Sophie Kyrieleis: Neue Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder)
Sophie Kyrieleis ist am 2. Juli 2025 vom Justizminister, Dr. Benjamin Grimm, zur Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) ernannt worden.
- Erschienen am - PresemitteilungSie tritt damit die Nachfolge von Dr. Andrea Diekmann an, die zum 16. Dezember 2024 in den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin versetzt und dort zur Präsidentin des Kammergerichts ernannt wurde.
Dazu erklärt Justizminister Dr. Benjamin Grimm: „Mit der Ernennung von Sophie Kyrieleis zur Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) gewinnen wir für die Leitung des Gerichts eine hochangesehene und sehr erfahrene Juristin, die ihre besonderen Führungsqualitäten bereits mehrfach in verschiedenen Positionen unter Beweis gestellt hat. Ich bin mir sicher, dass sie das Landgericht Frankfurt (Oder) mit herausragender fachlicher Kompetenz, unermüdlichem Engagement und großer Weitsicht leiten wird.“
Frau Kyrieleis absolvierte ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Freien Universität zu Berlin. Nach Abschluss ihres zweiten juristischen Staatsexamens in Berlin wurde sie mit Wirkung vom 1. Dezember 1996 zur Richterin auf Probe ernannt und dem Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) zugewiesen. Zum 20. Juni 2000 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit bei dem Landgericht Frankfurt (Oder). Nach erfolgreicher Erprobung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht und einer zwei-jährigen Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg wurde sie mit Wirkung vom 17. Juni 2010 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Zum 1. November 2014 wurde sie Direktorin des Amtsgerichts Frankfurt (Oder). Zuletzt hatte sie das Amt der Vizepräsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) seit dem 7. Dezember 2020 inne.
Hintergrund:
Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist eines der vier Landgerichte des Landes. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder), Bernau bei Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree und Strausberg in Zivilsachen (auch Handelssachen und einigen Bereichen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) und in Strafsachen.
Das Landgericht ist außerdem erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig, wenn der Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt und keine ausschließliche amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht. Es entscheidet zudem in Handelssachen. Für Strafsachen ist das Landgericht in erster Instanz im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache, Anklage bei dem Landgericht erhebt. Bei Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist die Jugendstrafkammer unter anderem dann zuständig, wenn dem Angeklagten schwere Straftaten vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert. Zur erstinstanzlichen Zuständigkeit gehören außerdem Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.