Hauptmenü

Digitalisierung des Justizministerialblattes

Ein Meilenstein der Digitalisierung: Brandenburgs erstes ausschließlich elektronisches Justizministerialblatt (JMBl.) veröffentlicht

- Erschienen am 26.01.2025 - Presemitteilung 2/2025

Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg hat einen weiteren Schritt in Richtung moderner und effizienter Verwaltung getan: Seit Januar 2025 ist das Justizministerialblatt (JMBl.) ausschließlich elektronisch verfügbar. Mit dieser Umstellung setzt das Ministerium ein klares Zeichen für eine ressourcenschonende und zeitgemäße Kommunikation.

Der Minister der Justiz und für Digitalisierung, Dr. Benjamin Grimm, zeigte sich erfreut über den erfolgreichen Start des neuen Formats: „Mit der Einführung des elektronischen Justizministerialblattes beweist die Brandenburger Justiz einmal mehr, dass Digitalisierung nicht nur ein Schlagwort ist, sondern gelebte Praxis. Das Land Brandenburg ist im Bereich der elektronischen amtlichen Normverkündung führend und hat mit diesem Projekt die Digitalisierung der Justiz weiter vorangebracht.“

Mit der letzten Papierausgabe des seit 1991 veröffentlichten Justizministerialblattes im Dezember 2024 endete ein Kapitel von über 30 Jahren. Das Justizministerialblatt wurde zuletzt mit einer Auflage von 140 Exemplaren gedruckt. Seit dem 15. Januar 2025 erscheint das JMBl. ausschließlich in digitaler Form. Die amtliche Fassung ist nun – wie die Gesetz- und Verordnungsblätter – nur noch online auf der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de abrufbar und verfügt über ein benutzerfreundliches, durchsuchbares Archivsystem. Dies wird durch die Einbindung in das Fachverfahren der Elektronischen Normenverkündung (EL.NORM) ermöglicht, über welches auch alle digitalen Ausgaben des Justizministerialblatts veröffentlicht werden.

Hintergrund:

Das Justizministerialblatt für das Land Brandenburg ist ein amtliches Publikationsorgan, das in erster Linie zur Information der Justizangehörigen dient, jedoch auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Als das zentrale Kommunikationsmedium der Justizverwaltung enthält es neben Allgemeinen Verfügungen, Rundverfügungen und Bekanntmachungen des Ministeriums unter anderem auch Personalnachrichten und Stellenausschreibungen, soweit sie den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung betreffen. Bis Ende 2024 wurde es sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form angeboten. Veröffentlichungen stehen nunmehr in der Regel am 15. eines jeden Monats unmittelbar nach ihrer Freigabe zur Verfügung und können über einen Newsletter abonniert werden.

Bereits seit Ende 2009 wird im Land Brandenburg das Gesetz- und Verordnungsblatt elektronisch veröffentlicht. Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften erfolgt ausschließlich elektronisch, unter Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur. Diese Pionierleistung in der digitalen Normverkündung wird durch das Fachverfahren EL.NORM ermöglicht. Das alle Prozesse der Normverkündung und -ausfertigung unter einer Oberfläche vereinende System hat sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene weitreichendes Interesse geweckt. Dies führte dazu, dass Brandenburg gemeinsam mit Hessen seit dem 1. Januar 2024 in dem Länderverbund EL.NORM das System für die elektronische Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und auch weiteren Mitteilungsblättern nutzt. Seit der Gründung übernimmt Brandenburg die Führung des Verbundes. Die Aufgaben des Verbundmanagements werden durch die Projektleitung im Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg wahrgenommen. Durch die gemeinsame Fachkompetenz ermöglicht der Verbund beiden Ländern Kostensynergien und größere Weiterentwicklungspotenziale.