Antrittsbesuch des Justizministers beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungDer Minister der Justiz und für Digitalisierung, Dr. Benjamin Grimm, wurde am 31. März 2025 durch die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Dr. Andrea Baer, zu seinem Antrittsbesuch empfangen. Im Zentrum des Besuchs standen Gespräche zur Weiterentwicklung der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg – insbesondere zur gerichtlichen Präsenz in der Fläche, zu den Perspektiven für die Strukturreform und zur Digitalisierung gerichtlicher Verfahren.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärte: „Die Arbeitsgerichtsbarkeit erfüllt eine zentrale Aufgabe in unserem Rechtsstaat. Sie schützt die Rechte der Beschäftigten und sorgt für faire Bedingungen im Arbeitsleben. Nun kommt es darauf an, die bestehenden Strukturen auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen dort weiterzuentwickeln, wo sich Verbesserungsmöglichkeiten zeigen.“
Ein zentrales Thema des Austauschs waren die Erfahrungen mit der zum 1. Januar 2023 umgesetzten Reform der Arbeitsgerichtsstruktur in Brandenburg. Der Minister würdigte die erreichten Fortschritte, betonte aber zugleich, dass die Umsetzung der Reform nun evaluiert werde, um fundiert über mögliche Anpassungen zu entscheiden und die Arbeitsgerichtsbarkeit zukunftsfest weiterzuentwickeln.
In den Gesprächen stand zudem die personelle Lage der Arbeitsgerichtsbarkeit im Mittelpunkt. Der Minister stellte fest, dass die Gerichte aktuell über eine solide personelle Ausstattung verfügen. Es gelte in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung der Altersstruktur den anstehenden Generationenwechsel aktiv zu gestalten. Ziel müsse sein, qualifizierte Fachkräfte langfristig zu binden und die besondere Fachkompetenz der Arbeitsgerichtsbarkeit zu erhalten.
Gegenstand der Gespräche war auch die digitale Weiterentwicklung der Gerichte. Thematisiert wurden insbesondere die technischen Anforderungen, die mit der Durchführung von Gerichtstagen verbunden sind. Mit Blick auf die ab Mai 2025 geplante Pilotierung der elektronischen Aktenführung bei den Arbeitsgerichten in Brandenburg erläuterte der Minister die Bedeutung der Digitalisierung der Justiz als geeignetes Modernisierungsvorhaben, um die Leistungsfähigkeit zu stärken und attraktive Arbeitsbedingungen für die Bediensteten zu schaffen.
Hintergrund:
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2005 durch Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg gebildet. Es ist Rechtsmittelgericht (Berufungen und Beschwerden) für die vier Arbeitsgerichte in Brandenburg (Brandenburg a.d.H., Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin) und das Arbeitsgericht in Berlin.
Verhandlungsgegenstand der arbeitsgerichtlichen Verfahren sind im Wesentlichen Streitigkeiten über das Bestehen, Nichtbestehen oder den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses oder von Tarifverträgen. Daneben sind die Arbeitsgerichte zuständig für Streitigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und ähnlichen Gesetzen über die innerbetriebliche Mitbestimmung.
Am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sind derzeit 53, in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg 69 Bedienstete tätig.