Krankenpflegedienst bei den Justizvollzugsanstalten
Während einer Inhaftierung ruht nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V der Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings haben die Gefangenen nach § 74 Brandenburgisches Justizvollzugsgesetz einen Anspruch auf notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Leistungen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung des allgemeinen Standards der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auf dieser Grundlage stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenpflegedienstes bei den Justizvollzugsanstalten in Zusammenarbeit mit Vollzugs- und externen Vertragsärzten die medizinische Versorgung der Gefangenen sicher.
Dies geschieht in besonderen Bereichen der Justizvollzugsanstalten, die in Funktion und Ausstattung mit allgemeinmedizinischen Arztpraxen vergleichbar sind.
Die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel verfügt darüber hinaus über eine Krankenabteilung, die neben einer somatischen Abteilung auch eine psychiatrische Abteilung beinhaltet. Daneben betreibt die Anstalt eine Bettenstation im Städtischen Klinikum Brandenburg. Insgesamt verfügt die Krankenabteilung über 28 Betten intern und 6 Betten extern. In der Krankenabteilung sowie der externen Bettenstation werden erwachsene Männer und Frauen aus allen Anstalten des Landes Brandenburg behandelt.
Die Tätigkeit des Krankenpflegedienstes umfasst insbesondere:
- die medizinische Betreuung inhaftierter männlicher und weiblicher Personen im ambulanten, in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel auch im stationären Bereich
- Unterstützung der Anstalts- oder Vertragsärzte bei der Behandlung der Gefangenen
- Begleitung und Dokumentation der ärztlichen Sprechstunden
- Umsetzung ärztlicher Anordnungen Organisation der Ausgabe der ärztlich verordneten Medikamente und medizinischen Maßnahmen
- Organisation und Vorbereitung von Vorstellungen von Gefangenen zur Behandlung außerhalb der Anstalt sowie Verlegungen von Gefangenen in Justizvollzugs- bzw. Fachkrankenhäuser
- Beschaffung und Aufbewahrung von Arzneimitteln, des medizinischen Instrumentariums, von medizinisch-technischen Geräten sowie Verbrauchsmaterial
- Organisation und Überwachung der Desinfektions-, Sterilisations- und Reinigungsarbeiten im Krankenpflegedienst
- Einhaltung von Hygiene- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften
- Mitwirkung bei der Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen
Im stationären Bereich fallen darüber hinaus auch vollzugliche Aufgaben wie die Beaufsichtigung der Gefangenen beim Aufenthalt im Freien, Wäschetausch, Paketverkehr, Einkauf, Bearbeiten von Anträgen, Kontrollieren der Hafträume, Durchsuchen von Gefangenen, Schreiben dienstlicher Meldungen u. ä. an.
Die Krankheitsbilder der Inhaftierten gestalten sich vielfältig. Kenntnisse der Pflege von an HIV, Hepatitis oder Tuberkulose Erkrankten und Erfahrungen im Umgang mit drogenabhängigen und verhaltensauffälligen Patientinnen und Patienten sind daher von Vorteil.
Für die anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit im Justizvollzug sind nicht nur Organisations- und Einfühlungsvermögen sowie Team-und Konfliktfähigkeit nötig. Da die zu betreuenden Gefangenen aus unterschiedlichen Kulturkreisen stammen, ist auch eine gute Kommunikationsfähigkeit unabdingbar. Fremdsprachenkenntnisse wären wünschenswert.
Je nach Arbeitsfeld ist die Arbeitszeit unterschiedlich geregelt. Früh-, Spät- und Wochenenddienst sind überall zu leisten, der stationäre Bereich erfordert regulären Schichtbetrieb.
Krankenpflegedienst bei den Justizvollzugsanstalten
Während einer Inhaftierung ruht nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V der Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings haben die Gefangenen nach § 74 Brandenburgisches Justizvollzugsgesetz einen Anspruch auf notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Leistungen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung des allgemeinen Standards der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auf dieser Grundlage stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenpflegedienstes bei den Justizvollzugsanstalten in Zusammenarbeit mit Vollzugs- und externen Vertragsärzten die medizinische Versorgung der Gefangenen sicher.
Dies geschieht in besonderen Bereichen der Justizvollzugsanstalten, die in Funktion und Ausstattung mit allgemeinmedizinischen Arztpraxen vergleichbar sind.
Die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel verfügt darüber hinaus über eine Krankenabteilung, die neben einer somatischen Abteilung auch eine psychiatrische Abteilung beinhaltet. Daneben betreibt die Anstalt eine Bettenstation im Städtischen Klinikum Brandenburg. Insgesamt verfügt die Krankenabteilung über 28 Betten intern und 6 Betten extern. In der Krankenabteilung sowie der externen Bettenstation werden erwachsene Männer und Frauen aus allen Anstalten des Landes Brandenburg behandelt.
Die Tätigkeit des Krankenpflegedienstes umfasst insbesondere:
- die medizinische Betreuung inhaftierter männlicher und weiblicher Personen im ambulanten, in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel auch im stationären Bereich
- Unterstützung der Anstalts- oder Vertragsärzte bei der Behandlung der Gefangenen
- Begleitung und Dokumentation der ärztlichen Sprechstunden
- Umsetzung ärztlicher Anordnungen Organisation der Ausgabe der ärztlich verordneten Medikamente und medizinischen Maßnahmen
- Organisation und Vorbereitung von Vorstellungen von Gefangenen zur Behandlung außerhalb der Anstalt sowie Verlegungen von Gefangenen in Justizvollzugs- bzw. Fachkrankenhäuser
- Beschaffung und Aufbewahrung von Arzneimitteln, des medizinischen Instrumentariums, von medizinisch-technischen Geräten sowie Verbrauchsmaterial
- Organisation und Überwachung der Desinfektions-, Sterilisations- und Reinigungsarbeiten im Krankenpflegedienst
- Einhaltung von Hygiene- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften
- Mitwirkung bei der Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen
Im stationären Bereich fallen darüber hinaus auch vollzugliche Aufgaben wie die Beaufsichtigung der Gefangenen beim Aufenthalt im Freien, Wäschetausch, Paketverkehr, Einkauf, Bearbeiten von Anträgen, Kontrollieren der Hafträume, Durchsuchen von Gefangenen, Schreiben dienstlicher Meldungen u. ä. an.
Die Krankheitsbilder der Inhaftierten gestalten sich vielfältig. Kenntnisse der Pflege von an HIV, Hepatitis oder Tuberkulose Erkrankten und Erfahrungen im Umgang mit drogenabhängigen und verhaltensauffälligen Patientinnen und Patienten sind daher von Vorteil.
Für die anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit im Justizvollzug sind nicht nur Organisations- und Einfühlungsvermögen sowie Team-und Konfliktfähigkeit nötig. Da die zu betreuenden Gefangenen aus unterschiedlichen Kulturkreisen stammen, ist auch eine gute Kommunikationsfähigkeit unabdingbar. Fremdsprachenkenntnisse wären wünschenswert.
Je nach Arbeitsfeld ist die Arbeitszeit unterschiedlich geregelt. Früh-, Spät- und Wochenenddienst sind überall zu leisten, der stationäre Bereich erfordert regulären Schichtbetrieb.
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Wie werde ich Bedienstete oder Bediensteter des Krankenpflegedienstes bei den Justizvollzugsanstalten?
Der Krankenpflegedienst bei den Justizvollzugsanstalten ist eine Laufbahn ohne Vorbereitungsdienst (mittlerer Dienst). Das bedeutet, dass an die Stelle des Vorbereitungsdienstes und der Laufbahnprüfung eine für die Laufbahnbefähigung gleichwertige, innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes geleistete, auf den geforderten Bildungsvoraussetzungen aufbauende hauptberufliche Tätigkeit tritt.
Erforderliche Bildungsvoraussetzung für den Krankenpflegedienst ist ein Berufsabschluss als examinierte/r Krankenpfleger/in und eine zweijährige entsprechende Berufserfahrung.
Bei entsprechender Qualifikation erfolgt Ihre Einstellung im Justizvollzug in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe KR 7 TV-L. Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 100,00 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 200,00 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren.
Nachdem Sie sich drei Jahre als Beamtin/Beamter auf Probe bewährt haben, erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Vor der Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe sowie auf Lebenszeit erfolgte eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes.
Der Krankenpflegedienst bei den Justizvollzugsanstalten ist eine Laufbahn ohne Vorbereitungsdienst (mittlerer Dienst). Das bedeutet, dass an die Stelle des Vorbereitungsdienstes und der Laufbahnprüfung eine für die Laufbahnbefähigung gleichwertige, innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes geleistete, auf den geforderten Bildungsvoraussetzungen aufbauende hauptberufliche Tätigkeit tritt.
Erforderliche Bildungsvoraussetzung für den Krankenpflegedienst ist ein Berufsabschluss als examinierte/r Krankenpfleger/in und eine zweijährige entsprechende Berufserfahrung.
Bei entsprechender Qualifikation erfolgt Ihre Einstellung im Justizvollzug in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe KR 7 TV-L. Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 100,00 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 200,00 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren.
Nachdem Sie sich drei Jahre als Beamtin/Beamter auf Probe bewährt haben, erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Vor der Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe sowie auf Lebenszeit erfolgte eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes.
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Besoldung und Beförderungsmöglichkeiten
Sie erhalten über die monatliche Vergütung bzw. Besoldung hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten sowie gesonderte Zulagen für Pflegekräfte in Justizvollzugsanstalten. Die Zulagenberechnung erfolgt individuell.
Sie erhalten über die monatliche Vergütung bzw. Besoldung hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten sowie gesonderte Zulagen für Pflegekräfte in Justizvollzugsanstalten. Die Zulagenberechnung erfolgt individuell.
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Besonderheiten
Für die verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenpflegedienstes bei den Justizvollzugsanstalten gilt eine besondere Pensionsaltersgrenze (§ 110 i.V.m. §§ 117, 118 Landesbeamtengesetz). Das bedeutet, Sie treten mit Ablauf des 62. Lebensjahres in den Ruhestand.
Für die verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenpflegedienstes bei den Justizvollzugsanstalten gilt eine besondere Pensionsaltersgrenze (§ 110 i.V.m. §§ 117, 118 Landesbeamtengesetz). Das bedeutet, Sie treten mit Ablauf des 62. Lebensjahres in den Ruhestand.
Mit den Informationen zum Datenschutz werden Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim MdJ informiert.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten:
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