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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, werden insbesondere die von der Landesregierung sowie den Ministerinnen und Ministern erlassenen Rechtsverordnungen sowie Organisationserlasse (der Ministerpräsidentin oder) des Ministerpräsidenten verkündet, wobei dies für Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 des Brandenburgischen Ausfertigungs- und Verkündungsgesetzes in elektronischer Form geschieht. Für die Herausgabe des Verkündungsblattes ist das für die Justiz zuständige Ministerium des Landes Brandenburg verantwortlich.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, ist in elektronischer Form über das Internet abrufbar unter den Adressen www.landesrecht.brandenburg.de und www.bravors.brandenburg.de. Die Nutzung ist kostenfrei.

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, werden insbesondere die von der Landesregierung sowie den Ministerinnen und Ministern erlassenen Rechtsverordnungen sowie Organisationserlasse (der Ministerpräsidentin oder) des Ministerpräsidenten verkündet, wobei dies für Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 des Brandenburgischen Ausfertigungs- und Verkündungsgesetzes in elektronischer Form geschieht. Für die Herausgabe des Verkündungsblattes ist das für die Justiz zuständige Ministerium des Landes Brandenburg verantwortlich.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, ist in elektronischer Form über das Internet abrufbar unter den Adressen www.landesrecht.brandenburg.de und www.bravors.brandenburg.de. Die Nutzung ist kostenfrei.