Stärkung des Opferschutzes: Gesetzentwurf zur Förderung der psychosozialen Prozessbegleitung beschlossen
- Erschienen am - PresemitteilungDas Ministerium der Justiz und für Digitalisierung begrüßt den von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig eingebrachten und im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung des Opferschutzes ausdrücklich. Mit der Weiterentwicklung der psychosozialen Prozessbegleitung wird ein bedeutender Schritt hin zu einer modernen, opferorientierten Justiz vollzogen.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärt: „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung des Opferschutzes. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist unverzichtbar, um Betroffene durch das oft hochbelastende Strafverfahren zu begleiten. Mit den Maßnahmen wird der Opferschutz nachhaltig gestärkt und die Justiz weiter auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet. Mein Dank gilt der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig, dass sie dieses wichtige Vorhaben angestoßen hat.“
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines fairen und rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Sie unterstützt Opfer schwerer Straftaten während des gesamten Verfahrens, vermittelt Orientierung, stabilisiert emotional und hilft, Belastungen zu reduzieren sowie Retraumatisierungen zu vermeiden. Damit trägt sie entscheidend dazu bei, dass Betroffene ihre Rechte wahrnehmen und das Verfahren selbstbestimmt bewältigen können.
In dem nun beschlossenen Gesetzentwurf sollen insbesondere schutzbedürftige Opfer noch besser unterstützt werden. So wurde der Katalog relevanter Straftatbestände erweitert, um auch gravierende Fälle häuslicher Gewalt stärker zu berücksichtigen. Für minderjährige Betroffene wird der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung deutlich erleichtert: Künftig kann eine Beiordnung auch von Amts wegen erfolgen. Gleichzeitig entfällt für erwachsene Opfer bestimmter schwerer Straftaten die Pflicht, ihre besondere Schutzbedürftigkeit gesondert darzulegen.
Darüber hinaus sorgen neue Verfahrensregelungen für mehr Transparenz und Verlässlichkeit. Hinweispflichten werden klar geregelt, eine frühzeitige Prüfung des Unterstützungsbedarfs – insbesondere bei minderjährigen Opfern – wird gestärkt, und psychosoziale Prozessbegleiter werden künftig direkt über Hauptverhandlungstermine und weitere Termine informiert.
Auch die Rahmenbedingungen für die psychosoziale Prozessbegleitung werden verbessert: Die Vergütung wird angepasst, Nachsorgeregelungen eingeführt und zusätzliche Leistungen wie Fahrtkosten künftig berücksichtigt. Dies stärkt die wichtige Arbeit der Prozessbegleiter nachhaltig.