Es wird - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - Bewerbungen für die folgenden Stellen entgegengesehen:
In den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg sollen mehrere Richterinnen oder Richter auf Probe (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) eingestellt werden. Der Einsatz soll in der Verwaltungsgerichtsbarkeit an den Dienstorten Cottbus und Potsdam erfolgen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten das Zweite Juristische Staatsexamen mit mindestens befriedigendem Ergebnis (acht Punkte) abgelegt haben.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im JMBl. für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., Bezug genommen.
Da Frauen in diesem Bereich unterrepräsentiert sind, sind sie besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter den Voraussetzungen der §§ 4 und 5 BbgRiG möglich.
Bewerbungen sind bis zum 15. August 2025 schriftlich oder per E-Mail an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin, zu richten.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ihrer Bewerbung die Erklärung beifügen, dass sie mit einer Einsichtnahme in ihre Personalakten durch die Mitglieder des Präsidialrates und des Richterwahlausschusses einverstanden sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die konkret zur Einstellung ausgewählten Bewerberinnen bzw. Bewerber vor der erstmaligen Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe eine Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 3 Abs. 1 BbgLBG i. V. m. § 10 BbgRiG). Über die Zulässigkeit und das Verfahren der Regelanfrage werden alle Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig und umfassend gesondert informiert.
2025-07-15 Ausschreibung Ri (P) VG.e.4601974.pdf (application/pdf 51.2 KB)
Es wird - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - Bewerbungen für die folgenden Stellen entgegengesehen:
In den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg sollen mehrere Richterinnen oder Richter auf Probe (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) eingestellt werden. Der Einsatz soll in der Verwaltungsgerichtsbarkeit an den Dienstorten Cottbus und Potsdam erfolgen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten das Zweite Juristische Staatsexamen mit mindestens befriedigendem Ergebnis (acht Punkte) abgelegt haben.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im JMBl. für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., Bezug genommen.
Da Frauen in diesem Bereich unterrepräsentiert sind, sind sie besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter den Voraussetzungen der §§ 4 und 5 BbgRiG möglich.
Bewerbungen sind bis zum 15. August 2025 schriftlich oder per E-Mail an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin, zu richten.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ihrer Bewerbung die Erklärung beifügen, dass sie mit einer Einsichtnahme in ihre Personalakten durch die Mitglieder des Präsidialrates und des Richterwahlausschusses einverstanden sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die konkret zur Einstellung ausgewählten Bewerberinnen bzw. Bewerber vor der erstmaligen Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe eine Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 3 Abs. 1 BbgLBG i. V. m. § 10 BbgRiG). Über die Zulässigkeit und das Verfahren der Regelanfrage werden alle Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig und umfassend gesondert informiert.
2025-07-15 Ausschreibung Ri (P) VG.e.4601974.pdf (application/pdf 51.2 KB)