34 Jahre Musik
Justiz-Digitalisierung mit Update
- Erschienen am - PresemitteilungDie Digitalisierung der Brandenburger Justiz erreicht einen wichtigen Meilenstein für den flächendeckenden Einsatz der elektronischen Akte. Am vergangenen Wochenende konnte der Aufbau eines hochmodernen Rechenzentrums abgeschlossen werden. Die für den Betrieb der E-Akte erforderliche Technik wurde reibungslos in das neue Rechenzentrum überführt. Der Umzug bildet ein solides Fundament für die weiteren Digitalisierungsvorhaben.
In der Zeit vom 16. bis 19. Februar 2024 hat ein Team des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Brandenburg sämtliche der für den Betrieb der E-Akte notwendigen Daten und Dienste in ein leistungsstärkeres Datacenter transferiert. Die neue Betriebsleistung wurde den Anwendern am 20. Februar 2024 sukzessive zur Verfügung gestellt. Während des Umzugs blieben die Gerichte des Landes Brandenburg durchgängig erreichbar. Insgesamt waren über 1.000 Nutzer betroffen. Mehr als 27 Terabyte an Daten wurden bewegt. Das entspricht in etwa 5,4 Millionen MP3-Songs in mittlerer Qualität – umgerechnet 34 Jahre ununterbrochenes Musikhören.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Ich freue mich, dass uns der Umzug der IT der Justiz reibungslos gelungen ist. Das neue Rechenzentrum trägt maßgeblich zur digitalen Transformation der Justiz des Landes Brandenburg bei. Nicht zuletzt wird dadurch die Informationssicherheit für die Daten der Justiz weiter erhöht. Die unablässige Verbesserung, Sicherung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur ist zur Realisierung der Vision einer digitalen, bürgernahen Justiz unabdingbar.“
Durch die erhöhten Kapazitäten und die verbesserte Sicherheit im neuen Rechenzentrum ist der weitere Ausbau der Digitalisierung der Brandenburger Justiz langfristig abgesichert. Die IT-Infrastruktur ist nun gut gerüstet, um zukünftige Digitalisierungsmaßnahmen bei reibungslosem Betrieb für die Bediensteten in der Justiz erfolgreich umzusetzen.
Bereits 2023 wurde die elektronische Akte an allen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit flächendeckend in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen im Echtbetrieb eingeführt. Alle vier Landgerichte, das Brandenburgische Oberlandesgericht und 22 von 23 Amtsgerichten in Brandenburg arbeiten bereits damit. Die Erweiterung auf Nachlass- und Immobiliarvollstreckungssachen bei allen Gerichten ist noch im Jahr 2024 vorgesehen.
Von dem neuen Rechenzentrum werden künftig auch die Strafverfahren profitieren. Bereits jetzt wird die elektronische Akte bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin im Echtbetrieb bei der Geldstrafenvollstreckung eingesetzt. Der Rollout bei allen Staatsanwaltschaften erfolgt noch im Jahr 2024.
Im Sommer 2024 wird am Finanzgericht Berlin-Brandenburg die elektronische Akte pilotiert und anschließend umfassend eingeführt. Erste Verwaltungsgerichte werden ebenfalls mit der E-Akte ausgestattet und die technischen Voraussetzungen für die Einführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit geschaffen.
Durch den erhöhten Datendurchsatz des Rechenzentrums wird zudem die technisch- und organisatorisch herausfordernde Pilotierung der geschäftsbereichsübergreifenden elektronischen Akten in Ordnungswidrigkeitsverfahren forciert. Erstmals werden alle Amtsgerichte, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaften in Bußgeldangelegenheiten auf einheitliche Datensätze zugreifen können. Die Pilotierungsphase beginnt noch im Jahr 2024.