Bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg ist demnächst eine unbefristete Stelle für eine/einen
Sachbearbeiter/in (m/w/d)
(Entgeltgruppe 5 TV-L)
nachzubesetzen. Die Ausschreibung richtet sich vornehmlich an Bewerber/innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder mit erfolgreich bestandener Prüfung zur/zum Justizfachwirt/in.
Das Aufgabengebiet umfasst die Erledigung allgemeiner Sekretariats- und Schreibarbeiten für den ständigen Vertreter des Behördenleiters, insbesondere Telefon- und Telefaxdienst sowie E-Mail-Verkehr sowie die Sachbearbeitung in Fortbildungsangelegenheiten aller Dienstzweige und die Führung der Tagungskartei.
Unser Interesse gilt teamorientierten Bewerberinnen und Bewerbern mit
- guten Kenntnissen in MS-Office-Anwendungen ab Version 2010 (Word, Outlook, Excel),
- Affinität zur IT-Technik und zu modernen Bürokommunikationsmitteln,
- guten schreibtechnischen Fähigkeiten,
- sicherem mündlichem und schriftlichem Ausdrucksvermögen,
- der Fähigkeit und Bereitschaft, sich schnell und gründlich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten,
- arbeitsorganisatorischem Geschick,
- sicherem und gewandtem Auftreten sowie höflichen Umgangsformen,
Das Aufgabengebiet ist für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung der Interessen ist der Bewerbung ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Wir bieten
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,
- eine flexible Arbeitszeitgestaltung,
- eine begleitende Einarbeitung in das Aufgabengebiet,
- bedarfsorientierte Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten,
- alle Vorteile und Leistungen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. jährliche Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, zusätzliche Altersvorsorge.
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30. Juni 2025 zu richten an:
Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel
Wir erheben und verarbeiten personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zweckgebunden für die Besetzung der o.a. Stellen. Diese Daten werden an die mit der Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe der Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls erklärt sich die Bewerberin / der Bewerber damit einverstanden, dass die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von zwei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens aufbewahrt und anschließend nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vernichtet werden.
Eine Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten ist nicht vorgesehen.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg ist demnächst eine unbefristete Stelle für eine/einen
Sachbearbeiter/in (m/w/d)
(Entgeltgruppe 5 TV-L)
nachzubesetzen. Die Ausschreibung richtet sich vornehmlich an Bewerber/innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder mit erfolgreich bestandener Prüfung zur/zum Justizfachwirt/in.
Das Aufgabengebiet umfasst die Erledigung allgemeiner Sekretariats- und Schreibarbeiten für den ständigen Vertreter des Behördenleiters, insbesondere Telefon- und Telefaxdienst sowie E-Mail-Verkehr sowie die Sachbearbeitung in Fortbildungsangelegenheiten aller Dienstzweige und die Führung der Tagungskartei.
Unser Interesse gilt teamorientierten Bewerberinnen und Bewerbern mit
- guten Kenntnissen in MS-Office-Anwendungen ab Version 2010 (Word, Outlook, Excel),
- Affinität zur IT-Technik und zu modernen Bürokommunikationsmitteln,
- guten schreibtechnischen Fähigkeiten,
- sicherem mündlichem und schriftlichem Ausdrucksvermögen,
- der Fähigkeit und Bereitschaft, sich schnell und gründlich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten,
- arbeitsorganisatorischem Geschick,
- sicherem und gewandtem Auftreten sowie höflichen Umgangsformen,
Das Aufgabengebiet ist für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung der Interessen ist der Bewerbung ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Wir bieten
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,
- eine flexible Arbeitszeitgestaltung,
- eine begleitende Einarbeitung in das Aufgabengebiet,
- bedarfsorientierte Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten,
- alle Vorteile und Leistungen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. jährliche Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, zusätzliche Altersvorsorge.
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30. Juni 2025 zu richten an:
Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel
Wir erheben und verarbeiten personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zweckgebunden für die Besetzung der o.a. Stellen. Diese Daten werden an die mit der Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe der Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls erklärt sich die Bewerberin / der Bewerber damit einverstanden, dass die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von zwei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens aufbewahrt und anschließend nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vernichtet werden.
Eine Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten ist nicht vorgesehen.