Brandenburgs erstes Digitalministerium steht
Minister Dr. Benjamin Grimm: „Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung hat in neuer Zusammensetzung zum 1. Februar 2025 seine Arbeit aufgenommen: für eine digitale Zukunft Brandenburgs.“
- Erschienen am - PresemitteilungDas Ministerium der Justiz wurde zum 1. Februar 2025 zu einem Ministerium der Justiz und für Digitalisierung erweitert. Mit der Errichtung der Abteilung 4 „Digitalpolitik, E-Government und IT-Leitstelle“ sind die organisatorischen Weichen für eine entschlossene Gestaltung der Digitalisierung des Landes Brandenburg gestellt. Erstmals in der Geschichte des Landes sind die Zuständigkeiten für die vielseitigen Digitalisierungsfragen in einem Ministerium gebündelt.
Der Minister für Digitalisierung, Dr. Benjamin Grimm, erklärte: „Wir wollen, dass die Digitalisierung das Leben der Menschen im Land Brandenburg einfacher und besser macht. Die Vereinigung der Bereiche digitale Gesellschaft, Verwaltungsdigitalisierung sowie KI- und Datenpolitik erschließt das volle Potenzial der digitalen Transformation für Brandenburgs Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Die Digitalisierung der Verwaltung ist dabei eine Daueraufgabe, die die Funktions- und Handlungsfähigkeit unseres Staates gewährleistet und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt. Ich freue mich, dass es uns in kürzester Zeit gelungen ist, Engagement, Leistungsfähigkeit und Erfahrung zu bündeln, um diese Themen prioritär zu bearbeiten. Das ist für das Gelingen der Digitalisierung entscheidend. Die Kooperation mit Bund, Ländern und Kommunen wird die zukunftsorientierte Vision der Digitalpolitik der Landesregierung Wirklichkeit werden lassen.“
Im neu gestalteten Ministerium wurde vor allem eine neue Abteilung 4 eingerichtet, die u.a. für die Koordinierung der Digitalstrategie Brandenburg sowie die zentrale Koordinierung, strategische Planung und Steuerung des E-Government und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung zuständig ist. Neben der Konzeption und dem Management der ressortübergreifenden digitalpolitischen Gesamtstrategie, der Begleitung der Umsetzung der Landesstrategien für Künstliche Intelligenz und Open Data sowie der Registermodernisierung befasst sich die Abteilung auch mit der Steuerung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.
Mit ihren fünf Referaten verstärkt die Abteilung 4 das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung mit insgesamt 58 Mitarbeitern.
Hintergrund:
Im Rahmen der Regierungsneubildung nach der Landtagswahl 2024 sind die Zuständigkeiten für die Bereiche der Digitalisierung vom Ministerium des Innern und für Kommunales, vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie von der Staatskanzlei zum Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg übergegangen.
Im Zuge der Umressortierung wurde auch die Zentrale Normprüfstelle in die Abteilung 2 des Ministeriums integriert. Sie überprüft Entwürfe von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften auf ihre Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie ihre Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Sie ergänzt künftig die bisherige Zuständigkeit der Abteilung 2 zur Rechtsförmlichkeitsprüfung, d.h. die Prüfung, ob bei der Entwicklung von Normen die Regeln über die Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes eingehalten werden. Durch die Bündelung dieser beiden zentralen Stellen, die von anderen Ressorts vor dem Erlass entsprechender Vorschriften verpflichtend genutzt werden müssen, wird ihre Effizienz und Wirkkraft erhöht werden.
Die Registermodernisierung ist ein zentrales Projekt der digitalen Transformation der Verwaltung in Deutschland. Ziel ist es, die Datenhaltung in staatlichen Registern effizienter, sicherer und nutzerfreundlicher zu gestalten. Durch die Einführung eines registerübergreifenden Identitätsmanagements soll die doppelte Datenerhebung vermieden und der Austausch zwischen Behörden erleichtert werden. Die Registermodernisierung ist essenziell für die Umsetzung des Once‑Only‑Prinzips, welches Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ermöglicht, ihre Daten nur einmalig an die Verwaltung zu übermitteln. Damit trägt sie maßgeblich zur Reduzierung bürokratischer Hürden und zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung bei.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) bildet die rechtliche Grundlage für das bisher größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Ziel des Gesetzes ist es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine einfache, schnelle und medienbruchfreie Nutzung staatlicher Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Verwaltungsportale der Länder und des Bundes sollen schrittweise zu einem bundesweiten Portalverbund ausgebaut werden, sodass Nutzerinnen und Nutzer alle digitalen Verwaltungsleistungen zentral und barrierefrei abrufen können. Zudem spielt das OZG eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung behördlicher Prozesse und der Interoperabilität von IT-Systemen innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Die vollständige Umsetzung des OZG ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung, um Deutschland zu einem modernen und effizienten E-Government-Standort zu entwickeln.