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Einfacher zum Recht bei Flugproblemen

- Erschienen am 01.10.2026 - Presemitteilung 52/2026

Amtsgericht Königs Wusterhausen startet digitales Verfahren für Fluggastrechte

Wer nach einer Flugverspätung, einer Annullierung oder einer Nichtbeförderung eine Entschädigung geltend machen möchte, soll künftig einfacher zu seinem Recht kommen. Ab dem 1. Oktober 2026 beteiligt sich das Amtsgericht Königs Wusterhausen an der Erprobung des neuen zivilgerichtlichen Online-Verfahrens für Fluggastrechte.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Klage künftig online vorbereiten und digital beim Gericht einreichen. Der Onlinedienst auf service.justiz.de/fluggastrechte führt Schritt für Schritt durch den Vorgang und hilft dabei, den eigenen Fall zu erfassen. So kann eine Klage auch ohne anwaltliche Vertretung einfacher erstellt werden.

„Zu einem Staat auf der Höhe der Zeit gehört es, auch mit gerichtlichen Massenverfahren effizient umzugehen. Das machen wir jetzt bei den Fluggastrechten: Bürger können ihre Ansprüche einfach online geltend machen und es schließt sich ein digitales rechtsstaatliches Verfahren an. Das bringt unsere Justiz wieder einen wichtigen Schritt voran“, erklärt Justiz- und Digitalminister Dr. Benjamin Grimm.

Mit dem Online-Verfahren wird nicht lediglich die Einreichung einer Klage digitalisiert. Erprobt wird eine vereinfachte Verfahrensart, die den Zugang zum Recht niedrigschwelliger, die Kommunikation mit dem Gericht zeitgemäßer und die Bearbeitung für die Justiz effizienter gestalten soll. Klagen werden strukturiert erstellt und können digital eingereicht werden; die Kommunikation kann in der Regel über das Mein Justizpostfach erfolgen. Persönliche Termine bei Gericht sollen nur ausnahmsweise erforderlich sein. Wenn eine mündliche Verhandlung notwendig wird, soll sie in der Regel per Videokonferenz stattfinden.

Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Justiz: Menschen erhalten eine verständliche, digitale Unterstützung auf dem Weg zu ihrem Recht. Zugleich können Gerichte strukturierte Angaben einfacher bearbeiten und Verfahren flexibler gestalten. Im Online-Verfahren gelten außerdem reduzierte Gerichtsgebühren.

Die Pilotierung setzt bei einem für Brandenburg besonders bedeutsamen Bereich an. Fluggastrechteverfahren machen am Amtsgericht Königs Wusterhausen den weitaus überwiegenden Teil der Zivilsachen aus. Im Jahr 2025 entfielen 18.519 von insgesamt 19.931 (92,9 Prozent) neu eingegangenen Zivilsachen auf Fluggastrechteverfahren. Auch im zweiten Quartal 2026 lag ihr Anteil bei 92,7 Prozent.

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen erledigt mit den Fluggastrechteverfahren überdies die Hälfte des Zivilverfahrensaufkommens aller brandenburgischen Amtsgerichte (2025: 50,6 Prozent; 1. Halbjahr 2026: 51 Prozent). Gerade bei diesem hohen Aufkommen kann das Online-Verfahren eine erhebliche Wirkung entfalten.     

Hintergrund

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes entwickelt und erprobt. Brandenburg bringt seine Erfahrungen aus der Pilotierung am Amtsgericht Königs Wusterhausen in das bundesweite Vorhaben ein. Die Erkenntnisse aus den teilnehmenden Ländern und Gerichten fließen in die Weiterentwicklung des Verfahrens ein.

Die Pilotierung am Amtsgericht Königs Wusterhausen ist damit ein weiterer Baustein für einen leistungsfähigen, bürgernahen und modernen Rechtsstaat. Brandenburg beteiligt sich mit dem Amtsgericht Königs Wusterhausen an der bundesweiten Erprobung des neuen zivilgerichtlichen Online-Verfahrens, an der insgesamt zehn Bundesländer und 18 Pilotgerichte mitwirken.