Die Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg bietet
Ausbildungsplätze zur Beamtin/zum Beamten (m/w/d) im allgemeinen Vollzugsdienst
(zweijährige Laufbahnausbildung)
Dem zweijährigen Vorbereitungsdienst vorgelagert ist eine schnellstmögliche befristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/r (Entgeltgruppe 4 TV–L) für eine Hilfstätigkeit im allgemeinen Vollzugsdienst in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel.
Mit Beginn der zweijährigen Ausbildung (Ausbildungsbeginn ist jeweils in der Regel am 1. März und 1. September) erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden ein Anwärtergrundbetrag sowie ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 50 % des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 100 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 200 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren.
Der fachtheoretische Teil der Ausbildung findet an der Bildungsstätte für den Justizvollzug der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel statt, der praktische Teil beinhaltet den Einsatz in verschiedenen Justizvollzugsanstalten.
Ihr Aufgabenbereich umfasst die Beaufsichtigung und Betreuung von Gefangenen sowie die Begleitung von Behandlungsangeboten. Sie unterstützen die Inhaftierten bei der Bewältigung alltäglicher Aufgabenstellungen und fördern ihre Interessen und Fähigkeiten im Rahmen von Freizeitangeboten. Dadurch wirken Sie aktiv an der Reduzierung einer Rückfallgefahr sowie am Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten mit.
Die Zuständigkeit der Teilanstalt Neuruppin-Wulkow erstreckt sich auf Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren sowie Ersatzfreiheitsstrafen im geschlossenen und offenen Vollzug sowie Untersuchungshaft gegen männliche erwachsene Gefangene. Bei einer Belegungsfähigkeit von insgesamt 208 Haftplätzen stehen 114 Plätze in der Untersuchungshaft sowie 64 Plätze im geschlossenen und 30 Plätze im offenen Vollzug in der Strafhaft zur Verfügung.
Die Teilanstalt Wriezen ist die zentrale Vollzugseinrichtung für Jugendliche im Land Brandenburg und zuständig für den Vollzug von Jugendstrafen gegen männliche Jugendliche und Heranwachsende sowie Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen an jungen männlichen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im geschlossenen und offenen Vollzug. Daneben ist die Anstalt für die Vollstreckung von Untersuchungshaft bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gegen männliche Untersuchungsgefangene zuständig. Die Teilanstalt verfügt über eine Belegungsfähigkeit von insgesamt 170 Haftplätzen: 83 Plätze im geschlossenen und 19 Plätze im offenen Vollzug sowie 52 Plätze in der Untersuchungshaft. Zudem verfügt die Anstalt über eine Sozialtherapeutische Abteilung mit 16 Haftplätzen
Als Bewerberin oder Bewerber müssen Sie:
Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige/r EU-Bürger/in sein oder die sonstigen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG erfüllen, die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, mindestens 18 Jahre und am Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf höchstens 39 Jahre* alt sein, die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) besitzt oder die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) und entweder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweisen oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen, in einem Auswahlverfahren Ihre charakterliche und geistige Eignung für die angestrebte Laufbahn unter Beweis stellen, in körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für den allgemeinen Vollzugsdienst geeignet sein**, über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder diese bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes erworben haben.
*Für "Soldatinnen und Soldaten auf Zeit" der Bundeswehr, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, gilt [gemäß § 7 (6) Soldatenversorgungsgesetz] ein Höchstalter nicht, wenn die Bewerbung vor Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder dem Ende der Förderung seiner Bildungsmaßnahme oder der Fachausbildung erfolgt.
**Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung (in Anlehnung an die Polizeidiensttauglichkeit) gilt, dass der Unterschied der Fehlsichtigkeit beider Augen von mehr als +/- 2,5 Dioptrien oder Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinns die gesundheitliche Eignung in der Regel ausschließen.
Weitere Informationen zur Ausbildung, zum Tätigkeitsfeld des allgemeinen Vollzugsdienstes und den Einstellungsvoraussetzungen finden Sie unter
https://mdjd.brandenburg.de/mdjd/de/karriere/berufe-im-justizvollzug/
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, ggf. Prüfungszeugnis über den Berufsabschluss sowie Arbeitszeugnissen u. a. Qualifikationen an die
Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg
Abteilung Personal und Service
Ausbau 8
16835 Wulkow
oder per E-Mail an bewerbung.wu@justizvollzug.brandenburg.de (bitte nur pdf-Dateien; Gesamtgröße der E-Mail max. 9 MB).
Bewerbungen sind jederzeit möglich!
Um Angabe, welcher Teilanstalt die Bewerbung gilt, wird gebeten!
Für Fragen steht Ihnen Frau Ebeling (Tel. 03391/700 104) gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Der Brandenburgische Justizvollzug bietet - vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen sowie der gesundheitlichen und charakterlichen Eignung - allen Nachwuchskräften nach Beendigung der Ausbildung mit bestandener Laufbahnprüfung die Ernennung zur Justizvollzugshauptsekretärin/zum Justizvollzugshauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8) verbunden mit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die konkret zur Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehenen Personen eine Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 3a Landesbeamtengesetz). Über die Zulässigkeit und das Verfahren der Regelanfrage erfolgt eine rechtzeitige und umfassende gesonderte Information.
Der Justizvollzug des Landes Brandenburg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen unabhängig von Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte beachten Sie, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 1 bzw. 2 BZRG (uneingeschränkte Auskunft) abgefordert wird.
Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Bewerbungsmappen und Originalen. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungs- und Reisekosten zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren nicht erstattet werden können.
Die Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg bietet
Ausbildungsplätze zur Beamtin/zum Beamten (m/w/d) im allgemeinen Vollzugsdienst
(zweijährige Laufbahnausbildung)
Dem zweijährigen Vorbereitungsdienst vorgelagert ist eine schnellstmögliche befristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/r (Entgeltgruppe 4 TV–L) für eine Hilfstätigkeit im allgemeinen Vollzugsdienst in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel.
Mit Beginn der zweijährigen Ausbildung (Ausbildungsbeginn ist jeweils in der Regel am 1. März und 1. September) erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden ein Anwärtergrundbetrag sowie ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 50 % des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 100 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 200 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren.
Der fachtheoretische Teil der Ausbildung findet an der Bildungsstätte für den Justizvollzug der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel statt, der praktische Teil beinhaltet den Einsatz in verschiedenen Justizvollzugsanstalten.
Ihr Aufgabenbereich umfasst die Beaufsichtigung und Betreuung von Gefangenen sowie die Begleitung von Behandlungsangeboten. Sie unterstützen die Inhaftierten bei der Bewältigung alltäglicher Aufgabenstellungen und fördern ihre Interessen und Fähigkeiten im Rahmen von Freizeitangeboten. Dadurch wirken Sie aktiv an der Reduzierung einer Rückfallgefahr sowie am Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten mit.
Die Zuständigkeit der Teilanstalt Neuruppin-Wulkow erstreckt sich auf Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren sowie Ersatzfreiheitsstrafen im geschlossenen und offenen Vollzug sowie Untersuchungshaft gegen männliche erwachsene Gefangene. Bei einer Belegungsfähigkeit von insgesamt 208 Haftplätzen stehen 114 Plätze in der Untersuchungshaft sowie 64 Plätze im geschlossenen und 30 Plätze im offenen Vollzug in der Strafhaft zur Verfügung.
Die Teilanstalt Wriezen ist die zentrale Vollzugseinrichtung für Jugendliche im Land Brandenburg und zuständig für den Vollzug von Jugendstrafen gegen männliche Jugendliche und Heranwachsende sowie Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen an jungen männlichen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im geschlossenen und offenen Vollzug. Daneben ist die Anstalt für die Vollstreckung von Untersuchungshaft bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gegen männliche Untersuchungsgefangene zuständig. Die Teilanstalt verfügt über eine Belegungsfähigkeit von insgesamt 170 Haftplätzen: 83 Plätze im geschlossenen und 19 Plätze im offenen Vollzug sowie 52 Plätze in der Untersuchungshaft. Zudem verfügt die Anstalt über eine Sozialtherapeutische Abteilung mit 16 Haftplätzen
Als Bewerberin oder Bewerber müssen Sie:
Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige/r EU-Bürger/in sein oder die sonstigen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG erfüllen, die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, mindestens 18 Jahre und am Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf höchstens 39 Jahre* alt sein, die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) besitzt oder die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) und entweder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweisen oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen, in einem Auswahlverfahren Ihre charakterliche und geistige Eignung für die angestrebte Laufbahn unter Beweis stellen, in körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für den allgemeinen Vollzugsdienst geeignet sein**, über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder diese bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes erworben haben.
*Für "Soldatinnen und Soldaten auf Zeit" der Bundeswehr, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, gilt [gemäß § 7 (6) Soldatenversorgungsgesetz] ein Höchstalter nicht, wenn die Bewerbung vor Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder dem Ende der Förderung seiner Bildungsmaßnahme oder der Fachausbildung erfolgt.
**Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung (in Anlehnung an die Polizeidiensttauglichkeit) gilt, dass der Unterschied der Fehlsichtigkeit beider Augen von mehr als +/- 2,5 Dioptrien oder Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinns die gesundheitliche Eignung in der Regel ausschließen.
Weitere Informationen zur Ausbildung, zum Tätigkeitsfeld des allgemeinen Vollzugsdienstes und den Einstellungsvoraussetzungen finden Sie unter
https://mdjd.brandenburg.de/mdjd/de/karriere/berufe-im-justizvollzug/
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, ggf. Prüfungszeugnis über den Berufsabschluss sowie Arbeitszeugnissen u. a. Qualifikationen an die
Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg
Abteilung Personal und Service
Ausbau 8
16835 Wulkow
oder per E-Mail an bewerbung.wu@justizvollzug.brandenburg.de (bitte nur pdf-Dateien; Gesamtgröße der E-Mail max. 9 MB).
Bewerbungen sind jederzeit möglich!
Um Angabe, welcher Teilanstalt die Bewerbung gilt, wird gebeten!
Für Fragen steht Ihnen Frau Ebeling (Tel. 03391/700 104) gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Der Brandenburgische Justizvollzug bietet - vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen sowie der gesundheitlichen und charakterlichen Eignung - allen Nachwuchskräften nach Beendigung der Ausbildung mit bestandener Laufbahnprüfung die Ernennung zur Justizvollzugshauptsekretärin/zum Justizvollzugshauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8) verbunden mit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die konkret zur Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehenen Personen eine Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 3a Landesbeamtengesetz). Über die Zulässigkeit und das Verfahren der Regelanfrage erfolgt eine rechtzeitige und umfassende gesonderte Information.
Der Justizvollzug des Landes Brandenburg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen unabhängig von Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte beachten Sie, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 1 bzw. 2 BZRG (uneingeschränkte Auskunft) abgefordert wird.
Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Bewerbungsmappen und Originalen. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungs- und Reisekosten zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren nicht erstattet werden können.