Suizid in der JVA Brandenburg an der Havel
- Erschienen am - PresemitteilungEin 42-jähriger Strafgefangener, der seit dem 1. März 2023 in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg nach Bewährungswiderruf eine mehrjährige Gesamtfreiheitsstrafe u.a. wegen räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung verbüßte, hat sich am 28. Oktober 2024 das Leben genommen. Er wurde stranguliert in seinem Einzelhaftraum aufgefunden. Sofort eingeleitete Wiederbelegungsversuche blieben ohne Erfolg. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nach gegenwärtigen Erkenntnissen nicht vor.
Aktuelle Hinweise auf eine erhöhte Suizidgefahr bei dem Gefangenen, dessen Haftende für Juni 2026 notiert war, wurden im Vorfeld des Suizids nicht festgestellt.
Das Ministerium der Justiz hat Maßnahmen zur Überprüfung der Umstände des Suizids eingeleitet. Insbesondere wurde, wie bei Suiziden üblich, der Suizidpräventionsbeauftrage des Justizvollzugs des Landes Brandenburg eingeschaltet.