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Rechtskundeunterricht in Brandenburg

- Juristinnen und Juristen gehen in die Schulen -

Herzlich willkommen auf der Informationsseite zum Rechtskundeunterricht in Brandenburg!

Seit dem Jahr 2001 wird in Brandenburg Rechtskundeunterricht an Schulen angeboten, basierend auf einer einheitlichen Arbeitsgrundlage. Ziel ist es, Grundkenntnisse der Rechtswissenschaft zu vermitteln und das Interesse sowie die Begeisterung junger Menschen für den Rechtsstaat zu wecken.

Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte und weitere Organe der Rechtspflege engagieren sich seit vielen Jahren ehrenamtlich, um Rechtslehre und Rechtserziehung zu fördern.

Der Rechtskundeunterricht wird künftig ausgeweitet und soll an allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen der Oberstufenzentren sowie an geeigneten Grund- und Förderschulen angeboten werden. Die Umsetzung kann in Form von Arbeitsgemeinschaften, als integrierter befristeter Abschnitt eines Unterrichtsfachs oder als vielfältige Informationsveranstaltungen (Projekttage) erfolgen. Diese Veranstaltungen ermöglichen Begegnungen und den Austausch mit Angehörigen der Justiz.

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen. Interessierte Dozierende und Schulen können sich jederzeit gerne direkt an das Ministerium der Justiz über das Funktionspostfach: rechtskunde@mdj.brandenburg.de wenden.

Für Rückfragen stehen Ihnen auch Frau Doreen Loske (0331 866-3114) und Frau Ulrike Ising (0331 866-3115) als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Ihr Rechtskunde-Team

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Rechtskundeunterricht in Brandenburg

- Juristinnen und Juristen gehen in die Schulen -

Herzlich willkommen auf der Informationsseite zum Rechtskundeunterricht in Brandenburg!

Seit dem Jahr 2001 wird in Brandenburg Rechtskundeunterricht an Schulen angeboten, basierend auf einer einheitlichen Arbeitsgrundlage. Ziel ist es, Grundkenntnisse der Rechtswissenschaft zu vermitteln und das Interesse sowie die Begeisterung junger Menschen für den Rechtsstaat zu wecken.

Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte und weitere Organe der Rechtspflege engagieren sich seit vielen Jahren ehrenamtlich, um Rechtslehre und Rechtserziehung zu fördern.

Der Rechtskundeunterricht wird künftig ausgeweitet und soll an allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen der Oberstufenzentren sowie an geeigneten Grund- und Förderschulen angeboten werden. Die Umsetzung kann in Form von Arbeitsgemeinschaften, als integrierter befristeter Abschnitt eines Unterrichtsfachs oder als vielfältige Informationsveranstaltungen (Projekttage) erfolgen. Diese Veranstaltungen ermöglichen Begegnungen und den Austausch mit Angehörigen der Justiz.

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen. Interessierte Dozierende und Schulen können sich jederzeit gerne direkt an das Ministerium der Justiz über das Funktionspostfach: rechtskunde@mdj.brandenburg.de wenden.

Für Rückfragen stehen Ihnen auch Frau Doreen Loske (0331 866-3114) und Frau Ulrike Ising (0331 866-3115) als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Ihr Rechtskunde-Team


Allgemeine Informationen

Der Rechtskundeunterricht in Brandenburg soll Zukunftskonferenz Justiz  ausgeweitet und sowohl an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen als auch an den Berufsschulen der Oberstufenzentren sowie an geeigneten Grund- und Förderschulen angeboten werden.

Eine Möglichkeit zur Durchführung des Unterrichts besteht darin, dass Rechtskundeunterricht in der Jahrgangsstufe 10 in Form einer Arbeitsgemeinschaft mit ca. 12 Doppelstunden stattfindet. Auch befristete und begleitende Abschnitte als integrierte Unterrichtseinheiten während der Regelunterrichtszeit sind in diesem Rahmen möglich. Zusätzlich soll vermehrt von der Möglichkeit der Rechtskundevermittlung durch „Informationsveranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Justiz“ Gebrauch gemacht werden. Darunter fallen unterschiedlichste Arten der Rechtsvermittlung, wie etwa Projekttage, Tag der offenen Tür, Diskussionsveranstaltungen bis hin zu Vortragsreihen zu bestimmten rechtsstaatlichen Themen. Diese Informationsveranstaltungen können grundsätzlich in allen Jahrgangstufen durchgeführt und auch klassenübergreifend stattfinden. Zur Unterstützung der Dozentinnen und Dozenten wurde eine einheitliche Handreichung entwickelt und auf einer digitalen Plattform zu verschiedenen Kursformaten zusammengestellt.

Allgemeine Informationen

Der Rechtskundeunterricht in Brandenburg soll Zukunftskonferenz Justiz  ausgeweitet und sowohl an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen als auch an den Berufsschulen der Oberstufenzentren sowie an geeigneten Grund- und Förderschulen angeboten werden.

Eine Möglichkeit zur Durchführung des Unterrichts besteht darin, dass Rechtskundeunterricht in der Jahrgangsstufe 10 in Form einer Arbeitsgemeinschaft mit ca. 12 Doppelstunden stattfindet. Auch befristete und begleitende Abschnitte als integrierte Unterrichtseinheiten während der Regelunterrichtszeit sind in diesem Rahmen möglich. Zusätzlich soll vermehrt von der Möglichkeit der Rechtskundevermittlung durch „Informationsveranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Justiz“ Gebrauch gemacht werden. Darunter fallen unterschiedlichste Arten der Rechtsvermittlung, wie etwa Projekttage, Tag der offenen Tür, Diskussionsveranstaltungen bis hin zu Vortragsreihen zu bestimmten rechtsstaatlichen Themen. Diese Informationsveranstaltungen können grundsätzlich in allen Jahrgangstufen durchgeführt und auch klassenübergreifend stattfinden. Zur Unterstützung der Dozentinnen und Dozenten wurde eine einheitliche Handreichung entwickelt und auf einer digitalen Plattform zu verschiedenen Kursformaten zusammengestellt.

Informationen für Schulen

Schülerinnen und Schüler sollen vor dem Hintergrund ihrer eigenen Erfahrungen mit dem Recht vertraut gemacht und dadurch die bei ihnen vorhandene Rechtsunsicherheit abgebaut werden. Ziel ist es, ein reflektiertes Rechtsbewusstsein zu entwickeln. Die Jugendlichen sollen überblicksartig über Grundlagen, Strukturen sowie Verfahren und Methoden des Rechts in die Lage versetzt werden, Lebenssachverhalte unter rechtlichen Fragestellungen zu untersuchen und zu beurteilen.

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Rechtskundeunterricht. Für weitere Nachfragen steht Ihnen das Rechtskundeteam gern zur Verfügung.

Informationen für Schulen

Schülerinnen und Schüler sollen vor dem Hintergrund ihrer eigenen Erfahrungen mit dem Recht vertraut gemacht und dadurch die bei ihnen vorhandene Rechtsunsicherheit abgebaut werden. Ziel ist es, ein reflektiertes Rechtsbewusstsein zu entwickeln. Die Jugendlichen sollen überblicksartig über Grundlagen, Strukturen sowie Verfahren und Methoden des Rechts in die Lage versetzt werden, Lebenssachverhalte unter rechtlichen Fragestellungen zu untersuchen und zu beurteilen.

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Rechtskundeunterricht. Für weitere Nachfragen steht Ihnen das Rechtskundeteam gern zur Verfügung.

  • Meine Schule hat großes Interesse am Rechtskundeunterricht. Wie gehe ich vor?

    Interessierte Schulen werden gebeten, sich an das Funktionspostfach rechtskunde@mdj.brandenburg.de zu wenden und zugleich einen zuständigen Ansprechpartner der Schule mitzuteilen. Das Rechtskunde-Team wird sich für weitere Absprachen mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Interessierte Schulen werden gebeten, sich an das Funktionspostfach rechtskunde@mdj.brandenburg.de zu wenden und zugleich einen zuständigen Ansprechpartner der Schule mitzuteilen. Das Rechtskunde-Team wird sich für weitere Absprachen mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Ich kenne interessierte Eltern mit justizspezifischem Hintergrund. Ist es möglich, gezielt auf Dozierende zurückzugreifen?

    Sie können mögliche Dozierende auch direkt ansprechen und selbstständig Absprachen zum Einsatz treffen. Wenden Sie sich bitte dennoch an unser Rechtskundeteam, damit wir Sie frühzeitig bei den Vorbereitungen der organisatorischen Voraussetzungen unterstützen können.

    Sie können mögliche Dozierende auch direkt ansprechen und selbstständig Absprachen zum Einsatz treffen. Wenden Sie sich bitte dennoch an unser Rechtskundeteam, damit wir Sie frühzeitig bei den Vorbereitungen der organisatorischen Voraussetzungen unterstützen können.

  • Ist die Schule auf spezifische Lernformate festgelegt?

    Nein, es gibt keine Vorgaben für spezifische Lernformate. Sprechen Sie Ihre Ideen mit den Dozierenden ab. Die zur Verfügung gestellten Lern- und Lehrmaterialien können ganz flexibel auf die Lernformate angepasst werden.

    Nein, es gibt keine Vorgaben für spezifische Lernformate. Sprechen Sie Ihre Ideen mit den Dozierenden ab. Die zur Verfügung gestellten Lern- und Lehrmaterialien können ganz flexibel auf die Lernformate angepasst werden.

  • Bis wann muss sich eine interessierte Schule melden?

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Interesse zu bekunden. Auch während des laufenden Schuljahres ist es möglich, ein Tandem zu finden und ein Unterrichtsformat zu realisieren.

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Interesse zu bekunden. Auch während des laufenden Schuljahres ist es möglich, ein Tandem zu finden und ein Unterrichtsformat zu realisieren.

  • Wie läuft die Kommunikation mit den Dozierenden?

    Sobald ein/e interessierende/r Dozierende/r für Ihre Schule zur Verfügung steht, werden dieser/diesem die Kontaktdaten des Ansprechpartners der Schule übermittelt. Die Dozentin/ der Dozent wird sich eigenständig mit der Schule in Verbindung setzen, um weitere Absprachen direkt tätigen zu können.

    Sobald ein/e interessierende/r Dozierende/r für Ihre Schule zur Verfügung steht, werden dieser/diesem die Kontaktdaten des Ansprechpartners der Schule übermittelt. Die Dozentin/ der Dozent wird sich eigenständig mit der Schule in Verbindung setzen, um weitere Absprachen direkt tätigen zu können.

  • Wie wird die Qualität der Lehre durch die Dozierenden sichergestellt?

    Es werden Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung gestellt, die durch das MBJS geprüft und regelmäßig aktualisiert werden. Das MdJ plant darüber hinaus eine Fortbildungsreihe für die Dozierenden, um deren didaktische Fähigkeiten weiter zu stärken und sie optimal auf den Unterricht vor Schulklassen vorzubereiten.

    Es werden Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung gestellt, die durch das MBJS geprüft und regelmäßig aktualisiert werden. Das MdJ plant darüber hinaus eine Fortbildungsreihe für die Dozierenden, um deren didaktische Fähigkeiten weiter zu stärken und sie optimal auf den Unterricht vor Schulklassen vorzubereiten.

  • Welche Lerninhalte werden vermittelt?

    Grundsätzlich sind die Dozenten frei in ihrer Wahl, welche Themenschwerpunkte sie setzen möchten. Auch hier hilft der direkte Kontakt zwischen der Schule und den Dozenten, um die Erwartungen und Ziele im Vorfeld abzustecken.

    Grundsätzlich sind die Dozenten frei in ihrer Wahl, welche Themenschwerpunkte sie setzen möchten. Auch hier hilft der direkte Kontakt zwischen der Schule und den Dozenten, um die Erwartungen und Ziele im Vorfeld abzustecken.

  • Welche Lehrmaterialien stehen zur Verfügung?

    Als Unterrichtsmaterial steht ein „Basiskurs Rechtskunde“ zur Verfügung, der die Grundlagen unseres Rechtssystems in einfacher Form vermittelt. Des Weiteren besteht Zugriff auf einen „Rechtskunde Sekundarstufe I“-Kurs, der juristische Themen wie zum Beispiel die Entstehung des Rechts, Rechtsgebiete, den Gang eines Strafverfahrens, Berufsbilder und Verfassungs- sowie Europarecht für Schülerinnen und Schüler der neunten oder zehnten Jahrgangsstufen behandelt. Auch gibt es Material, welches eine Exkursion zu einer JVA begleiten soll, sowie Material für Informationsveranstaltungen, Projekttage und Diskussionsrunden, in dem beispielsweise die Rechtspflegeorgane erläutert werden und auch das Thema „Justiz und Nationalsozialismus“ in Form eines Seminars behandelt werden kann.

    Als Unterrichtsmaterial steht ein „Basiskurs Rechtskunde“ zur Verfügung, der die Grundlagen unseres Rechtssystems in einfacher Form vermittelt. Des Weiteren besteht Zugriff auf einen „Rechtskunde Sekundarstufe I“-Kurs, der juristische Themen wie zum Beispiel die Entstehung des Rechts, Rechtsgebiete, den Gang eines Strafverfahrens, Berufsbilder und Verfassungs- sowie Europarecht für Schülerinnen und Schüler der neunten oder zehnten Jahrgangsstufen behandelt. Auch gibt es Material, welches eine Exkursion zu einer JVA begleiten soll, sowie Material für Informationsveranstaltungen, Projekttage und Diskussionsrunden, in dem beispielsweise die Rechtspflegeorgane erläutert werden und auch das Thema „Justiz und Nationalsozialismus“ in Form eines Seminars behandelt werden kann.

Informationen für Dozentinnen und Dozenten

Sie haben bisher keine Rechtskundearbeitsgemeinschaft an einer Schule geleitet und eine Reihe von Fragen? Wir geben Ihnen mit den nachfolgenden Informationen Antworten. Gern steht Ihnen das Team Rechtskundeunterricht des MdJ für weitere Nachfragen zur Verfügung.

Informationen für Dozentinnen und Dozenten

Sie haben bisher keine Rechtskundearbeitsgemeinschaft an einer Schule geleitet und eine Reihe von Fragen? Wir geben Ihnen mit den nachfolgenden Informationen Antworten. Gern steht Ihnen das Team Rechtskundeunterricht des MdJ für weitere Nachfragen zur Verfügung.

  • Ich habe Interesse, eine Arbeitsgemeinschaft zu leiten. Wie gehe ich vor?

    Bitte bekunden Sie Ihr Interesse über das Funktionspostfach rechtskunde@mdj.brandenburg.de. Hilfreich ist es, wenn Sie direkt mitteilen, in welchem örtlichen Bereich Sie bereit wären, den Rechtskundeunterricht zu erteilen. Auch können Sie uns darüber informieren, ob Sie eine bestimmte Schule oder eine Altersklasse der Schüler (z. B. Grundschule oder weiterführende Schule) betreuen möchten. Außerdem ist es von Vorteil, zu erfahren, für welche Art von Veranstaltung (Infoveranstaltung, Projekttag, AG-Kurs mit mehreren Unterrichtsstunden) oder Themenschwerpunkten Sie zur Verfügung stehen und ob es zeitliche Einschränkungen für Ihre Bereitschaft gibt, falls Sie zu diesen Punkten bereits konkrete Vorstellungen mitbringen.

    Bitte bekunden Sie Ihr Interesse über das Funktionspostfach rechtskunde@mdj.brandenburg.de. Hilfreich ist es, wenn Sie direkt mitteilen, in welchem örtlichen Bereich Sie bereit wären, den Rechtskundeunterricht zu erteilen. Auch können Sie uns darüber informieren, ob Sie eine bestimmte Schule oder eine Altersklasse der Schüler (z. B. Grundschule oder weiterführende Schule) betreuen möchten. Außerdem ist es von Vorteil, zu erfahren, für welche Art von Veranstaltung (Infoveranstaltung, Projekttag, AG-Kurs mit mehreren Unterrichtsstunden) oder Themenschwerpunkten Sie zur Verfügung stehen und ob es zeitliche Einschränkungen für Ihre Bereitschaft gibt, falls Sie zu diesen Punkten bereits konkrete Vorstellungen mitbringen.

  • Ich habe bereits eine Schule im Blick, kann ich mich auch direkt an die Schulleitung wenden?

    Gern können Sie sich selbstständig mit einer Schule in Verbindung setzen und das Rechtskundeteam informieren, sobald ein Einsatz vereinbart wurde.

    Gern können Sie sich selbstständig mit einer Schule in Verbindung setzen und das Rechtskundeteam informieren, sobald ein Einsatz vereinbart wurde.

  • Gibt es Lernmaterialien, auf die ich zurückgreifen kann?

    Zur Unterstützung der Dozentinnen und Dozenten wurde im MdJ eine einheitliche Handreichung entwickelt und auf einer digitalen Plattform zu verschiedenen Kursformaten zusammengestellt. Die Materialien decken den Rechtskundeunterricht sowohl an den weiterführenden allgemeinbildenden als auch an den berufsbildenden Schulen ab. Darüber hinaus gibt es einen „Basiskurs Rechtskunde“, der in einfacher Sprache die wichtigsten Grundlagen und -regeln unseres Rechtsstaats erklärt und auch in den unteren Klassen (Grundschulen) Anwendung finden kann. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Einblicke in die Materialien erhalten möchten.

    Zur Unterstützung der Dozentinnen und Dozenten wurde im MdJ eine einheitliche Handreichung entwickelt und auf einer digitalen Plattform zu verschiedenen Kursformaten zusammengestellt. Die Materialien decken den Rechtskundeunterricht sowohl an den weiterführenden allgemeinbildenden als auch an den berufsbildenden Schulen ab. Darüber hinaus gibt es einen „Basiskurs Rechtskunde“, der in einfacher Sprache die wichtigsten Grundlagen und -regeln unseres Rechtsstaats erklärt und auch in den unteren Klassen (Grundschulen) Anwendung finden kann. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Einblicke in die Materialien erhalten möchten.

  • Welche Lerninhalte werden vermittelt?

    Als Unterrichtsmaterial steht ein „Basiskurs Rechtskunde“ zur Verfügung, der die Grundlagen unseres Rechtssystems in einfacher Form vermittelt. Des Weiteren besteht Zugriff auf einen „Rechtskunde Sekundarstufe I“-Kurs, der juristische Themen wie zum Beispiel die Entstehung des Rechts, Rechtsgebiete, den Gang eines Strafverfahrens, Berufsbilder und Verfassungs- sowie Europarecht für Schülerinnen und Schüler der neunten oder zehnten Jahrgangsstufen behandelt. Auch gibt es Material, welches eine Exkursion zu einer JVA begleiten soll, sowie Material für Informationsveranstaltungen, Projekttage und Diskussionsrunden, in dem beispielsweise die Rechtspflegeorgane erläutert werden und auch das Thema „Justiz und Nationalsozialismus“ in Form eines Seminars behandelt werden kann. Die Nutzung der vorgenannten Angebote steht den Dozierenden frei. Sie können den Rechtskundeunterricht – in Absprache mit den Schulen – nach Ihrem Belieben gestalten.

    Als Unterrichtsmaterial steht ein „Basiskurs Rechtskunde“ zur Verfügung, der die Grundlagen unseres Rechtssystems in einfacher Form vermittelt. Des Weiteren besteht Zugriff auf einen „Rechtskunde Sekundarstufe I“-Kurs, der juristische Themen wie zum Beispiel die Entstehung des Rechts, Rechtsgebiete, den Gang eines Strafverfahrens, Berufsbilder und Verfassungs- sowie Europarecht für Schülerinnen und Schüler der neunten oder zehnten Jahrgangsstufen behandelt. Auch gibt es Material, welches eine Exkursion zu einer JVA begleiten soll, sowie Material für Informationsveranstaltungen, Projekttage und Diskussionsrunden, in dem beispielsweise die Rechtspflegeorgane erläutert werden und auch das Thema „Justiz und Nationalsozialismus“ in Form eines Seminars behandelt werden kann. Die Nutzung der vorgenannten Angebote steht den Dozierenden frei. Sie können den Rechtskundeunterricht – in Absprache mit den Schulen – nach Ihrem Belieben gestalten.

  • Bin ich an die Lernmaterialien und -formate gebunden?

    Nein, Sie sind frei in der Gestaltung und Durchführung Ihres Unterrichts. Die zur Verfügung gestellten Lern- und Lehrmaterialien sind flexibel einsetzbar. Sprechen Sie sich jedoch vorab mit der betreffenden Schule ab.

    Nein, Sie sind frei in der Gestaltung und Durchführung Ihres Unterrichts. Die zur Verfügung gestellten Lern- und Lehrmaterialien sind flexibel einsetzbar. Sprechen Sie sich jedoch vorab mit der betreffenden Schule ab.

  • Ich bin unsicher, ob ich ausreichend pädagogische Kenntnisse habe, um vor eine Schulklasse zu treten. Erhalte ich Unterstützungsangebote?

    Es ist beabsichtigt, den Leiterinnen und Leitern von Rechtskundearbeitsgemeinschaften Fortbildungsveranstaltungen zu den methodischen und didaktischen Grundlagen des Lehrens und Lernens anzubieten. Um Ihnen ein hilfreiches Fortbildungsformat anbieten zu können, bitten wir jedoch um etwas Geduld. Wir werden alle Dozierende über das Schulungsangebot in Kenntnis setzen.

    Es ist beabsichtigt, den Leiterinnen und Leitern von Rechtskundearbeitsgemeinschaften Fortbildungsveranstaltungen zu den methodischen und didaktischen Grundlagen des Lehrens und Lernens anzubieten. Um Ihnen ein hilfreiches Fortbildungsformat anbieten zu können, bitten wir jedoch um etwas Geduld. Wir werden alle Dozierende über das Schulungsangebot in Kenntnis setzen.

  • Gibt es neben Fortbildungsangeboten auch ein Austauschformat unter den Dozierenden?

    Es ist geplant, im Schuljahr 2024/2025 ein erstes Austauschtreffen unter den Dozierenden zu organisieren. Wir werden alle – auch potentiell interessierte – Dozierende über das Schulungsangebot in Kenntnis setzen.

    Es ist geplant, im Schuljahr 2024/2025 ein erstes Austauschtreffen unter den Dozierenden zu organisieren. Wir werden alle – auch potentiell interessierte – Dozierende über das Schulungsangebot in Kenntnis setzen.

  • Ich mache bereits seit Jahren Rechtskundeunterricht. Ändert sich etwas für mich?

    Wir möchten die Gelegenheit nutzen, den Kolleginnen und Kollegen für ihr außerdienstliches Engagement in den letzten Jahren ganz herzlich zu danken. Selbstverständlich können Sie Ihr Lehrformat wie bisher weiterführen. Setzen Sie sich jedoch gerne mit dem Rechtskundeteam in Verbindung, um auch von den neuen Lehr- und Lernmaterialien und Fortbildungs- und Vernetzungsangeboten zu profitieren.

    Wir möchten die Gelegenheit nutzen, den Kolleginnen und Kollegen für ihr außerdienstliches Engagement in den letzten Jahren ganz herzlich zu danken. Selbstverständlich können Sie Ihr Lehrformat wie bisher weiterführen. Setzen Sie sich jedoch gerne mit dem Rechtskundeteam in Verbindung, um auch von den neuen Lehr- und Lernmaterialien und Fortbildungs- und Vernetzungsangeboten zu profitieren.

  • Muss ich meine Dienststelle vorab kontaktieren?

    Sie können Ihre Dienststelle vorab von Ihrem Interesse an einer Rechtskundearbeitsgemeinschaft in Kenntnis setzen. Sobald die Einzelheiten für Ihren Einsatz mit einer Lehreinrichtung vereinbart wurden, informiert jedoch auch das Rechtskundeteam die jeweilige Dienststelle – auch im Hinblick auf Ihre Nebentätigkeit. Nutzen Sie gerne die Gelegenheit, bei Ihren Kolleginnen und Kollegen Werbung für den Rechtskundeunterricht zu machen.

    Sie können Ihre Dienststelle vorab von Ihrem Interesse an einer Rechtskundearbeitsgemeinschaft in Kenntnis setzen. Sobald die Einzelheiten für Ihren Einsatz mit einer Lehreinrichtung vereinbart wurden, informiert jedoch auch das Rechtskundeteam die jeweilige Dienststelle – auch im Hinblick auf Ihre Nebentätigkeit. Nutzen Sie gerne die Gelegenheit, bei Ihren Kolleginnen und Kollegen Werbung für den Rechtskundeunterricht zu machen.

  • Kann ich mein Interesse auch während des laufenden Schuljahres bekunden?

    Es ist jederzeit möglich, sein Interesse über das Funktionspostfach rechtskunde@mdj.brandenburg.de zu bekunden und somit in die Interessentenliste aufgenommen zu werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, im Laufe des Schuljahres mit den Schulen ein geeignetes Format abzustimmen.

    Es ist jederzeit möglich, sein Interesse über das Funktionspostfach rechtskunde@mdj.brandenburg.de zu bekunden und somit in die Interessentenliste aufgenommen zu werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, im Laufe des Schuljahres mit den Schulen ein geeignetes Format abzustimmen.