Gemeinsame Pressemitteilung
Hessen und Brandenburg kooperieren beim KI-Projekt „FraUKe“
- Erschienen amWiesbaden/Berlin – Hessens Justizminister Roman Poseck und Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann haben eine Absichtserklärung zum Projekt FraUKe unterzeichnet. Beide Länder sind sich darüber einig, dass das durch das Hessische Ministerium der Justiz betriebene KI-Projekt bei der Bearbeitung von Fluggastrechteverfahren zum Einsatz kommen soll.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit FraUKe – Frankfurter Urteils-Konfigurator elektronisch – das bundesweit erste Richterassistenztool initiiert, bei dem eine Künstliche Intelligenz in der Urteilsfindung assistiert. FraUKe unterstützt bei der Bearbeitung von Fluggastrechteverfahren und ist hier deutschlandweit Vorreiter.
Der Hessische Minister der Justiz Roman Poseck erklärte bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung: „Mit dem KI-Projekt FRaUKe haben wir ein Instrument entwickelt, um Richterinnen und Richter bei der Bewältigung der Fluggastrechteverfahren zu unterstützen. Das Amtsgericht Frankfurt war hierbei der Initiator und hat auf die jährlich rund 15.000 Massenklageverfahren im Bereich der Fluggastrechte reagiert. Es freut mich, dass dieses deutschlandweit einmalige Projekt von anderen Ländern interessiert wahrgenommen wird. Auch die Justiz in Brandenburg sieht sich seit der Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg einer Vielzahl an Fluggastrechteverfahren ausgesetzt. Frau Hoffmann und ich sind uns einig, dass auch die brandenburgische Justiz von dem KI-Projekt FRaUKe profitieren soll. Daher freue ich mich über die künftige Zusammenarbeit beider Länder. Gleichzeitig teilen wir die Auffassung, dass KI nur begrenzt in der Justiz eingesetzt werden sollte. Die Richterin und der Richter müssen weiter im Mittelpunkt der Urteilsfindung stehen. Daher werden wir auch in Zukunft auf eine menschengemachte Justiz setzen. KI ist ein wichtiges Mittel zur Unterstützung, nicht jedoch ein Ersatz für den Menschen.“
Die Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg Susanne Hoffmann führte aus: „Hessen und Brandenburg sehen sich mit den Flughäfen in Frankfurt am Main und dem Flughafen Berlin-Brandenburg gleichermaßen mit dem Problem einer zunehmenden Anzahl von Fluggastrechteverfahren konfrontiert. Insoweit soll die Kooperation der beiden Länder bei dem Projekt FraUKe, den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Bearbeitung dieser Masseverfahren auch für die Brandenburger Justiz nutzbar machen. Insoweit bin ich dankbar für die Vorarbeiten, die Hessen in diesem erfolgversprechenden Projekt bereits geleistet hat.“
„Künstliche Intelligenz birgt enorme Potentiale. Davon profitiert auch die Verwaltung, weshalb wir in Hessen den Einsatz von KI in der Verwaltung mit allen Kräften vorantreiben. Denn KI kann dazu beitragen, Qualität und Effizienz zu steigern und interne Verwaltungsprozesse zu automatisieren und zu beschleunigen. Natürlich stets mit dem Fokus auf dem Nutzen für die Menschen und nicht als Ersatz. Es freut mich, dass wir mit dem Projekt ‚FraUKe‘ bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen und nun auch andere Bundesländer von den Entwicklungen in Hessen profitieren“, sagte Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.
Funktion von FraUKe:
Der erstellte Demonstrator FraUKe kann Schriftsätze analysieren, Metadaten auslesen und unter Verwendung von Textbausteinen den Richterinnen und Richtern bei der schnellen Erstellung eines Urteilsentwurfs zuarbeiten. Die Richterin oder der Richter können in dem Programm zunächst das Aktenzeichen, die Fallkategorie, etwa Wetterphänomene, und den Tenor auswählen. Weiter entscheiden sie zwischen Klageabweisung oder Stattgabe. Ausgehend von der richterlichen Entscheidung erfolgt die Unterstützung durch FraUKe. Es wird ein Vorschlag zum Tatbestand und zu den Urteilsgründen mit von der KI gefundenen Metadaten aus der Klageschrift erstellt, wie beispielsweise den Flugdaten. Die Textbausteine basieren auf den vorherigen richterlichen Eingaben und den von der KI gefundenen Metadaten. Es besteht die Möglichkeit, sich weitere Textbausteine unter anderem zur individuellen Rechtsprechung zum einschlägigen Fall anzeigen zu lassen und einzufügen. Alle vorgeschlagenen Textbausteine sind vollständig editierbar. Abschließend kann das Urteil aus FraUKe exportiert werden.