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Rechtsstreit um Grundstück in Rangsdorf einvernehmlich beigelegt

- Erschienen am 28.10.2026 - Presemitteilung 56/2026

Der langjährige Rechtsstreit um ein Grundstück in Rangsdorf ist beendet. Die Beteiligten haben in den vergangenen Monaten gemeinsam eine Lösung erarbeitet, die am 27. Oktober 2026 im Rahmen eines Güterichtertermins als Vergleich protokolliert worden ist. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks wieder in das Grundbuch eingetragen wird. Familie W. erhält eine angemessene Entschädigung. Mit der nun erzielten Einigung sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Beteiligten abschließend geklärt. Dies gilt auch für mögliche Ansprüche gegen das Land Brandenburg.

Über die weiteren Einzelheiten der Einigung haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart. Daher können keine weiteren Angaben zum Inhalt des Vergleichs gemacht werden.


Zum Hintergrund des Rechtsstreits:


Die Familie W. hat im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag für das Grundstück erhalten, ein Wohnhaus darauf errichtet und es bezogen. Im Jahr 2014 hat das vom Eigentümer angerufene Gericht den Zwangsversteigerungsbeschluss wegen Fehlern im Zwangsversteigerungsverfahren aufgehoben. Hierdurch verlor die Familie W. das Eigentum an dem mittlerweile bebauten Grundstück rückwirkend wieder an den Eigentümer. Der nun beendete Rechtsstreit hatte Ansprüche aus der Rückabwicklung des Zuschlags zum Gegenstand. Im Verlauf des Verfahrens hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. März 2025 (Az. V ZR 153/23) unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung ein früheres Berufungsurteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weshalb der Rechtsstreit zuletzt wieder dort anhängig war.