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Amtseinführung der Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder)

Neue Spitze am Landgericht Frankfurt (Oder): Justizminister Dr. Benjamin Grimm heißt neue Präsidentin des Landgerichts willkommen

- Erschienen am 20.10.2025 - Presemitteilung 51/2025

Mit einem feierlichen Festakt wurde am 17. Oktober 2025, Frau Sophie Kyrieleis als neue Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) in ihr Amt eingeführt. An der Veranstaltung im Logensaal in Frankfurt (Oder) nahmen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Politik, Verwaltung und der Anwaltschaft teil. Auch Kolleginnen und Kollegen aus dem Gerichtsbezirk waren anwesend, um die neue Präsidentin willkommen zu heißen.


Die neue Präsidentin blickt auf eine langjährige Laufbahn in der Justiz zurück. Frau Kyrieleis absolvierte ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Freien Universität zu Berlin. Nach Abschluss ihres zweiten juristischen Staatsexamens in Berlin wurde sie mit Wirkung vom 1. Dezember 1996 zur Richterin auf Probe ernannt und dem Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) zugewiesen. Zum 20. Juni 2000 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit bei dem Landgericht Frankfurt (Oder). Nach er-folgreicher Erprobung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht und einer zweijährigen Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg wurde sie mit Wirkung vom 17. Juni 2010 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Zum 1. November 2014 wurde sie Direktorin des Amtsgerichts Frankfurt (Oder). Zuletzt hatte sie das Amt der Vizepräsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) seit dem 7. Dezember 2020 inne.


In seiner Ansprache würdigte Justizminister Dr. Benjamin Grimm die fachliche Kompetenz und den großen Erfahrungsschatz der neuen Amtsinhaberin: „Frau Kyrieleis bringt eine beeindruckende Laufbahn in der Justiz unseres Landes, Erfahrungen auf der Richterbank und in der Gerichtsverwaltung und nicht zuletzt eine klare Haltung, die geprägt ist von Gerechtigkeitssinn, Kollegialität und Führungsstärke mit.“


Mit der heutigen Amtseinführung setzt das Landgericht Frankfurt (Oder) ein Zeichen für Stabilität und Verlässlichkeit in der brandenburgischen Justiz. Frau Kyrieleis steht für Kontinuität, aber auch für neue Impulse, die das Gericht in den kommenden Jahren prägen werden.

Hintergrund:

Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist eines der vier Landgerichte des Landes. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder), Bernau bei Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree und Strausberg in Zivilsachen (auch Handelssachen und einigen Bereichen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) und in Strafsachen. Das Landgericht ist außerdem erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig, wenn der Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt und keine ausschließliche amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht. Es entscheidet zudem in Handelssachen. Für Strafsachen ist das Landgericht in erster Instanz im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache, Anklage bei dem Landgericht erhebt. Bei Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist die Jugendstrafkammer unter anderem dann zuständig, wenn dem Angeklagten schwere Straftaten vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert. Zur erstinstanzlichen Zuständigkeit gehören außerdem Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.