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Elektronische Geldstrafenvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin eingeführt

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Mit einem symbolischen Knopfdruck hat Justizministerin Susanne Hoffmann am 25. Oktober 2023 die elektronische Geldstrafenvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin eingeführt. Damit wird die Digitalisierung der Justiz erstmals auch bei den Strafverfolgungsbehörden im Echtbetrieb umgesetzt. Der Teilbereich der Geldstrafenvollstreckung deckt bereits 70% der künftigen Arbeitsschritte mit der elektronischen Strafakte ab. Der Verzicht auf physische Akten und manuelle Verfahren zugunsten des rein elektronischen Vollstreckungsheftes betrifft in Neuruppin 3.400 Verfahren jährlich.

Mit der Digitalisierung der Geldstrafenvollstreckung im Echtbetrieb beginnt die dritte Phase eines Pilotprojektes, welches bereits im April 2023 mit der Erprobung auf der Basis von Testdaten ins Leben gerufen wurde. In einer zweiten Phase ab Juni 2023 wurden unter Beteiligung aller Abteilungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin bereits Echtdaten unter Beibehaltung der Papierakte verwendet. Die Implementierung der elektronischen Geldstrafenvollstreckung ist ein weiterer Meilenstein, die Justiz zu modernisieren und effizienter zu gestalten. In 2024 soll eine Ausrollung in den übrigen Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg erfolgen. Ab Mitte 2024 soll bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin zudem der Einsatz der elektronischen Akte im Bereich der Ordnungswidrigkeitsdelikte pilotiert werden.

Das durch Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen flankierte Pilotprojekt hat das Potenzial, die Prozesse innerhalb der Staatsanwaltschaften zu verbessern und zu beschleunigen. Durch die Einführung der E-Akte sollen die Verfahrensabläufe beschleunigt und die Mitarbeitenden bezüglich der Wahl ihrer Arbeitszeit und ihres Arbeitsortes flexibler werden.

Bereits jetzt sind das Brandenburgische Oberlandesgericht in Zivil- und Familiensachen und alle Landgerichte in Zivil- und Handelssachen mit der elektronischen Akte (E-Akte) ausgestattet. Zudem arbeiten mittlerweile 22 von 23 Amtsgerichten mit der E-Akte in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen. In den Fachgerichtsbarkeiten beginnt die Pilotierung der E-Akte beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg Mitte 2024. Die Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichte werden folgen.

Flankierend dazu werden die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach modernen technischen Standards ausgestattet, um die Arbeit mit der E-Akte möglichst einfach zu gestalten. Als weiteres Digitalisierungsprojekt erfolgt die Ausstattung der Sitzungssäle in den Gerichten mit moderner Medientechnik sowie mit modernen festinstallierten Videokonferenzanlagen. Das Landgericht Neuruppin ist seit dem Frühjahr 2022 als erstes Gericht mit einer vollintegrierten Sitzungssaaltechnik ausgestattet worden. Seit April 2023 sind im Rahmen eines Pilotprojektes zudem sieben Zivil-Sitzungssäle am Landgericht Potsdam mit der vollintegrierten Sitzungssaaltechnik ausgestattet. Die Ausstattung der weiteren Amts- und Landgerichte soll in den nächsten Jahren sukzessive folgen. Dabei sollen auch die die aktuellen Vorgaben zur audiovisuellen Aufzeichnung von Hauptverhandlungen sowie die gesetzlichen Anforderungen für die Aufzeichnung der Vernehmung von kindlichen Opferzeugen technisch umgesetzt werden.

Mit einem symbolischen Knopfdruck hat Justizministerin Susanne Hoffmann am 25. Oktober 2023 die elektronische Geldstrafenvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin eingeführt. Damit wird die Digitalisierung der Justiz erstmals auch bei den Strafverfolgungsbehörden im Echtbetrieb umgesetzt. Der Teilbereich der Geldstrafenvollstreckung deckt bereits 70% der künftigen Arbeitsschritte mit der elektronischen Strafakte ab. Der Verzicht auf physische Akten und manuelle Verfahren zugunsten des rein elektronischen Vollstreckungsheftes betrifft in Neuruppin 3.400 Verfahren jährlich.

Mit der Digitalisierung der Geldstrafenvollstreckung im Echtbetrieb beginnt die dritte Phase eines Pilotprojektes, welches bereits im April 2023 mit der Erprobung auf der Basis von Testdaten ins Leben gerufen wurde. In einer zweiten Phase ab Juni 2023 wurden unter Beteiligung aller Abteilungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin bereits Echtdaten unter Beibehaltung der Papierakte verwendet. Die Implementierung der elektronischen Geldstrafenvollstreckung ist ein weiterer Meilenstein, die Justiz zu modernisieren und effizienter zu gestalten. In 2024 soll eine Ausrollung in den übrigen Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg erfolgen. Ab Mitte 2024 soll bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin zudem der Einsatz der elektronischen Akte im Bereich der Ordnungswidrigkeitsdelikte pilotiert werden.

Das durch Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen flankierte Pilotprojekt hat das Potenzial, die Prozesse innerhalb der Staatsanwaltschaften zu verbessern und zu beschleunigen. Durch die Einführung der E-Akte sollen die Verfahrensabläufe beschleunigt und die Mitarbeitenden bezüglich der Wahl ihrer Arbeitszeit und ihres Arbeitsortes flexibler werden.

Bereits jetzt sind das Brandenburgische Oberlandesgericht in Zivil- und Familiensachen und alle Landgerichte in Zivil- und Handelssachen mit der elektronischen Akte (E-Akte) ausgestattet. Zudem arbeiten mittlerweile 22 von 23 Amtsgerichten mit der E-Akte in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen. In den Fachgerichtsbarkeiten beginnt die Pilotierung der E-Akte beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg Mitte 2024. Die Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichte werden folgen.

Flankierend dazu werden die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach modernen technischen Standards ausgestattet, um die Arbeit mit der E-Akte möglichst einfach zu gestalten. Als weiteres Digitalisierungsprojekt erfolgt die Ausstattung der Sitzungssäle in den Gerichten mit moderner Medientechnik sowie mit modernen festinstallierten Videokonferenzanlagen. Das Landgericht Neuruppin ist seit dem Frühjahr 2022 als erstes Gericht mit einer vollintegrierten Sitzungssaaltechnik ausgestattet worden. Seit April 2023 sind im Rahmen eines Pilotprojektes zudem sieben Zivil-Sitzungssäle am Landgericht Potsdam mit der vollintegrierten Sitzungssaaltechnik ausgestattet. Die Ausstattung der weiteren Amts- und Landgerichte soll in den nächsten Jahren sukzessive folgen. Dabei sollen auch die die aktuellen Vorgaben zur audiovisuellen Aufzeichnung von Hauptverhandlungen sowie die gesetzlichen Anforderungen für die Aufzeichnung der Vernehmung von kindlichen Opferzeugen technisch umgesetzt werden.