In der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg sind mehrere Stellen für Richterinnen und Richter auf Probe (w/m/d) zu besetzen.
Wir bieten Ihnen eine gleichermaßen verantwortungsvolle wie abwechslungsreiche Tätigkeit in der Justiz sowie:
die Bereitstellung eines Dienstlaptops und den fortschreitender Einsatz der elektronischen Akte, die Bezuschussung zum Firmenticket, die Möglichkeit der Teilzeittätigkeit, eine Vielzahl an Fortbildungsmöglichkeiten, vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten sowohl im Rechtsprechungsbereich, als auch im Bereich der Justizverwaltung, Möglichkeiten der Abordnungen an den EuGH, BGH oder zum MdJD
Ablauf des Probedienstes:
Im Land Brandenburg findet der Probedienst für jede Gerichtsbarkeit gesondert statt. Es besteht bei entsprechendem Interesse allerdings die Möglichkeit, einen einjährigen Dienstleistungsauftrag bei einer Staatsanwaltschaft zu absolvieren.
Während des dreijährigen Probedienstes in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchlaufen Sie als Proberichterin bzw. als Proberichter verschiedene Stationen.
Am Anfang steht die Zuweisung für regelmäßig sechs Monate an eines der vier Landgerichte:
Landgericht Cottbus,
Landgericht Frankfurt (Oder),
Landgericht Neuruppin,
Landgericht Potsdam.
Daran schließt sich die mehrmonatige Zuweisung an eines der Amtsgerichte innerhalb des zuerst zugewiesenen Landgerichtsbezirks oder an das Amtsgericht Königs Wusterhausen an. Im weiteren Verlauf des Probedienstes sind sowohl Stationen am Land- als auch an anderen Amtsgerichten innerhalb des Landgerichtsbezirks möglich.
Ihre persönlichen Einsatzwünsche werden gern berücksichtigt, soweit dies möglich ist.
In den ersten sechs Monaten des Probedienstes wird Ihnen ein reduziertes Arbeitspensum übertragen, sodass Ihnen eine fundierte Einarbeitung möglich ist. Darüber hinaus werden Sie durch Assessorenbeauftragte sowie fachliche Mentorinnen oder Mentoren begleitet.
Nach erfolgreichem Probedienst können Sie sich auf ausgeschriebene Stellen im gesamten Land bewerben.
Einstellungsvoraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Höchstalter: 46 Jahre
- min. 8 Punkte im 2. juristischen Staatsexamen
- Bereitschaft, innerhalb des Probedienstes an verschiedenen Standorten innerhalb des zugewiesenen Landgerichtsbezirks tätig zu werden
Einstellungsverfahren für den richterlichen Dienst
- Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen in einem Auswahlgespräch.
- Die ca. einstündigen Auswahlgespräche werden mehrmals im Jahr durch den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geführt.
- Die Zahl der Auswahlgespräche ist von der Zahl der besetzbaren Stellen abhängig.
- Über die Einstellung entscheidet nach dem Brandenburgischen Richtergesetz der Minister der Justiz und für Digitalisierung gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss.
Bewerbung:
Ihrem formlosen Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte den zum Download bereitgestellten auszufüllenden Fragebogen sowie die aus dem unten stehenden Merkblatt ersichtlichen weiteren Unterlagen bei und senden es an folgende Anschrift:
An den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Sie können Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen gern auch per E-Mail an dezernat1@olg.brandenburg.de übermitteln.Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie an. Wir informieren Sie gerne (Frau Wehr 03381 399-273 oder Frau Knorr 03381 399-402).
Download
- Fragebogen für die Bewerbung um Einstellung in den höheren Justizdienst des Landes Brandenburg(50.3 KB)
- Merkblatt für die Bewerbung um Einstellung in den höheren Justizdienst des Landes Brandenburg(6.8 KB)
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg sind mehrere Stellen für Richterinnen und Richter auf Probe (w/m/d) zu besetzen.
Wir bieten Ihnen eine gleichermaßen verantwortungsvolle wie abwechslungsreiche Tätigkeit in der Justiz sowie:
die Bereitstellung eines Dienstlaptops und den fortschreitender Einsatz der elektronischen Akte, die Bezuschussung zum Firmenticket, die Möglichkeit der Teilzeittätigkeit, eine Vielzahl an Fortbildungsmöglichkeiten, vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten sowohl im Rechtsprechungsbereich, als auch im Bereich der Justizverwaltung, Möglichkeiten der Abordnungen an den EuGH, BGH oder zum MdJD
Ablauf des Probedienstes:
Im Land Brandenburg findet der Probedienst für jede Gerichtsbarkeit gesondert statt. Es besteht bei entsprechendem Interesse allerdings die Möglichkeit, einen einjährigen Dienstleistungsauftrag bei einer Staatsanwaltschaft zu absolvieren.
Während des dreijährigen Probedienstes in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchlaufen Sie als Proberichterin bzw. als Proberichter verschiedene Stationen.
Am Anfang steht die Zuweisung für regelmäßig sechs Monate an eines der vier Landgerichte:
Landgericht Cottbus,
Landgericht Frankfurt (Oder),
Landgericht Neuruppin,
Landgericht Potsdam.
Daran schließt sich die mehrmonatige Zuweisung an eines der Amtsgerichte innerhalb des zuerst zugewiesenen Landgerichtsbezirks oder an das Amtsgericht Königs Wusterhausen an. Im weiteren Verlauf des Probedienstes sind sowohl Stationen am Land- als auch an anderen Amtsgerichten innerhalb des Landgerichtsbezirks möglich.
Ihre persönlichen Einsatzwünsche werden gern berücksichtigt, soweit dies möglich ist.
In den ersten sechs Monaten des Probedienstes wird Ihnen ein reduziertes Arbeitspensum übertragen, sodass Ihnen eine fundierte Einarbeitung möglich ist. Darüber hinaus werden Sie durch Assessorenbeauftragte sowie fachliche Mentorinnen oder Mentoren begleitet.
Nach erfolgreichem Probedienst können Sie sich auf ausgeschriebene Stellen im gesamten Land bewerben.
Einstellungsvoraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Höchstalter: 46 Jahre
- min. 8 Punkte im 2. juristischen Staatsexamen
- Bereitschaft, innerhalb des Probedienstes an verschiedenen Standorten innerhalb des zugewiesenen Landgerichtsbezirks tätig zu werden
Einstellungsverfahren für den richterlichen Dienst
- Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen in einem Auswahlgespräch.
- Die ca. einstündigen Auswahlgespräche werden mehrmals im Jahr durch den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geführt.
- Die Zahl der Auswahlgespräche ist von der Zahl der besetzbaren Stellen abhängig.
- Über die Einstellung entscheidet nach dem Brandenburgischen Richtergesetz der Minister der Justiz und für Digitalisierung gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss.
Bewerbung:
Ihrem formlosen Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte den zum Download bereitgestellten auszufüllenden Fragebogen sowie die aus dem unten stehenden Merkblatt ersichtlichen weiteren Unterlagen bei und senden es an folgende Anschrift:
An den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Sie können Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen gern auch per E-Mail an dezernat1@olg.brandenburg.de übermitteln.Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie an. Wir informieren Sie gerne (Frau Wehr 03381 399-273 oder Frau Knorr 03381 399-402).
Download
- Fragebogen für die Bewerbung um Einstellung in den höheren Justizdienst des Landes Brandenburg(50.3 KB)
- Merkblatt für die Bewerbung um Einstellung in den höheren Justizdienst des Landes Brandenburg(6.8 KB)