Notariat gewährleistet Stabilität auch im Zeitalter technologischen Wandels
Staatssekretär würdigt Arbeit der Notarinnen und Notare beim Neujahrsempfang der Notarkammer Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungDer Staatssekretär der Justiz und für Digitalisierung, Ernst Bürger, hat am 30. Januar 2025 am Neujahrsempfang der Notarkammer Brandenburg teilgenommen. In seinem Grußwort hob er die unverzichtbare Rolle der Notarinnen und Notare für die Sicherung des Rechtsfriedens und der Stabilität des Rechtsverkehrs hervor. Besonders in einer zunehmend digitalisierten und komplexen Gesellschaft bleibt das Notariat ein Garant für Rechtssicherheit.
Staatssekretär Ernst Bürger: „Mit ihrer Arbeit als unabhängige und unparteiische Amtsträger nehmen die Notarinnen und Notare im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege seit Jahren eine zentrale Stellung ein. Wirtschaft und rechtsuchende Bürger bringen ihrem Berufsstand zu Recht großes Vertrauen entgegen. Auch im Zeitalter der Digitalisierung und Vernetzung des Rechtsverkehrs bleiben die Formulierung und Legitimierung von Urkunden durch einen unabhängigen Notar essentiell. Trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und deutlicher Kostensteigerungen ist es gelungen, die notarielle Versorgung der Bevölkerung Brandenburgs in der gewohnten Qualität und Verlässlichkeit sicherzustellen.“
Das Notariat nimmt eine Schlüsselrolle im deutschen Rechtswesen ein, indem es unparteiisch und unabhängig Rechtsgeschäfte beurkundet und dadurch Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeidet. Mit ihrer besonderen Qualifikation und Erfahrung gewährleisten Notarinnen und Notare ein hohes Maß an Rechtsverbindlichkeit und tragen so zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts bei. Die Landesnotarkammer vertritt die Interessen von derzeit 65 Notarinnen und Notaren in Brandenburg. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der Berufsausübung und Fortbildung. Darüber hinaus engagiert sich die Kammer für die Nachwuchsförderung, um auch zukünftig flächendeckend notarielle Leistungen sicherzustellen.
Das im Jahr 2022 eingeführte Elektronische Urkundenarchiv als zentraler Baustein der Digitalisierung der notariellen Tätigkeit ist inzwischen vollumfänglich in die praktischen Abläufe der brandenburgischen Notariate integriert. Notarurkunden können nun medienbruchfrei und inhaltsverschlüsselt elektronisch verwendet werden, zum Beispiel für Nachweise bei Gerichten, Ämtern und Banken.
Hintergrund:
In Brandenburg wird das System des hauptberuflichen Notariats angewandt („Nurnotariat“). Die Notare in Brandenburg sind Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege und üben neben ihrem Amt keinen weiteren Beruf aus. In Brandenburg amtieren derzeit 65 Notare. 14 Notarassessoren befinden sich im brandenburgischen Notaranwärterdienst. Im Zuge des Generationswechsels durch altersbedingtes Ausscheiden aus dem Amt wurden in den Jahren 2022 bis 2024 zehn Notarstellen wiederbesetzt.
Die Notarkammer Brandenburg wurde im September 1990 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. In dieser Standesorganisation, die der Rechtsaufsicht des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung untersteht, sind alle Notare in Brandenburg kraft Amtes Mitglied. Sie vertritt die berufsrechtlichen und rechtspolitischen Belange der Notare, gewährleistet eine rechtmäßige Berufsausübung der Notare und Notarassessoren, unterstützt staatliche Aufsichtsbehörden und trifft nähere Bestimmungen zu den Berufspflichten der Notare durch Richtlinien.
Das Elektronische Urkundenarchiv ist ein zentrales IT-System, das allen Notaren die Führung des Urkundenverzeichnisses, des Verwahrungsverzeichnisses und der elektronischen Urkundensammlung ermöglicht (§ 78h Absatz 1 BNotO). Die Bundesnotarkammer stellt die Infrastruktur zur Verfügung und sichert den Betrieb. Das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis müssen seit dem 1. Januar 2022 von allen Notarinnen und Notaren in elektronischer Form geführt werden. Darüber hinaus sind seit dem 1. Juli 2022 alle ab diesem Zeitpunkt neu errichteten Urkunden zu scannen und in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren. Dies ermöglicht den schnellen Zugriff und die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre. Die Papierurkunden können nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet werden.