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Die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen bietet

 

Ausbildungsplätze zur Beamtin/zum Beamten (m/w/d) im allgemeinen Vollzugsdienst

(zweijährige Laufbahnausbildung) 

Dem zweijährigen Vorbereitungsdienst vorgelagert ist eine schnellstmögliche befristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/r (Entgeltgruppe 4 TV–L) für eine Hilfstätigkeit im allgemeinen Vollzugsdienst in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen.

Mit Beginn der zweijährigen Ausbildung (Ausbildungsbeginn ist jeweils am 1. März oder 1. September eines Jahres) erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge sowie ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 50 % des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 100 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 200 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren.

Der fachtheoretische Teil der Ausbildung findet an der Bildungsstätte für den Justizvollzug der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel statt, der praktische Teil beinhaltet den Einsatz in verschiedenen Justizvollzugsanstalten.

Ihr Aufgabenbereich umfasst die Beaufsichtigung und Betreuung von Gefangenen sowie die Begleitung von Behandlungsangeboten. Sie unterstützen die Inhaftierten bei der Bewältigung alltäglicher Aufgabenstellungen und fördern ihre Interessen und Fähigkeiten im Rahmen von Freizeitangeboten. Dadurch wirken Sie aktiv an der Reduzierung einer Rückfallgefahr mit. Zudem gewährleisten Sie die Sicherheit der Einrichtung.

Die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen ist für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen zuständig. Im Vollzug der Freiheitsstrafe können Gefangene im geschlossenen und im offenen Vollzug untergebracht werden. Insgesamt verfügt die Anstalt zurzeit über 418 Haftplätze.

Als Bewerberin oder Bewerber müssen Sie:

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige/r EU-Bürger/in sein oder die sonstigen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG erfüllen,
  • die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
  • mindestens 18 Jahre und am Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf höchstens 39 Jahre* alt sein,
  • die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) besitzt oder die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) und entweder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweisen kann oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
  • in einem Auswahlverfahren Ihre charakterliche und geistige Eignung für die angestrebte Laufbahn unter Beweis gestellt haben,
  • in körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für den allgemeinen Vollzugsdienst geeignet sein**,
  • über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und
  • über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen oder diese bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes erworben haben.

* Für "Soldatinnen und Soldaten auf Zeit" der Bundeswehr, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, gilt [gemäß §7 (8) Soldatenversorgungsgesetz] ein Höchstalter nicht, wenn die Bewerbung vor Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt.

**Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung (in Anlehnung an die Polizeidiensttauglichkeit) gilt: eine Sehschwäche von mehr als 2,5 Dioptrien oder Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinns schließen die gesundheitliche Eignung in der Regel aus.

Weitere Informationen zur Ausbildung, zum Tätigkeitsfeld des allgemeinen Vollzugsdienstes und den Einstellungsvoraussetzungen finden Sie unter

https://mdj.brandenburg.de/justiz/justizvollzug/berufe-im-justizvollzug.html .

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, ggf. Prüfungszeugnis über den Berufsabschluss sowie Arbeitszeugnissen u. a. Qualifikationen an die

 Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen

Abteilung Personal und Service

Oststraße 2

03052 Cottbus

oder per E-Mail an bewerbung.cb@justizvollzug.brandenburg.de (bitte nur pdf-Dateien; Gesamtgröße der E-Mail max. 9 MB).

Bewerbungen sind jederzeit möglich!

Für Fragen steht Ihnen Frau Regierungsamtsinspektorin Pirsch (Tel. 0355/4888 212) gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Der Brandenburgische Justizvollzug bietet - vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen sowie der gesundheitlichen und charakterlichen Eignung - allen Nachwuchskräften nach Beendigung der Ausbildung mit bestandener Laufbahnprüfung die Ernennung zur Justizvollzugshauptsekretärin/zum Justizvollzugshauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8) verbunden mit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.

Der Justizvollzug des Landes Brandenburg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.

Bitte beachten Sie, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 41 Absatz 1 Nr. 1 bzw. 2 (uneingeschränkte Auskunft) abgefordert wird.

Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Bewerbungsmappen und Originalen. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungs- und Reisekosten zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren nicht erstattet werden können.

 

Die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen bietet

 

Ausbildungsplätze zur Beamtin/zum Beamten (m/w/d) im allgemeinen Vollzugsdienst

(zweijährige Laufbahnausbildung) 

Dem zweijährigen Vorbereitungsdienst vorgelagert ist eine schnellstmögliche befristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/r (Entgeltgruppe 4 TV–L) für eine Hilfstätigkeit im allgemeinen Vollzugsdienst in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen.

Mit Beginn der zweijährigen Ausbildung (Ausbildungsbeginn ist jeweils am 1. März oder 1. September eines Jahres) erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge sowie ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 50 % des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 100 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 200 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren.

Der fachtheoretische Teil der Ausbildung findet an der Bildungsstätte für den Justizvollzug der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel statt, der praktische Teil beinhaltet den Einsatz in verschiedenen Justizvollzugsanstalten.

Ihr Aufgabenbereich umfasst die Beaufsichtigung und Betreuung von Gefangenen sowie die Begleitung von Behandlungsangeboten. Sie unterstützen die Inhaftierten bei der Bewältigung alltäglicher Aufgabenstellungen und fördern ihre Interessen und Fähigkeiten im Rahmen von Freizeitangeboten. Dadurch wirken Sie aktiv an der Reduzierung einer Rückfallgefahr mit. Zudem gewährleisten Sie die Sicherheit der Einrichtung.

Die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen ist für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen zuständig. Im Vollzug der Freiheitsstrafe können Gefangene im geschlossenen und im offenen Vollzug untergebracht werden. Insgesamt verfügt die Anstalt zurzeit über 418 Haftplätze.

Als Bewerberin oder Bewerber müssen Sie:

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige/r EU-Bürger/in sein oder die sonstigen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG erfüllen,
  • die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
  • mindestens 18 Jahre und am Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf höchstens 39 Jahre* alt sein,
  • die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) besitzt oder die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) und entweder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweisen kann oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
  • in einem Auswahlverfahren Ihre charakterliche und geistige Eignung für die angestrebte Laufbahn unter Beweis gestellt haben,
  • in körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für den allgemeinen Vollzugsdienst geeignet sein**,
  • über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und
  • über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen oder diese bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes erworben haben.

* Für "Soldatinnen und Soldaten auf Zeit" der Bundeswehr, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, gilt [gemäß §7 (8) Soldatenversorgungsgesetz] ein Höchstalter nicht, wenn die Bewerbung vor Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt.

**Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung (in Anlehnung an die Polizeidiensttauglichkeit) gilt: eine Sehschwäche von mehr als 2,5 Dioptrien oder Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinns schließen die gesundheitliche Eignung in der Regel aus.

Weitere Informationen zur Ausbildung, zum Tätigkeitsfeld des allgemeinen Vollzugsdienstes und den Einstellungsvoraussetzungen finden Sie unter

https://mdj.brandenburg.de/justiz/justizvollzug/berufe-im-justizvollzug.html .

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, ggf. Prüfungszeugnis über den Berufsabschluss sowie Arbeitszeugnissen u. a. Qualifikationen an die

 Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen

Abteilung Personal und Service

Oststraße 2

03052 Cottbus

oder per E-Mail an bewerbung.cb@justizvollzug.brandenburg.de (bitte nur pdf-Dateien; Gesamtgröße der E-Mail max. 9 MB).

Bewerbungen sind jederzeit möglich!

Für Fragen steht Ihnen Frau Regierungsamtsinspektorin Pirsch (Tel. 0355/4888 212) gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Der Brandenburgische Justizvollzug bietet - vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen sowie der gesundheitlichen und charakterlichen Eignung - allen Nachwuchskräften nach Beendigung der Ausbildung mit bestandener Laufbahnprüfung die Ernennung zur Justizvollzugshauptsekretärin/zum Justizvollzugshauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8) verbunden mit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.

Der Justizvollzug des Landes Brandenburg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.

Bitte beachten Sie, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 41 Absatz 1 Nr. 1 bzw. 2 (uneingeschränkte Auskunft) abgefordert wird.

Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Bewerbungsmappen und Originalen. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungs- und Reisekosten zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren nicht erstattet werden können.