Antrittsbesuch des Ministers der Justiz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungDer Minister der Justiz und für Digitalisierung, Dr. Benjamin Grimm, hat am 20. März 2025 das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin besucht. Präsident Joachim Buchheister empfing den Minister zu einem Gespräch über die aktuelle Lage der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Herausforderungen in Zeiten steigender Verfahrenseingänge. Im Mittelpunkt des Austauschs standen die Belastungssituation, der Stand der Digitalisierung der Verwaltungsgerichte und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm: „Verwaltungsgerichte sind ein wesentliches Element unseres Rechtsstaats. Sie garantieren eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns und ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Gleichzeitig stehen sie angesichts steigender Fallzahlen – insbesondere im Asylrecht – vor enormen Herausforderungen. Damit die Verwaltungsgerichtsbarkeit leistungsfähig bleibt, benötigen wir kluge Personalentscheidungen, moderne technische Ausstattung und effiziente digitale Abläufe. Mein Dank gilt Präsident Buchheister und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr unermüdliches Engagement und ihren Beitrag für eine funktionierende Justiz.“
Zentrale Themen des Gespräches waren die Bewältigung der Verfahrensbestände und der steigenden Eingangszahlen. Der Minister betonte, dass das Ministerium die Entwicklung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit genau analysiere und gezielt Maßnahmen zur Unterstützung der Gerichte prüfe. Allein im Bereich des Asylrechts habe sich die Belastung gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, wodurch die Gerichte stark gefordert seien. Zugleich zeigte er sich erfreut über die sinkenden Verfahrenslaufzeiten und machte deutlich, sich auch weiterhin für eine personell angemessene Ausstattung der Verwaltungsgerichtsbarkeit einsetzen zu wollen, um Verzögerungen in der Verfahrensbearbeitung und den Aufbau von Beständen zu vermeiden.
Ein weiteres Gesprächsthema war die Digitalisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Minister lobte die positive Entwicklung bei der Pilotierung der elektronischen Akte an allen drei Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg und hob hervor, dass die digitale Transformation auch in den kommenden Jahren weiter vorangetrieben werden müsse. Der elektronische Rechtsverkehr und die vollständig digitale Bearbeitung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren erleichtere die Arbeit der Gerichte und steigere deren Effizienz beträchtlich.
Besonderes Augenmerk lag zudem auf der Zusammenarbeit der Ländern Berlin und Brandenburg. Als gemeinsames Fachobergericht beider Länder nehme das Oberverwaltungsgericht eine herausgehobene Position ein, die durch die enge Abstimmung zwischen den Justizverwaltungen beider Länder gestärkt werde, erklärte der Minister. Insbesondere die gemeinsame Arbeit an Verbesserungen im Beurteilungs-, Erprobungs- und Beförderungswesen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zeige, dass die Kooperation erfolgreich sei und fortgesetzt werden müsse.
Hintergrund:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zum 1. Juli 2005 durch Staatsvertrag als das gemeinsame Fachobergericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Berlin gebildet. Es ist das Rechtsmittelgericht für die drei Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) sowie das Verwaltungsgericht des Landes Berlin. Darüber hinaus ist das Oberverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig für Normenkontrollanträge zur Überprüfung von Rechtsverordnungen und Satzungen (z.B. Bebauungsplänen) und Streitigkeiten über bestimmte technische Großvorhaben wie beispielsweise die Errichtung und den Betrieb von größeren Kraftwerken, Flughäfen, Abfallbeseitigungsanlagen und Anlagen nach dem Atomgesetz. Auch in Flurbereinigungsverfahren ist das Oberverwaltungsgericht die erste Instanz.
Aufbauend auf den Erfahrungen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg begann die Pilotierung der elektronischen Aktenführung bei dem Verwaltungsgericht Potsdam am 17. September 2025 zunächst mit einem Parallelbetrieb und seit dem 1. Oktober 2024 mit führender elektronischer Akte in allen Verfahren, einschließlich des Berufsgerichts für Heilberufe. Eine Ausweitung der Pilotierung erfolgte mit der Einbeziehung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) seit Dezember 2024 und schließlich mit der des Verwaltungsgerichts Cottbus seit dem 17. Februar 2025.