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97. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister

Auf der 97. Justizministerkonferenz (JuMiKo) in Hamburg wurden aktuelle Themen und bestehende Herausforderungen für die Justiz und den Rechtsstaat diskutiert

- Erschienen am 12.06.2026 - Presemitteilung 32/26

Initiative zur Stärkung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich intensiv mit dem strafrechtlichen Reformbedarf bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität befasst. Im Mittelpunkt standen Möglichkeiten, kriminelle Strukturen wirksamer zu erfassen sowie die Vermögensabschöpfung als zentrales Instrument zur Bekämpfung illegaler Geschäftsmodelle weiter zu stärken.

Die Konferenz stellte fest, dass die geltenden Vorschriften zur Strafbarkeit der Bildung krimineller Vereinigungen den besonderen Herausforderungen der Organisierten Kriminalität bislang nicht aus-reichend Rechnung tragen. Daher soll geprüft werden, wie strafrechtliche Regelungen weiterentwickelt werden können, um organisierte kriminelle Strukturen effektiver zu erfassen.

Zugleich bekräftigten die Justizministerinnen und Justizminister die besondere Bedeutung der Vermögensabschöpfung. Ziel ist es, kriminell erlangte Gewinne konsequent einzuziehen und damit den finanziellen Anreiz für organisierte Straftaten zu beseitigen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wird gebeten, den identifizierten Handlungsbedarf zu prüfen und entsprechende gesetzgeberische Schritte vorzubereiten.

Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärte hierzu: „Organisierte Kriminalität bedroht nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern auch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Deshalb müssen wir kriminelle Netzwerke wirksam treffen – insbesondere dort, wo es ihnen am meisten wehtut: bei ihren illegal erwirtschafteten Vermögenswerten.“

Die Justizministerkonferenz spricht sich zudem dafür aus, den bereits vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung zügig umzusetzen.

Schärfere strafrechtliche Erfassung tödlicher Rauschfahrten

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder setzen sich für eine konsequentere strafrechtliche Ahndung tödlicher Verkehrsunfälle infolge alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit ein. Sie haben die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten zu prüfen, wie tödliche Rauschfahrten künftig durch eine eigene Erfolgsqualifikation oder eine vergleichbare gesetzliche Regelung schuldangemessen und systemgerecht erfasst werden können.

Nach Auffassung der Justizministerinnen und Justizminister verwirklichen alkohol- oder drogenbedingte Rauschfahrten eine besonders hohe Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehme-rinnen und Verkehrsteilnehmer. Kommt es infolge einer solchen Fahrt zum Tod eines Menschen, spiegelt die geltende Strafrahmenlage den gesteigerten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat bislang nicht ausreichend wider.

Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärte: „Wer sich alkohol- oder drogenbedingt ans Steuer setzt, handelt hochgradig verantwortungslos. Endet eine solche Fahrt mit dem Tod eines Menschen, muss sich die besondere Schwere dieses Unrechts auch im Strafrecht klar widerspiegeln. Wir wollen den Lebensschutz stärken und zugleich ein deutliches Signal der Abschreckung setzen.“

Die Justizministerkonferenz knüpft damit an frühere Beschlüsse zur strafrechtlichen Bewertung tödlicher Rauschfahrten an und spricht sich für eine zeitnahe Vorlage eines entsprechenden Regelungsvorschlags durch den Bund aus.

Besserer strafrechtlicher Schutz von Kryptowerten

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sehen Handlungsbedarf bei der strafrechtlichen Erfassung der Entwendung von Kryptowerten. Sie haben die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten zu prüfen, ob bestehende Strafvorschriften angepasst oder ein neuer Straftatbestand geschaffen werden sollte, um Schutzlücken im Bereich der Kryptowährungen zu schließen.

Nach Auffassung der Justizministerinnen und Justizminister bildet das geltende Strafrecht den spezifischen Unrechtsgehalt der Entwendung von Kryptowerten bislang nicht in allen Fallkonstellationen ausreichend ab. Teilweise kommen lediglich Straftatbestände in Betracht, die vorbereitende Handlungen erfassen, ohne die eigentliche Wegnahme oder Übertragung der Kryptowerte angemessen zu sanktionieren.

Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärte: „Kryptowerte haben längst erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangt. Wer sie unrechtmäßig an sich bringt, verursacht denselben Schaden wie beim Diebstahl anderer Vermögenswerte. Das Strafrecht muss mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten und sicherstellen, dass solche Taten wirksam verfolgt und angemessen bestraft werden können.

Die Justizministerkonferenz spricht sich deshalb dafür aus, die bestehenden Regelungen auf mögli-che Schutzlücken zu überprüfen und zeitnah einen gesetzlichen Vorschlag vorzulegen, der das beson-dere Unrecht der Entwendung von Kryptowerten ausdrücklich erfasst.

Schutz vor Sexualstraftaten stärken

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verfolgung und Ahndung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Ziel ist es, Betroffene besser zu schützen, Verfahren effizienter zu gestalten und bestehende Schutzlücken im Sexualstrafrecht zu schließen.

Zudem sehen die Länder Handlungsbedarf bei den Verjährungsregelungen des § 177 StGB. Nach Auffassung der Justizministerinnen und Justizminister ist es nicht hinnehmbar, dass schwerwiegende Sexualdelikte in bestimmten Konstellationen bereits nach vergleichsweise kurzer Zeit nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Die Verjährungsfristen sollen deshalb überprüft und an den erheblichen Unrechtsgehalt der Taten angepasst werden.

Die Justizministerinnen und Justizminister haben die Bundesministerin der Justiz und für Verbrau-cherschutz gebeten, entsprechende gesetzliche Regelungsvorschläge vorzulegen.

Justizministerkonferenz (JuMiKo)
Die Justizministerkonferenz tagt zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst. Sie dient der gemeinsamen Diskussion und Koordinierung aktueller rechtspolitischer Themen. Es werden wichtige Impulse und Schwerpunkte für Gesetzgebung und die juristische Praxis gesetzt.