Hauptmenü

Gesetzentwurf zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt

- Erschienen am 20.04.2026 - Presemitteilung 21/2026

Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung begrüßt den von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig vorgestellten Gesetzentwurf zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt ausdrücklich. Das Vorhaben setze ein wichtiges Signal für einen wirksamen Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum und trage den zunehmenden Herausforderungen durch neue technologische Entwicklungen Rechnung.

Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärt hierzu: „Digitale Gewalt bringt es mit sich, dass sie einmal im Netz nie wieder verschwindet und dadurch für Betroffene eine schwere Belastung ist. Unser Recht muss mit technologischen Entwicklungen Schritt halten. Deswegen begrüße ich den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin als einen wichtigen Schritt, um bestehende Schutzlücken zu schließen und Betroffene wirksam zu unterstützen.“

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Einführung neuer Straftatbestände vor. Künftig sollen unter anderem das unbefugte Herstellen und Verbreiten intimer Bildaufnahmen – einschließlich sogenannter Deepfakes – sowie Formen des digitalen Voyeurismus strafrechtlich erfasst werden. Darüber hinaus sollen täuschend echte Inhalte, die geeignet sind, dem Ansehen einer Person erheblich zu schaden, sowie bestimmte Formen des Cyberstalkings unter Strafe gestellt werden.

Zudem wird die Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt deutlich gestärkt. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Auskunftsansprüche gegenüber Online-Plattformen, Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln sowie die Möglichkeit, Accounts von Rechtsverletzern zeitweise sperren zu lassen. Auch sollen Anbieter sozialer Netzwerke stärker in die Verantwortung genommen werden, etwa durch die Verpflichtung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten.

Justizminister Dr. Benjamin Grimm kündigte an, das weitere Gesetzgebungsverfahren konstruktiv zu begleiten und sich für eine zügige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einzusetzen.