Brandenburg setzt auf medienbruchfreie Kommunikation zwischen Justiz und Polizei – Erfolgreiche Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen
- Erschienen am - PresemitteilungSeit dem 15. Dezember 2025 sind Justiz und Polizei in Brandenburg vollständig auf die medien-bruchfreie Bearbeitung von Strafsachen umgestellt. Die elektronische Übermittlung von Strafanzeigen, elektronischen Akten und relevanten Informationen zwischen der Landespolizei und der Justiz ermöglicht eine schnellere und effizientere Bearbeitung von Verfahren. Mit dem abschließenden umfassenden Anschluss der Polizeidirektion West ist dieser bedeutende Schritt nun abgeschlossen.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm:
„Die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen ist ein echter Meilenstein für die Brandenburger Strafverfolgung. Gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales haben wir es geschafft, die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung fristgerecht umzusetzen und den gesamten Prozess von der Strafanzeige bis zur Vollstreckung medienbruchfrei zu gestalten. Dieser Erfolg stärkt die Effizienz und Rechtsstaatlichkeit und ermöglicht uns, den Bürgerinnen und Bürgern eine moderne, zukunftsfähige Justiz zu bieten. Mein Dank gilt der Generalstaatsanwaltschaft, dem Polizeipräsidium und dem Zentralen IT-Dienstleister der Justiz für ihr hervorragendes Teamwork bei der Umsetzung dieses wichtigen Projekts.“
Minister des Inneren und für Kommunales René Wilke:
„Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen unserem Ministerium und der Justiz hat es ermöglicht, die Prozesse zu optimieren und an die jeweiligen Bedürfnisse der Beteiligten anzupassen. Dabei wurde sicherge-stellt, dass die digitale Vernetzung zwischen Polizei und Justiz reibungslos funktioniert und der Austausch von Informationen effizient und sicher erfolgt. Brandenburg hat damit nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern auch praktische und zukunftsfähige Lösungen für eine noch bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden geschaffen.“
Die digitale Vernetzung umfasst alle Ermittlungsvorgänge, die ab dem Moment der Aufnahme einer Strafanzeige vollständig elektronisch bearbeitet werden. Hierfür setzt das Polizeipräsidium gezielt auf Anwendungen aus dem Programm Polizei 20/20 (P20). Vom Eingang der Strafanzeige bis hin zum Urteil und der Vollstreckung wird der gesamte Verfahrensprozess ohne Medienbrüche durchgeführt.
Pilotprojekt mit der Bundespolizei
Seit dem 1. Dezember 2025 wird für den Bereich des Flughafens Berlin-Brandenburg gemeinsam mit der Bundespolizei ein Pilotprojekt zur elektronischen Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durchgeführt. Als eines der wenigen Bundesländer hat Brandenburg damit bereits einen Teilbereich der Bundespolizei in den digitalen Prozess integriert, was die Effizienz der Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundesbehörden weiter steigert.
„Wir sind stolz darauf, mit der Bundespolizei in diesem Pilotprojekt zusammenzuarbeiten und den digitalen Austausch zu ermöglichen. Das ist ein weiterer Schritt, um Brandenburg als Vorreiter der digitalen Transformation zu positionieren“, bekräftigt Justizminister Dr. Benjamin Grimm.