Mehr Schutz für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungJustizminister Dr. Benjamin Grimm: „Wer dafür sorgt, dass unser Rechtsstaat praktisch funktioniert, muss sich auf eine angemessene Schutzausrüstung verlassen können.“
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Rechtsstaates: Sie sorgen dafür, dass gerichtliche Entscheidungen umgesetzt und berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden. Um sie bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit noch besser zu unterstützen, verbessert das Land Brandenburg ihre Schutzausstattung. Anlässlich des heutigen Pressetermins am Brandenburgischen Oberlandesgericht hat Justizminister Dr. Benjamin Grimm Anwärterinnen und Anwärtern im Gerichtsvollzieherdienst neue Schutzwesten übergeben. Auch die weiteren Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sollen in den kommenden Wochen die neue Schutzbekleidung erhalten.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm: „Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher übernehmen eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für unseren Rechtsstaat. Dabei begegnen sie Menschen häufig in schwierigen und belastenden Situationen. Das verlangt fachliche und soziale Kompetenz, Integrität, Empathie und ein gutes Gespür. Die allermeisten Außentermine verlaufen sachlich und ohne besondere Vorkommnisse. Dennoch können Situationen entstehen, in denen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Für diese Fälle müssen wir Vorsorge treffen und eine angemessene Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.“
Das Berufsbild der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Ihre Tätigkeit ist heute stärker durch Sachaufklärung geprägt. Sie klären Vermögenswerte von Schuldnerinnen und Schuldnern auf – gegebenenfalls auch ohne deren Mitwirkung – und ermöglichen damit Gläubigerinnen und Gläubigern, ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Zugleich sind sie häufig Vermittler in schwierigen Situationen und müssen gerichtliche Entscheidungen konsequent, aber mit Augenmaß umsetzen. Auch die Digitalisierung, etwa durch elektronische Vollstreckungstitel und Zustellungen, verändert ihren Berufsalltag zunehmend.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Sicherheit im Außendienst. Mit dem Gerichtsvollzieherschutzgesetz wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, bei der Polizei Auskunft über mögliche Gefahren für Leib oder Leben einzuholen. Bestehen entsprechende Anhaltspunkte, können Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zudem Unterstützung durch die Polizei anfordern.
Mit den neuen Schutzwesten wird diese Vorsorge weiter verbessert. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, den beruflichen Alltag als grundsätzlich gefährlich darzustellen. Vielmehr soll die notwendige Ausrüstung zur Verfügung stehen, wenn eine konkrete Situation besondere Schutzmaßnahmen erfordert.
Insgesamt können 115 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einschließlich der Anwärterinnen und Anwärter mit der neuen Schutzausrüstung ausgestattet werden. Die Ausstattung erfolgt auf Wunsch beziehungsweise nach Bedarf. Eine Verpflichtung zum Tragen besteht nicht.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm: „Die neue Schutzausrüstung ist zugleich ein Zeichen der Wertschätzung. Wer täglich dafür sorgt, dass gerichtliche Entscheidungen durchgesetzt werden und unser Rechtsstaat praktisch funktioniert, darf erwarten, dass der Dienstherr seiner Verantwortung für bestmögliche Sicherheit gerecht wird.“