Aufbau und Organisation
An der Spitze des Ministeriums steht der Minister der Justiz und für Digitalisierung Dr. Benjamin Grimm. Er wurde am 11. Dezember 2024 zum Minister der Justiz und für Digitalisierung ernannt.
Der Staatssekretär der Justiz und Amtschef Ernst Bürger unterstützt den Minister bei seiner Arbeit. Er vertritt den Minister nach innen und außen.
Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:
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Die Leitung des Hauses
Das brandenburgische Ministerium der Justiz und für Digiatlisierung (MdJD) bearbeitet ein äußerst breites Aufgabenspektrum. Dies spiegelt sich in der Organisation des Hauses wider.
An der Spitze des Ministeriums steht seit 11. Dezember 2024 der Minister der Justiz Dr. Benjamin Grimm. Er wirkt als Mitglied des Kabinetts an den Entscheidungen der Landesregierung mit und trägt die politische Verantwortung für ihr Ressort. Zur Unterstützung steht dem Minister der Staatssekretär Ernst Bürger als Amtschef zur Seite. Er vertritt den Minister nach innen und außen.
In der Hausleitung sind zudem die Koordinierung der Angelegenheiten des Bundesrates und das Kabinettreferat angesiedelt. Hier werden Themen und Initiativen des Bundesrats, des Parlaments und der Landesregierung koordiniert und begleitet.
Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch einen Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen wahrgenommen.
Das Ministerium ist auf dem Gelände der Landesregierung in der Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam angesiedelt.Das brandenburgische Ministerium der Justiz und für Digiatlisierung (MdJD) bearbeitet ein äußerst breites Aufgabenspektrum. Dies spiegelt sich in der Organisation des Hauses wider.
An der Spitze des Ministeriums steht seit 11. Dezember 2024 der Minister der Justiz Dr. Benjamin Grimm. Er wirkt als Mitglied des Kabinetts an den Entscheidungen der Landesregierung mit und trägt die politische Verantwortung für ihr Ressort. Zur Unterstützung steht dem Minister der Staatssekretär Ernst Bürger als Amtschef zur Seite. Er vertritt den Minister nach innen und außen.
In der Hausleitung sind zudem die Koordinierung der Angelegenheiten des Bundesrates und das Kabinettreferat angesiedelt. Hier werden Themen und Initiativen des Bundesrats, des Parlaments und der Landesregierung koordiniert und begleitet.
Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch einen Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen wahrgenommen.
Das Ministerium ist auf dem Gelände der Landesregierung in der Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam angesiedelt. -
Abteilung I - Justizverwaltungsachen und Zentrale Dienste
Abteilung I sorgt dafür, dass die Gerichte und die Staatsanwaltschaften unter möglichst optimalen Bedingungen arbeiten können. Hier werden unter anderem Personal- und Organisationsentscheidungen vorbereitet und Haushaltsmittel zugewiesen.
Darüber hinaus ist sie für die Organisation der Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten der gesamten Justiz des Landes Brandenburg zuständig. Das zuständige Referat begleitet die Umsetzung des Bauprogramms für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten.Abteilung I sorgt dafür, dass die Gerichte und die Staatsanwaltschaften unter möglichst optimalen Bedingungen arbeiten können. Hier werden unter anderem Personal- und Organisationsentscheidungen vorbereitet und Haushaltsmittel zugewiesen.
Darüber hinaus ist sie für die Organisation der Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten der gesamten Justiz des Landes Brandenburg zuständig. Das zuständige Referat begleitet die Umsetzung des Bauprogramms für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten. -
Abteilung II - Öffentliches Recht, Privatrecht und Digitalisierung
Die Abteilung II hat im Schwerpunkt die Aufgabe, zu aktuellen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Ihr obliegt die Unterstützung und Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsvorhaben, Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen. Sie bereitet rechtspolitische Gesetzgebungsinitiativen des Landes im Bundesrat vor und begleitet die Bundesgesetzgebung durch fachliche Voten im Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus prüft sie die Einhaltung der Rechtsförmlichkeit und dokumentiert und verkündet das geltende Recht. Sie führt für das Land die Verfassungsstreitigkeiten vor dem Bundes- und Landesverfassungsgericht. Weitere Aufgabenschwerpunkte der Abteilung bilden die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rechtsanwaltskammer und die Notarkammer. Darüber hinaus werden hier die verschiedenen Systeme der elektronischen Datenverarbeitung betreut sowie deren stetige Erweiterung geplant und realisiert.
Die Abteilung II hat im Schwerpunkt die Aufgabe, zu aktuellen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Ihr obliegt die Unterstützung und Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsvorhaben, Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen. Sie bereitet rechtspolitische Gesetzgebungsinitiativen des Landes im Bundesrat vor und begleitet die Bundesgesetzgebung durch fachliche Voten im Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus prüft sie die Einhaltung der Rechtsförmlichkeit und dokumentiert und verkündet das geltende Recht. Sie führt für das Land die Verfassungsstreitigkeiten vor dem Bundes- und Landesverfassungsgericht. Weitere Aufgabenschwerpunkte der Abteilung bilden die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rechtsanwaltskammer und die Notarkammer. Darüber hinaus werden hier die verschiedenen Systeme der elektronischen Datenverarbeitung betreut sowie deren stetige Erweiterung geplant und realisiert.
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Abteilung III - Strafrecht, Justizvollzug und Soziale Dienste
Abteilung III hat die Aufgabe, zu strafrechtlichen Rechtsfragen Stellung zu nehmen und ist für die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften sowie den gesamten Justizvollzug (u. a. Personalplanung, Organisation, Behandlungskonzepte nebst Finanzierung, Fachaufsicht) zuständig. Zudem ist die Abteilung für die Sozialen Dienste der Justiz verantwortlich; unter diesem Begriff sind die Bereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Opferberatung zusammengefasst.
Abteilung III hat die Aufgabe, zu strafrechtlichen Rechtsfragen Stellung zu nehmen und ist für die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften sowie den gesamten Justizvollzug (u. a. Personalplanung, Organisation, Behandlungskonzepte nebst Finanzierung, Fachaufsicht) zuständig. Zudem ist die Abteilung für die Sozialen Dienste der Justiz verantwortlich; unter diesem Begriff sind die Bereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Opferberatung zusammengefasst.
Geschäftsbereich der Justiz
Wie alle Ministerien führt auch das Ministerium der Justiz die Aufsicht über seine nachgeordneten Behörden bzw. den Geschäftsbereich. Im Verhältnis zu den Gerichten besteht allerdings eine Besonderheit: Wegen der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter kann das Ministerium keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur auf dem von den Prozessordnungen geregelten Weg möglich.
Geschäftsbereich der Justiz:
Geschäftsbereich der Justiz
Wie alle Ministerien führt auch das Ministerium der Justiz die Aufsicht über seine nachgeordneten Behörden bzw. den Geschäftsbereich. Im Verhältnis zu den Gerichten besteht allerdings eine Besonderheit: Wegen der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter kann das Ministerium keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur auf dem von den Prozessordnungen geregelten Weg möglich.
Geschäftsbereich der Justiz: