Einheitliche Standards für Brandenburgs Dolmetscher
Landtag novelliert Vorschriften für die Beeidigung von Sprachmittlern
- Erschienen amDer Brandenburgische Landtag hat heute das Gesetz zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und der Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern und zur Änderung weiterer Gesetze („Brandenburgisches Sprachmittlergesetz“) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, die Bestimmungen für die Beeidigung von Sprachmittlern, wie gerichtlichen Dolmetschern, Übersetzern oder Gebärdendolmetschern zu vereinheitlichen.
Hintergrund der Reform ist das am 1. Januar 2023 bundesweit im Kraft tretende Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern („Gerichtsdolmetschergesetz“). Durch das Gesetz wird die allgemeine Beeidigung der Gerichtsdolmetscher bundesrechtlich weitgehend abschließend geregelt. Bisher war diese sowie die Ermächtigung der Übersetzer durch Landesgesetze geregelt, in Brandenburg durch das „Gesetz über die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern des Landes Brandenburg“.
Um ein Auseinanderfallen von bundes- und landesrechtlichen Regelungen und eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Berufsgruppen zu vermeiden, werden durch das neue Brandenburgische Sprachmittlergesetz die landesrechtlichen Regelungen für die nicht vom neuen Gerichtsdolmetschergesetz umfassten Berufsgruppen, namentlich die Übersetzer und Gebärdensprachdolmetscher, an das Bundesrecht angepasst. Damit soll an der sich bisher aus den landesgesetzlichen Vorschriften ergebenden einheitlichen Behandlung aller betroffenen Berufsgruppen festgehalten werden, die sich in der jahrelangen Praxis bewährt hat.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Das Land Brandenburg hat für die fachliche Eignung der Sprachmittler stets hohe Standards festgelegt. An diesen wollen wir auch nach Inkraftreten des neuen Gerichtsdolmetschergesetzes festhalten. Durch die neue Regelung wird die hohe Qualifikation der Sprachmittler im Land Brandenburg gesichert und zugleich eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Berufsgruppen vermieden.“