppen haben regelmäßig an verschiedenen Orten in Brandenburg getagt.

Die Berufsverbände und Gewerkschaften der Brandenburger Justiz, die Personalvertretungen, der Geschäftsbereich und das Ministerium der Justiz haben in jede Arbeitsgruppe Vertreterinnen und Vertreter entsandt. Damit ist sichergestellt, dass sich alle relevanten Akteure mit ihren unterschiedlichen Interessen, Perspektiven und Positionen in die Zukunftskonferenz einbringen können.

Die Arbeitsgruppen haben auch immer wieder Gäste aus der Justiz anderer Bundesländer und der Brandenburger Justiz (Assessorenvertreterinnen und -vertreter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Geschäftsstellen u.v.a.) zu den Sitzungen eingeladen. Einige Arbeitsgruppen haben außerdem Unterarbeitsgruppen zur Erarbeitung von Konzepten eingerichtet. Durch regelmäßige Koordinierungstreffen wurden Querschnittsthemen frühzeitig erkannt und Doppelarbeit vermieden.


Die Themen der Arbeitsgruppen, die Arbeitsgruppen-Mitglieder und die Tagungstermine finden Sie hier:

  • Arbeitsgruppe 1 – Kultur des Wechsels und der Durchlässigkeit

    Arbeitsgruppe 1 – Kultur des Wechsels und der Durchlässigkeit

    Themen

    • Stellenwechsel, Personaltausch und Quereinstieg (derzeitigen Stand überprüfen, verzichtbare regulatorische Hürden abbauen und Anreize schaffen)
    • Institutionalisierter Wechsel vor allem im höheren Dienst (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Ministerium der Justiz)
    • Ausbau von Hospitationsmöglichkeiten
    • Prüfung von Führungsfunktionen auf Probe
    • Moderne Personalentwicklungskonzepte auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (klare Beförderungskriterien, transparente Karriereoptionen, bei der Beurteilung stärkere Betonung von Wechselbereitschaft und -erfahrung, von Führungskompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie von Aus- und Fortbildungstätigkeit)

    Besetzung                

    • Vorsitzender Simon Welten (PräsLG, Landgericht Cottbus)

    • Brinkhoff, Volker (RiLSG, Verdi, z. Zt. Ministerium der Justiz)
    • Cerreto, Claudia (VPräs‘inLG, Deutscher Richterbund, Landgericht Neuruppin)
    • Frey, Dr. Katja (Ri‘inVG, z.Zt. Ministerium der Justiz)
    • Geissler, Silke (StA‘in, Bund Brandenburger Staatsanwälte, Staatsanwaltschaft Potsdam)
    • Panzer, Nicolai (RiOVG, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg)
    • Schmittberg, Rüdiger (VPräsFG, Finanzgericht Berlin-Brandenburg)
    • Schröder, Martin (VRiVG, Vereinigung der Verwaltungsrichter, Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder))
    • Wagner, Jörg (OStA, Generalstaatsanwaltschaft)
    • Wein, Michael (RiLSG, Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat bei dem Ministerium der Justiz, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg)
    • Wittjohann, Marcus (PräsSG, Sozialgericht Cottbus)
    • Zwick, Ulrich (RiOLG, Brandenburgisches Oberlandesgericht)

    Sitzungstermine

    • 29. November 2021, virtuell
    • 27. Januar 2022, virtuell
    • 31. März 2022, AG Königs Wusterhausen
    • 31. Mai 2022, Landgericht Cottbus
    • 14. Juli 2022, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
    •  22. September 2022, Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg an der Havel

    Arbeitsgruppe 1 – Kultur des Wechsels und der Durchlässigkeit

    Themen

    • Stellenwechsel, Personaltausch und Quereinstieg (derzeitigen Stand überprüfen, verzichtbare regulatorische Hürden abbauen und Anreize schaffen)
    • Institutionalisierter Wechsel vor allem im höheren Dienst (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Ministerium der Justiz)
    • Ausbau von Hospitationsmöglichkeiten
    • Prüfung von Führungsfunktionen auf Probe
    • Moderne Personalentwicklungskonzepte auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (klare Beförderungskriterien, transparente Karriereoptionen, bei der Beurteilung stärkere Betonung von Wechselbereitschaft und -erfahrung, von Führungskompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie von Aus- und Fortbildungstätigkeit)

    Besetzung                

    • Vorsitzender Simon Welten (PräsLG, Landgericht Cottbus)

    • Brinkhoff, Volker (RiLSG, Verdi, z. Zt. Ministerium der Justiz)
    • Cerreto, Claudia (VPräs‘inLG, Deutscher Richterbund, Landgericht Neuruppin)
    • Frey, Dr. Katja (Ri‘inVG, z.Zt. Ministerium der Justiz)
    • Geissler, Silke (StA‘in, Bund Brandenburger Staatsanwälte, Staatsanwaltschaft Potsdam)
    • Panzer, Nicolai (RiOVG, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg)
    • Schmittberg, Rüdiger (VPräsFG, Finanzgericht Berlin-Brandenburg)
    • Schröder, Martin (VRiVG, Vereinigung der Verwaltungsrichter, Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder))
    • Wagner, Jörg (OStA, Generalstaatsanwaltschaft)
    • Wein, Michael (RiLSG, Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat bei dem Ministerium der Justiz, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg)
    • Wittjohann, Marcus (PräsSG, Sozialgericht Cottbus)
    • Zwick, Ulrich (RiOLG, Brandenburgisches Oberlandesgericht)

    Sitzungstermine

    • 29. November 2021, virtuell
    • 27. Januar 2022, virtuell
    • 31. März 2022, AG Königs Wusterhausen
    • 31. Mai 2022, Landgericht Cottbus
    • 14. Juli 2022, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
    •  22. September 2022, Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg an der Havel
  • Arbeitsgruppe 2 – Personalgewinnung und Personalbindung

    Arbeitsgruppe 2 – Personalgewinnung und Personalbindung

    Themen

    • Moderne, zielgruppenorientierte Werbekampagnen und neue Formate (s. andere Bundesländer) sind mittelfristig trotz der derzeit zum Teil guten Bewerberlage erforderlich
    • Richterassistenz im Rahmen der Referendarausbildung nach dem Vorbild Niedersachsens, „Reinschnuppern“ mittels Praktika in allen Laufbahnen ermöglichen
    • Ausbau Rechtskundeunterricht/Öffentlichkeitsarbeit (Stellenwert Justiz und Bedeutung des Rechtsstaats für die Gesellschaft vermitteln)
    • Moderne Aus- und Fortbildungskonzepte, die diesen Prozess (mehr Wechsel und Durchlässigkeit) vorbereiten, begleiten und fördern
    • Neue Arbeitszeitmodelle

    Besetzung

    • Vorsitzende Maike Nürnberger (Präs‘inSG, Sozialgericht Frankfurt (Oder))

    • Behrendt, Antje (JAF, Brandenburgisches Oberlandesgericht)
    • Boll, Katja (Gewerkschaftssekretärin, Verdi)
    • Fuhs, Kristina (JOI‘in, Bund Deutscher Rechtspfleger, Amtsgericht Potsdam)
    • Ising, Ulrike (RBe, Ministerium der Justiz)
    • Kleemann, Dörthe (JVAI‘in, Hauptpersonalrat bei dem Ministerium der Justiz, Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg, Teilanstalt Neuruppin-Wulkow)
    • Neike, Friederike (VPräs‘in, Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg)
    • Peitsch, Dr. Matthias (RR, Ministerium der Justiz)
    • Prasuhn, Thomas (OAA, Deutscher Amtsanwaltsverein, Staatsanwaltschaft Potsdam)
    • Sauermann, Torsten (OStA, Staatsanwaltschaft Neuruppin)
    • Schmidt, Petra (JAFr, Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Amtsgericht Strausberg)
    • Stenzel, Sinah (Ri‘inLG, Deutscher Richterbund, Landgericht Potsdam)

    Sitzungstermine

    • 17. Dezember 2021, virtuell
    • 27. Januar 2022, virtuell
    • 16. März 2022, virtuell
    • 4. Mai 2022, virtuell
    • 6. Juli 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 20. September 2022, virtuell
    • 20. Oktober 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

    Arbeitsgruppe 2 – Personalgewinnung und Personalbindung

    Themen

    • Moderne, zielgruppenorientierte Werbekampagnen und neue Formate (s. andere Bundesländer) sind mittelfristig trotz der derzeit zum Teil guten Bewerberlage erforderlich
    • Richterassistenz im Rahmen der Referendarausbildung nach dem Vorbild Niedersachsens, „Reinschnuppern“ mittels Praktika in allen Laufbahnen ermöglichen
    • Ausbau Rechtskundeunterricht/Öffentlichkeitsarbeit (Stellenwert Justiz und Bedeutung des Rechtsstaats für die Gesellschaft vermitteln)
    • Moderne Aus- und Fortbildungskonzepte, die diesen Prozess (mehr Wechsel und Durchlässigkeit) vorbereiten, begleiten und fördern
    • Neue Arbeitszeitmodelle

    Besetzung

    • Vorsitzende Maike Nürnberger (Präs‘inSG, Sozialgericht Frankfurt (Oder))

    • Behrendt, Antje (JAF, Brandenburgisches Oberlandesgericht)
    • Boll, Katja (Gewerkschaftssekretärin, Verdi)
    • Fuhs, Kristina (JOI‘in, Bund Deutscher Rechtspfleger, Amtsgericht Potsdam)
    • Ising, Ulrike (RBe, Ministerium der Justiz)
    • Kleemann, Dörthe (JVAI‘in, Hauptpersonalrat bei dem Ministerium der Justiz, Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg, Teilanstalt Neuruppin-Wulkow)
    • Neike, Friederike (VPräs‘in, Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg)
    • Peitsch, Dr. Matthias (RR, Ministerium der Justiz)
    • Prasuhn, Thomas (OAA, Deutscher Amtsanwaltsverein, Staatsanwaltschaft Potsdam)
    • Sauermann, Torsten (OStA, Staatsanwaltschaft Neuruppin)
    • Schmidt, Petra (JAFr, Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Amtsgericht Strausberg)
    • Stenzel, Sinah (Ri‘inLG, Deutscher Richterbund, Landgericht Potsdam)

    Sitzungstermine

    • 17. Dezember 2021, virtuell
    • 27. Januar 2022, virtuell
    • 16. März 2022, virtuell
    • 4. Mai 2022, virtuell
    • 6. Juli 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 20. September 2022, virtuell
    • 20. Oktober 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
  • Arbeitsgruppe 3 – Zukunft mittlerer Dienst

    Arbeitsgruppe 3 – Zukunft mittlerer Dienst

    Themen

    • Einstieg in die Beamtenlaufbahn (für Tarifbeschäftigte) und Aufstiegsmöglichkeiten
    • Justizwachtmeister: Laufbahnausbildung, Steigerung der Attraktivität
    • Geschäftsstellen: Personalauswahl (Regionalisierung?), Steigerung der Ausbildungsqualität (zentraler Unterricht, dezentrale Praxisausbildung), Wiederaufnahme der Laufbahnausbildung, ggf. Umgang mit dem rechtssuchenden Bürger („Bürgernähe“)
    • Gerichtsvollzieher: Prüfung der Einführung eines Studiums und des Laufbahnwechsels in den gehobenen Dienst

    Besetzung

    • Vorsitzende Elke Schulte-Homann (VPräs‘inAG, Amtsgericht Potsdam)

    • Bartel, Jan  (JB, Verdi, Sozialgericht Cottbus)
    • Gernert, Marc-Oliver (JAR, Bund Deutscher Rechtspfleger, Amtsgericht Potsdam)
    • Gorlo, Gudrun (ORR‘in, Brandenburgisches Oberlandesgericht)
    • Graf von Pfeil, Johannes (PräsSG, Sozialgericht Potsdam)
    • Hagemeister, Bernadette (RR‘in, Ministerium der Justiz)
    • Mohncke, Marcus (JAM, Staatsanwaltschaft Potsdam)
    • Müller, Katrin (JBe, Hauptpersonalrat bei dem Ministerium der Justiz, Amtsgericht Potsdam)
    • Neumann, Frank (EJHW, Landesverband der Justizwachtmeister, Amtsgericht Bad Liebenwerda)
    • Manze, Michel (JHS, Deutsche Justizgewerkschaft, Landgericht Cottbus)
    • Walsh, David (OGV, Gerichtsvollzieherbund, Amtsgericht Prenzlau)

    Sitzungstermine

    • 15. Dezember 2021, virtuell
    • 19. Januar 2022, virtuell
    • 2. März 2022, Amtsgericht Potsdam
    • 7. April 2022, Amtsgericht Potsdam
    • 19. Mai 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 30. Juni 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 25. August 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 5. Oktober 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 12. Dezember 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

    Arbeitsgruppe 3 – Zukunft mittlerer Dienst

    Themen

    • Einstieg in die Beamtenlaufbahn (für Tarifbeschäftigte) und Aufstiegsmöglichkeiten
    • Justizwachtmeister: Laufbahnausbildung, Steigerung der Attraktivität
    • Geschäftsstellen: Personalauswahl (Regionalisierung?), Steigerung der Ausbildungsqualität (zentraler Unterricht, dezentrale Praxisausbildung), Wiederaufnahme der Laufbahnausbildung, ggf. Umgang mit dem rechtssuchenden Bürger („Bürgernähe“)
    • Gerichtsvollzieher: Prüfung der Einführung eines Studiums und des Laufbahnwechsels in den gehobenen Dienst

    Besetzung

    • Vorsitzende Elke Schulte-Homann (VPräs‘inAG, Amtsgericht Potsdam)

    • Bartel, Jan  (JB, Verdi, Sozialgericht Cottbus)
    • Gernert, Marc-Oliver (JAR, Bund Deutscher Rechtspfleger, Amtsgericht Potsdam)
    • Gorlo, Gudrun (ORR‘in, Brandenburgisches Oberlandesgericht)
    • Graf von Pfeil, Johannes (PräsSG, Sozialgericht Potsdam)
    • Hagemeister, Bernadette (RR‘in, Ministerium der Justiz)
    • Mohncke, Marcus (JAM, Staatsanwaltschaft Potsdam)
    • Müller, Katrin (JBe, Hauptpersonalrat bei dem Ministerium der Justiz, Amtsgericht Potsdam)
    • Neumann, Frank (EJHW, Landesverband der Justizwachtmeister, Amtsgericht Bad Liebenwerda)
    • Manze, Michel (JHS, Deutsche Justizgewerkschaft, Landgericht Cottbus)
    • Walsh, David (OGV, Gerichtsvollzieherbund, Amtsgericht Prenzlau)

    Sitzungstermine

    • 15. Dezember 2021, virtuell
    • 19. Januar 2022, virtuell
    • 2. März 2022, Amtsgericht Potsdam
    • 7. April 2022, Amtsgericht Potsdam
    • 19. Mai 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 30. Juni 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 25. August 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 5. Oktober 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 12. Dezember 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
  • Arbeitsgruppe 4 – Entlastung / Unterstützung

    Arbeitsgruppe 4 – Entlastung / Unterstützung

    Themen

    • Entlastung durch fachliche Unterstützung / Richterassistenz durch Wirtschafts- und Steuerfachkräfte
    • Entlastung durch Aufgabenübertragung und Zuständigkeitskonzentration
    • Entlastung durch effiziente Strukturen und Arbeitsabläufe
    • Entlastung durch Befreiung von reinen Verwaltungstätigkeiten und Konzentration auf richterliche / staatsanwaltliche Tätigkeit und Referendarausbildung
    • Entlastung durch Online-Angebote („Bürgernähe“)

    Besetzung

    • Vorsitzende Anja Sina (Stv. Dir‘inAG, z.Zt. Ministerium der Justiz)

    • Armbrüster, Kathrin (JBe, Hauptpersonalrat bei dem Ministerium der Justiz, Landgericht Potsdam)
    • Brockmeyer, Martin (PräsSG, Sozialgericht Neuruppin)
    • Crumbach, Robert (RiArbG, Verdi, Arbeitsgericht Potsdam)
    • Hansen, Jessica (StA‘in, Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat bei dem Ministerium der Justiz, Staatsanwaltschaft Cottbus)
    • Hentschel, Fabian (RiFG, Finanzgericht Berlin-Brandenburg)
    • Klein, Elvira (OStA‘in, Staatsanwaltschaft Cottbus)
    • Kyrieleis, Sophie (VPräs‘inLG, Deutscher Richterbund, Landgericht Frankfurt (Oder))
    • Selmer-Neun, Sabine (VRi‘inVG, Vereinigung der Verwaltungsrichter, z.Zt. Ministerium der Justiz)
    • Stockmann, Astrid (Ri‘inAG, z.Zt. Ministerium der Justiz)
    • Tonke, Jana (JOI‘in, Bund Deutscher Rechtspfleger, Amtsgericht Cottbus)
    • Wiriadidjaja, Jasmin (Ri‘inOLG, Brandenburgisches Oberlandesgericht)

    Sitzungstermine

    • 3. Dezember 2021, virtuell
    • 14. Januar 2022, virtuell
    • 25. Februar 2022, virtuell
    • 3. Juni 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 8. Juli 2022, hybrid, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 26. August 2022, hybrid, Finanzgericht Berlin-Brandenburg
    • 14. Oktober 2022, hybrid, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 18. November 2022, virtuell
    • 9. Dezember 2022, virtuell

    Arbeitsgruppe 4 – Entlastung / Unterstützung

    Themen

    • Entlastung durch fachliche Unterstützung / Richterassistenz durch Wirtschafts- und Steuerfachkräfte
    • Entlastung durch Aufgabenübertragung und Zuständigkeitskonzentration
    • Entlastung durch effiziente Strukturen und Arbeitsabläufe
    • Entlastung durch Befreiung von reinen Verwaltungstätigkeiten und Konzentration auf richterliche / staatsanwaltliche Tätigkeit und Referendarausbildung
    • Entlastung durch Online-Angebote („Bürgernähe“)

    Besetzung

    • Vorsitzende Anja Sina (Stv. Dir‘inAG, z.Zt. Ministerium der Justiz)

    • Armbrüster, Kathrin (JBe, Hauptpersonalrat bei dem Ministerium der Justiz, Landgericht Potsdam)
    • Brockmeyer, Martin (PräsSG, Sozialgericht Neuruppin)
    • Crumbach, Robert (RiArbG, Verdi, Arbeitsgericht Potsdam)
    • Hansen, Jessica (StA‘in, Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat bei dem Ministerium der Justiz, Staatsanwaltschaft Cottbus)
    • Hentschel, Fabian (RiFG, Finanzgericht Berlin-Brandenburg)
    • Klein, Elvira (OStA‘in, Staatsanwaltschaft Cottbus)
    • Kyrieleis, Sophie (VPräs‘inLG, Deutscher Richterbund, Landgericht Frankfurt (Oder))
    • Selmer-Neun, Sabine (VRi‘inVG, Vereinigung der Verwaltungsrichter, z.Zt. Ministerium der Justiz)
    • Stockmann, Astrid (Ri‘inAG, z.Zt. Ministerium der Justiz)
    • Tonke, Jana (JOI‘in, Bund Deutscher Rechtspfleger, Amtsgericht Cottbus)
    • Wiriadidjaja, Jasmin (Ri‘inOLG, Brandenburgisches Oberlandesgericht)

    Sitzungstermine

    • 3. Dezember 2021, virtuell
    • 14. Januar 2022, virtuell
    • 25. Februar 2022, virtuell
    • 3. Juni 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 8. Juli 2022, hybrid, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 26. August 2022, hybrid, Finanzgericht Berlin-Brandenburg
    • 14. Oktober 2022, hybrid, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 18. November 2022, virtuell
    • 9. Dezember 2022, virtuell

  • Arbeitsgruppe 5 – Familie und Karriere

    Arbeitsgruppe 5 – Familie und Karriere

    Themen

    • Technische Möglichkeiten für mehr (zeitliche und räumliche) Flexibilität nutzen
    • „Lust auf Führung“ vermitteln (gegebenenfalls besondere Formate gerade für weibliche Beschäftigte)
    • Familienfreundliche Führungskultur
    • Familienfreundliche Qualifizierungsanforderungen und Qualifizierungsmaßnahmen
    • Gesundheitsmanagement

    Besetzung

    • Vorsitzende Katrin Ryl (Stv. Dir‘inAG, Deutscher Richterbund, Amtsgericht Brandenburg an der Havel)

    • Blumenthal, René (JVHS, Verdi, z.Zt. Ministerium der Justiz)
    • Böhme, Ricarda (StA‘in, Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder))
    • Gawlas, O. (Ri‘inLG, Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat bei dem Ministerium der Justiz, Landgericht Potsdam)
    • Haase, Peggy (JOI’in, Bund Deutscher Rechtspfleger, Amtsgericht Frankfurt (Oder))
    • Hennig, Dr. Wiebke (Ri‘inSG, z.Zt. Ministerium der Justiz)
    • Oldenburg, Sarah (JInsp‘in, Landgericht Neuruppin)
    • Pösse, Jörg (RiSG, Sozialgericht Cottbus)
    • Radon, Beate (Ri‘inLSG, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg)
    • Scharfenberg, Laura (Ri‘inVG, Vereinigung der Verwaltungsrichter, Verwaltungsgericht Cottbus)
    • Schweer, S. (RBe, Ministerium der Justiz)
    • Schönherr, Dr. Heide (VRi‘inLG, Landgericht Neuruppin)

    Sitzungstermine

    • 8. Dezember 2021, virtuell
    • 25. Januar 2022, virtuell
    • 8. April 2022, hybrid, Amtsgericht Brandenburg an der Havel
    • 16. Mai 2022, hybrid, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 1. Juli 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 6. September 2022, Landgericht Neuruppin
    • 18. Oktober und 19. Oktober 2022, Justizakademie des Landes Brandenburg
    • 22. Dezember 2022, virtuell

    Arbeitsgruppe 5 – Familie und Karriere

    Themen

    • Technische Möglichkeiten für mehr (zeitliche und räumliche) Flexibilität nutzen
    • „Lust auf Führung“ vermitteln (gegebenenfalls besondere Formate gerade für weibliche Beschäftigte)
    • Familienfreundliche Führungskultur
    • Familienfreundliche Qualifizierungsanforderungen und Qualifizierungsmaßnahmen
    • Gesundheitsmanagement

    Besetzung

    • Vorsitzende Katrin Ryl (Stv. Dir‘inAG, Deutscher Richterbund, Amtsgericht Brandenburg an der Havel)

    • Blumenthal, René (JVHS, Verdi, z.Zt. Ministerium der Justiz)
    • Böhme, Ricarda (StA‘in, Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder))
    • Gawlas, O. (Ri‘inLG, Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat bei dem Ministerium der Justiz, Landgericht Potsdam)
    • Haase, Peggy (JOI’in, Bund Deutscher Rechtspfleger, Amtsgericht Frankfurt (Oder))
    • Hennig, Dr. Wiebke (Ri‘inSG, z.Zt. Ministerium der Justiz)
    • Oldenburg, Sarah (JInsp‘in, Landgericht Neuruppin)
    • Pösse, Jörg (RiSG, Sozialgericht Cottbus)
    • Radon, Beate (Ri‘inLSG, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg)
    • Scharfenberg, Laura (Ri‘inVG, Vereinigung der Verwaltungsrichter, Verwaltungsgericht Cottbus)
    • Schweer, S. (RBe, Ministerium der Justiz)
    • Schönherr, Dr. Heide (VRi‘inLG, Landgericht Neuruppin)

    Sitzungstermine

    • 8. Dezember 2021, virtuell
    • 25. Januar 2022, virtuell
    • 8. April 2022, hybrid, Amtsgericht Brandenburg an der Havel
    • 16. Mai 2022, hybrid, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 1. Juli 2022, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    • 6. September 2022, Landgericht Neuruppin
    • 18. Oktober und 19. Oktober 2022, Justizakademie des Landes Brandenburg
    • 22. Dezember 2022, virtuell

Die Auftaktveranstaltung der Zukunftskonferenz Justiz

Gemeinsam für eine zukunftsfähige, leistungsstarke und bürgernahe Justiz

fand am 2. September 2021 statt.

Die Auftaktveranstaltung der Zukunftskonferenz Justiz

Gemeinsam für eine zukunftsfähige, leistungsstarke und bürgernahe Justiz

fand am 2. September 2021 statt.

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