Pädagogischer Dienst im Justizvollzug
Lehren und Lernen hinter Gittern ist zwar nicht mit dem Alltag an Schulen vergleichbar, aber deshalb nicht weniger von Bedeutung. Bei der großen Mehrheit der Inhaftierten besteht sowohl ein erhebliches Defizit an schulischen Abschlüssen und beruflichen Qualifikationen als auch an Alltagskompetenzen und Softskills. Zentrale Aufgabe des Pädagogischen Dienstes im Justizvollzug ist es, diese Defizite auszugleichen.
Ob ein Mensch nach seiner Haft ein straffreies Leben in Freiheit führen kann, hängt unter anderem auch von durch ihn zu erwerbenden Kompetenzen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten ab.
Der gesetzliche Auftrag besteht daher darin, durch schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung und vorberufliche Qualifizierung den Gefangenen während der Inhaftierung Fähigkeiten zur Eingliederung und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Haftentlassung zu vermitteln, sie zu verbessern oder zu erhalten.
Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Pädagogischen Dienstes umfasst u.a.:
- die Konzeptionierung, Durchführung und didaktische Begleitung von Bildungsmaßnahmen;
- die Gewinnung von Externen und Kooperation mit den in der Anstalt tätigen externen Bildungsträgern und deren fachliche Begleitung und Beratung;
- die Beratung und Betreuung von Gefangenen in Fragen der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der vorberuflichen Qualifizierung;
- Bildungsdiagnostik und Berufswegeplanung im Rahmen der Vollzugsplanerstellung und -fortschreibung;
- die gezielte einzel- und sonderpädagogische Förderung und Betreuung von Gefangenen;
- die Mitwirkung an der Fortschreibung des Bildungskonzeptes der Anstalt;
- die Beratung der Anstaltsleitung bei schulischen und beruflichen Maßnahmen, die Gefangenen betreffend;
- die Planung und Mitwirkung bei Bildungsangeboten in der Freizeit der Gefangenen;
- die Teilnahme an Vollzugskonferenzen;
- die Mitwirkung bei erzieherischen und vollzuglichen Maßnahmen;
- die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Einrichtungen und Institutionen;
- eigene Unterrichtstätigkeit;
- Mit- und Zusammenarbeit in interdisziplinären Projektgruppen und Arbeitsgremien der Anstalt;
Der Einsatz kann auch die Leitung des Bereiches „Bildung und Freizeit“ einer Justizvollzugsanstalt umfassen.
Die Tätigkeit erfordert die regelmäßige Anwesenheit vor Ort.
Pädagogischer Dienst im Justizvollzug
Lehren und Lernen hinter Gittern ist zwar nicht mit dem Alltag an Schulen vergleichbar, aber deshalb nicht weniger von Bedeutung. Bei der großen Mehrheit der Inhaftierten besteht sowohl ein erhebliches Defizit an schulischen Abschlüssen und beruflichen Qualifikationen als auch an Alltagskompetenzen und Softskills. Zentrale Aufgabe des Pädagogischen Dienstes im Justizvollzug ist es, diese Defizite auszugleichen.
Ob ein Mensch nach seiner Haft ein straffreies Leben in Freiheit führen kann, hängt unter anderem auch von durch ihn zu erwerbenden Kompetenzen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten ab.
Der gesetzliche Auftrag besteht daher darin, durch schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung und vorberufliche Qualifizierung den Gefangenen während der Inhaftierung Fähigkeiten zur Eingliederung und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Haftentlassung zu vermitteln, sie zu verbessern oder zu erhalten.
Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Pädagogischen Dienstes umfasst u.a.:
- die Konzeptionierung, Durchführung und didaktische Begleitung von Bildungsmaßnahmen;
- die Gewinnung von Externen und Kooperation mit den in der Anstalt tätigen externen Bildungsträgern und deren fachliche Begleitung und Beratung;
- die Beratung und Betreuung von Gefangenen in Fragen der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der vorberuflichen Qualifizierung;
- Bildungsdiagnostik und Berufswegeplanung im Rahmen der Vollzugsplanerstellung und -fortschreibung;
- die gezielte einzel- und sonderpädagogische Förderung und Betreuung von Gefangenen;
- die Mitwirkung an der Fortschreibung des Bildungskonzeptes der Anstalt;
- die Beratung der Anstaltsleitung bei schulischen und beruflichen Maßnahmen, die Gefangenen betreffend;
- die Planung und Mitwirkung bei Bildungsangeboten in der Freizeit der Gefangenen;
- die Teilnahme an Vollzugskonferenzen;
- die Mitwirkung bei erzieherischen und vollzuglichen Maßnahmen;
- die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Einrichtungen und Institutionen;
- eigene Unterrichtstätigkeit;
- Mit- und Zusammenarbeit in interdisziplinären Projektgruppen und Arbeitsgremien der Anstalt;
Der Einsatz kann auch die Leitung des Bereiches „Bildung und Freizeit“ einer Justizvollzugsanstalt umfassen.
Die Tätigkeit erfordert die regelmäßige Anwesenheit vor Ort.
-
Einstellungsvoraussetzungen
Für eine Tätigkeit im Pädagogischen Dienst des Justizvollzugs benötigen Sie die Befähigung zum Lehramt für die Primarstufe oder den Unterricht der Sekundarstufe I und II (inkl. beruflicher Fachrichtungen oder Sonderpädagogik) mit Erster und Zweiter Staatsprüfung oder einem lehramtsbezogenen Masterabschluss und einer Staatsprüfung.
Außerdem sollten Sie eine Persönlichkeit mit besonderem Interesse an einer Tätigkeit im Justizvollzug und einem hohen Maß an Identifikation mit der Aufgabe, Leistungsbereitschaft und Motivation sein, über eine hohe soziale Kompetenz sowie ein ausgeprägtes Nähe-Distanz-Verhältnis verfügen und sich wertschätzend und einfühlsam auf Menschen in besonderen Lebenssituationen einlassen können.
Grundkenntnisse in Fragen des Schulrechts und den geltenden Verordnungen wären wünschenswert.
Für eine Tätigkeit im Pädagogischen Dienst des Justizvollzugs benötigen Sie die Befähigung zum Lehramt für die Primarstufe oder den Unterricht der Sekundarstufe I und II (inkl. beruflicher Fachrichtungen oder Sonderpädagogik) mit Erster und Zweiter Staatsprüfung oder einem lehramtsbezogenen Masterabschluss und einer Staatsprüfung.
Außerdem sollten Sie eine Persönlichkeit mit besonderem Interesse an einer Tätigkeit im Justizvollzug und einem hohen Maß an Identifikation mit der Aufgabe, Leistungsbereitschaft und Motivation sein, über eine hohe soziale Kompetenz sowie ein ausgeprägtes Nähe-Distanz-Verhältnis verfügen und sich wertschätzend und einfühlsam auf Menschen in besonderen Lebenssituationen einlassen können.
Grundkenntnisse in Fragen des Schulrechts und den geltenden Verordnungen wären wünschenswert.
-
Besoldung/Vergütung
Die Stellen des Pädagogischen Dienstes sind mit der Besoldungsgruppe A 13 g. D. bewertet. Im Tarifbereich erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 TV-L. Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von derzeit 95,53 Euro/Monat.
Die Stellen des Pädagogischen Dienstes sind mit der Besoldungsgruppe A 13 g. D. bewertet. Im Tarifbereich erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 TV-L. Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von derzeit 95,53 Euro/Monat.
-
Wo kann ich mich informieren?
Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen in den Justizvollzugsanstalten die Leiterinnen der Abteilungen Bildung und Freizeit gerne zur Verfügung:
Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel
Frau Ferrer Ibargüengoitia
Tel.: 03381 761-2890Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen
Frau Rades
Tel.: 0355 4888-360Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben
Frau Traue
Tel.: 035356 673-500Justizvollzugsanstalt Wriezen
Frau Franke
Tel.: 033456 154-402Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen in den Justizvollzugsanstalten die Leiterinnen der Abteilungen Bildung und Freizeit gerne zur Verfügung:
Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel
Frau Ferrer Ibargüengoitia
Tel.: 03381 761-2890Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen
Frau Rades
Tel.: 0355 4888-360Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben
Frau Traue
Tel.: 035356 673-500Justizvollzugsanstalt Wriezen
Frau Franke
Tel.: 033456 154-402
Mit den Informationen zum Datenschutz werden Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim MdJ informiert.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten:
Mit den Informationen zum Datenschutz werden Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim MdJ informiert.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten: