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Digitaler, effizienter, weniger Bürokratie: Justiz- und Digitalisierungsminister Dr. Benjamin Grimm stellt in der Sitzung des Sonderausschusses zum Bürokratieabbau den Stand der Digitalisierung und Bestrebungen zum Bürokratieabbau in Verwaltung und Justiz vor

Der Minister der Justiz und für Digitalisierung, Dr. Benjamin Grimm, hat in der heutigen Sitzung des Sonderausschusses zum Bürokratieabbau einen Überblick zum aktuellen Stand der Digitalisierung und über die laufenden Bestrebungen zum Bürokratieabbau in der Verwaltung und Justiz skizziert.

- Erschienen am 21.07.2025 - Presemitteilung 36/2025

Dabei hat er bekräftigt, dass das MdJD die Digitalisierung der Verwaltung und der Justiz und den Bürokratieabbau entschieden vorabtreiben wird. Ziel ist es, einen besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im Land zu bieten und das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates zu stärken. Eine funktionierende, digitale Verwaltung ist eine Grundvoraussetzung für einen handlungsfähigen Staat und damit auch für das Vertrauen der Menschen in die Demokratie.

Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung sollen Verwaltungsleistungen wie die An- und Ummeldung des Wohnsitzes, die Kfz-Zulassung und Anträge auf Baugenehmigungen in dieser Legislaturperiode flächendeckend digital verfügbar gemacht werden.

Außerdem soll künstliche Intelligenz die Beschäftigten in der Justiz und in der Verwaltung entlasten: Im Bereich der Justiz werden erste KI-Anwendungen genutzt, um wiederkehrende Vorgänge – etwa bei Fluggastrechteverfahren – effizienter zu bearbeiten. Diese Entwicklung wird weiter vorangetrieben und dabei auch die kommunale Ebene mitgedacht, etwa bei der Einführung von KI-Lösungen für die Verwaltung.

Ein zentraler Hebel für den Bürokratieabbau in der Verwaltung liegt in dem einfachen und sicheren Austausch von Daten: Mit dem NOOTS – dem National-Once-Only-Technical System als zentrale Dateninfrastruktur – wird die digitale Datenautobahn zwischen Kommunen, Ländern und Bund geschaffen.

Im Bereich der Justiz wird die Einführung der elektronischen Akte weiter vorangetrieben. Ziel ist es, die Einführung der elektronischen Akte auf Grundlage des elektronischen Integrationsportals (eIP) in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften bis zum 1. Januar 2026 anzubieten.

Zudem werden unnötige bürokratische Regelungen in der Justiz abgeschafft. Hierzu wurde ein erstes Paket aus 8 Regelungen geschnürt, die bis Ende des Jahres abschaffen werden.

Unser Ziel ist klar: „Wir wollen Bürokratie abbauen und unsere Verwaltung und Justiz leistungsstärker und effizienter machen, “ so Minister Dr. Grimm.