Antrittsbesuch des Justizministers beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungDer Minister der Justiz und für Digitalisierung, Dr. Benjamin Grimm, und Justizstaatssekretär, Ernst Bürger, wurden am 24. März 2025 durch die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Sabine Schudoma, zu ihrem Antrittsbesuch empfangen. Bei dem Besuch in Potsdam erörtern sie aktuelle Entwicklungen in der Sozialgerichtsbarkeit, justizpolitische Themen sowie die anstehende Einführung der elektronischen Akte.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärte: „Die Sozialgerichte entscheiden über Fragen, die für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung sind. Rechtsstreitigkeiten über Gesundheitsversorgung, Renten oder soziale Sicherung erfordern eine funktionierende Justiz, die schnell und zuverlässig arbeitet. Die Sozialgerichtsbarkeit in Brandenburg hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie dieser Aufgabe mit hoher Effizienz nachkommt. Nun geht es darum, diesen Standard mit digitalen Mitteln zukunftssicher zu machen. Die Einführung der elektronischen Akte ist ein entscheidender Schritt auf diesem Weg. Ich danke Frau Präsidentin Schudoma und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement beim Bestandsabbau und ihren Beitrag zum Wissens- und Erfahrungsaustausch in der Sozialgerichtsbarkeit über die Landesgrenzen hinaus.“
Die bevorstehende Einführung der elektronischen Akte war ein zentrales Thema der Gespräche. Der Minister begrüßte, dass der Rollout in Kürze am Landessozialgericht beginnt und noch im laufenden Jahr auf die Sozialgerichte des Landes Brandenburg ausgedehnt werde. Er machte deutlich, dass die eAkte nicht nur einen Modernisierungsschritt darstelle, sondern eine zentrale Grundlage für eine zeitgemäße und bürgerfreundliche Justiz sei. In den kommenden Monaten werde es darauf ankommen, den Übergang reibungslos zu gestalten und die bewährten Strukturen der Sozialgerichtsbarkeit mit den neuen digitalen Möglichkeiten zu verzahnen.
Auch die langfristige Entwicklung der Sozialgerichtsbarkeit wurde erörtert. Angesichts der stabilen Geschäftsentwicklung in den letzten Jahren rücke zunehmend die Frage in den Vordergrund, wie vorhandene Ressourcen effizient eingesetzt und Kapazitäten gezielt gesteuert werden könnten. Dabei gehe es auch um die Gewinnung und das Halten erfahrener Fachkräfte, um das hohe Qualitätsniveau zu sichern, erklärte der Minister.
Ein weiteres Gesprächsthema war die Zukunft des Gerichtsstandorts. Der Minister äußerte sich positiv zu den Planungen für das Justizzentrum II, das mittelfristig eine moderne Infrastruktur für das Landessozialgericht, das Sozialgericht Potsdam und den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz (ZenIT) bieten solle. Er betonte, dass langfristige bauliche Investitionen essenziell seien, um die Justizstandorte des Landes nachhaltig zu stärken.
Hintergrund:
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam ist das gemeinsame Obergericht der Länder Berlin und Brandenburg. Es ging am 1. Juli 2005 aus einer Fusion des Landessozialgerichts Berlin mit dem Landessozialgericht für das Land Brandenburg hervor. Das Landessozialgericht entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin sowie der vier Sozialgerichte des Landes Brandenburg in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam.
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind unter anderem zuständig für Fälle aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts (zum Beispiel: gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung), des Bürgergeldes, der Sozialhilfe, des Schwerbehindertenrechts und des sozialen Entschädigungsrechts.
Am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sind derzeit 60 Richterinnen und Richter und in etwa ebenso viele Bedienstete aus dem nichtrichterlichen Personal tätig. Am Gericht bestehen 35 Senate (Spruchkörper), die üblicherweise mit einer oder einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern besetzt sind.