Sexualisierte Deepfakes konsequent bekämpfen
- Erschienen am - PresemitteilungJustizminister Dr. Benjamin Grimm begrüßt Gesetzesentwurf gegen digitale Gewalt
Brandenburgs Justizminister Dr. Benjamin Grimm begrüßt den von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig vorgelegten Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt. Dieser sieht neue und erweiterte Straftatbestände zum Schutz vor sexualisierter digitaler Gewalt vor. Künftig soll insbesondere auch das unbefugte Abrufen, Sich-Verschaffen oder Besitzen von Aufnahmen einer tatsächlichen Vergewaltigung strafbar sein. Zudem sollen unter anderem sexualisierte Deepfakes, digitaler Voyeurismus, Identitätsmissbrauch und bestimmte Formen des Cyberstalkings konsequenter verfolgt werden können.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm: „Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Es ist deshalb richtig, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und auch gegen sexualisierte Deepfakes, digitalen Voyeurismus und Identitätsmissbrauch konsequenter vorzugehen. Auch im digitalen Raum müssen Würde, Persönlichkeitsrechte und sexuelle Selbstbestimmung wirksam geschützt sein.“
Nach dem Gesetzentwurf soll das unbefugte Abrufen, Sich-Verschaffen oder Besitzen von Aufnahmen einer realen Vergewaltigung künftig mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können. Für Herstellung und Verbreitung sind Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorgesehen. Auch sexualisierte Deepfakes sollen strafrechtlich stärker erfasst werden.
Zugleich sollen die Rechte der Betroffenen gestärkt werden. Vorgesehen sind insbesondere bessere Möglichkeiten, Personen hinter anonymen Accounts zu identifizieren, relevante Daten zu sichern und gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Damit sollen Straf- und Zivilrecht besser an die Erscheinungsformen digitaler Gewalt angepasst und die effektive Rechtsdurchsetzung für Betroffene verbessert werden.