Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst (Diplom Verwaltungswirt/in)
Die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes gehören zu den Führungskräften im mittleren Management einer Justizvollzugseinrichtung. Ihnen obliegt überwiegend die Leitung der einzelnen Vollzugs- und Verwaltungsbereiche, die Sie regelmäßig selbstständig und eigenverantwortlich ausüben. Sie sind unmittelbare Führungskräfte und Vorgesetzte der den Abteilungen zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des mittleren Dienstes.
Tätigkeitsbereiche
Die Aufgaben des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sind breit gefächert. Der Einsatz erfolgt insbesondere in folgenden Aufgabengebieten:
- Im Bereich Personal und Service obliegt Ihnen die Bearbeitung der Personalangelegenheiten aller Bediensteten der Justizvollzugsanstalt.
- Als Leiter/in der Abteilung Haushalt und Beschaffung sind Sie verantwortlich für die Verwaltung der Haushaltsmittel der Justizvollzugsanstalt und sorgen für die Bereitstellung aller erforderlichen Versorgungsgüter und Verbrauchsmittel. Sie sind zuständig für die Versorgung der Gefangenen und die Bewirtschaftung der Anstalt, schreiben Beschaffungen oder Dienstleistungen aus, organisieren die Versorgungsabläufe und führen das Ihnen zugeordnete Personal.
- Im Bereich Arbeit und Versorgung sorgen Sie für die Beschäftigung der Gefangenen und wirken bei der Planung und Entwicklung von beruflichen und arbeitstherapeutischen Maßnahmen mit. Sie akquirieren Aufträge und beschaffen Maschinen und Geräte. Sie sind Vorgesetzte/r des Personals in den Arbeits- und Versorgungsbetrieben.
- Die Leitung der Bauverwaltung organisiert und veranlasst alle Baumaßnahmen in der Vollzugsanstalt. Sie sind Bindeglied zwischen der Anstaltsleitung und den Bauausführenden. Sie wirken bei der Planung mit, koordinieren Projekte und Bauphasen, regeln Sicherheitsbelange und sind Ansprechpartner/in für alle am Bau Beteiligten.
- Als Leiter/in Sicherheit und Ordnung sind Sie zuständig für die Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der Sicherheitskonzeption der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Sie sind für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten verantwortlich und treffen die hierfür erforderlichen Maßnahmen in enger Absprache mit der Anstaltsleitung.
- Als Vollzugsabteilungsleiter/in sind Sie verantwortlich für die Organisation einer Vollzugsabteilung mit ca. 80 Gefangenen, deren Behandlung, Versorgung und Beaufsichtigung sowie die Sicherheit und Ordnung im Bereich. In dieser Funktion sind Sie u. a. zuständig für die Erstellung und Fortschreibung der Vollzugs- und Eingliederungsplanung für die einzelnen Gefangenen (Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen der Gefangenen, Arbeitsplatzzuweisung, Freizeitmaßnahmen). Sie treffen die Entscheidung über Verlegung von Gefangenen und die Genehmigung von vollzugsöffnenden Maßnahmen. Sie sind verantwortlich für Stellungnahmen zu Gnadenverfahren und zur Aussetzung von Strafresten.
Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst (Diplom Verwaltungswirt/in)
Die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes gehören zu den Führungskräften im mittleren Management einer Justizvollzugseinrichtung. Ihnen obliegt überwiegend die Leitung der einzelnen Vollzugs- und Verwaltungsbereiche, die Sie regelmäßig selbstständig und eigenverantwortlich ausüben. Sie sind unmittelbare Führungskräfte und Vorgesetzte der den Abteilungen zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des mittleren Dienstes.
Tätigkeitsbereiche
Die Aufgaben des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sind breit gefächert. Der Einsatz erfolgt insbesondere in folgenden Aufgabengebieten:
- Im Bereich Personal und Service obliegt Ihnen die Bearbeitung der Personalangelegenheiten aller Bediensteten der Justizvollzugsanstalt.
- Als Leiter/in der Abteilung Haushalt und Beschaffung sind Sie verantwortlich für die Verwaltung der Haushaltsmittel der Justizvollzugsanstalt und sorgen für die Bereitstellung aller erforderlichen Versorgungsgüter und Verbrauchsmittel. Sie sind zuständig für die Versorgung der Gefangenen und die Bewirtschaftung der Anstalt, schreiben Beschaffungen oder Dienstleistungen aus, organisieren die Versorgungsabläufe und führen das Ihnen zugeordnete Personal.
- Im Bereich Arbeit und Versorgung sorgen Sie für die Beschäftigung der Gefangenen und wirken bei der Planung und Entwicklung von beruflichen und arbeitstherapeutischen Maßnahmen mit. Sie akquirieren Aufträge und beschaffen Maschinen und Geräte. Sie sind Vorgesetzte/r des Personals in den Arbeits- und Versorgungsbetrieben.
- Die Leitung der Bauverwaltung organisiert und veranlasst alle Baumaßnahmen in der Vollzugsanstalt. Sie sind Bindeglied zwischen der Anstaltsleitung und den Bauausführenden. Sie wirken bei der Planung mit, koordinieren Projekte und Bauphasen, regeln Sicherheitsbelange und sind Ansprechpartner/in für alle am Bau Beteiligten.
- Als Leiter/in Sicherheit und Ordnung sind Sie zuständig für die Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der Sicherheitskonzeption der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Sie sind für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten verantwortlich und treffen die hierfür erforderlichen Maßnahmen in enger Absprache mit der Anstaltsleitung.
- Als Vollzugsabteilungsleiter/in sind Sie verantwortlich für die Organisation einer Vollzugsabteilung mit ca. 80 Gefangenen, deren Behandlung, Versorgung und Beaufsichtigung sowie die Sicherheit und Ordnung im Bereich. In dieser Funktion sind Sie u. a. zuständig für die Erstellung und Fortschreibung der Vollzugs- und Eingliederungsplanung für die einzelnen Gefangenen (Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen der Gefangenen, Arbeitsplatzzuweisung, Freizeitmaßnahmen). Sie treffen die Entscheidung über Verlegung von Gefangenen und die Genehmigung von vollzugsöffnenden Maßnahmen. Sie sind verantwortlich für Stellungnahmen zu Gnadenverfahren und zur Aussetzung von Strafresten.
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Wie werde ich Beamtin oder Beamter des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes?
Die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg wird durch Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und das Bestehen einer Laufbahnprüfung erworben. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als „Regierungsinspektoranwärterin“ oder „Regierungsinspektoranwärter“.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus fachwissenschaftlichen und fachpraktischen Studienzeiten von jeweils 18 Monaten.
Die fachwissenschaftlichen Studienzeiten werden an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel im Studiengang Strafvollzug abgeleistet. Die fachpraktischen Studienzeiten finden an mindestens zwei verschiedenen Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg statt.
Ausbildungsinhalte des Studiums sind insbesondere
- Vollzugsrecht,
- Betriebswirtschaftslehre,
- Vollzugsverwaltungsrecht,
- Kriminologie und Psychologie,
- Haushaltsrecht,
- Beamten- und Tarifrecht und
- Staats- und Verwaltungsrecht.
Der Studiengang endet mit einer schriftlichen und mündlichen Laufbahnprüfung und dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt/in.
Die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg wird durch Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und das Bestehen einer Laufbahnprüfung erworben. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als „Regierungsinspektoranwärterin“ oder „Regierungsinspektoranwärter“.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus fachwissenschaftlichen und fachpraktischen Studienzeiten von jeweils 18 Monaten.
Die fachwissenschaftlichen Studienzeiten werden an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel im Studiengang Strafvollzug abgeleistet. Die fachpraktischen Studienzeiten finden an mindestens zwei verschiedenen Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg statt.
Ausbildungsinhalte des Studiums sind insbesondere
- Vollzugsrecht,
- Betriebswirtschaftslehre,
- Vollzugsverwaltungsrecht,
- Kriminologie und Psychologie,
- Haushaltsrecht,
- Beamten- und Tarifrecht und
- Staats- und Verwaltungsrecht.
Der Studiengang endet mit einer schriftlichen und mündlichen Laufbahnprüfung und dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt/in.
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Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt:
- Sie sind Deutsche/r im Sinne des Art. 116 GG oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union;
- Sie bieten die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
- Sie haben am Einstellungstag das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet (gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes);
- Sie sind grundsätzlich nicht vorbestraft und es ist kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig,
- Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen,
- Sie besitzen eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
- Sie erscheinen nach einem Eignungsfeststellungsverfahren aufgrund von Kenntnissen, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg geeignet,
- Sie haben die gesundheitliche Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen.
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt:
- Sie sind Deutsche/r im Sinne des Art. 116 GG oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union;
- Sie bieten die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
- Sie haben am Einstellungstag das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet (gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes);
- Sie sind grundsätzlich nicht vorbestraft und es ist kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig,
- Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen,
- Sie besitzen eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
- Sie erscheinen nach einem Eignungsfeststellungsverfahren aufgrund von Kenntnissen, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg geeignet,
- Sie haben die gesundheitliche Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen.
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Bewerbungs- und Eignungsfeststellungsverfahren
Vor der Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung wird in einem Auswahlverfahren festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg geeignet sind.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das
Ministerium der Justiz
Referat III.1
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdamund fügen dieser folgende Unterlagen bei:
- Lebenslauf,
- Kopie des Zeugnisses über den Erwerb der Fachhochschulreife oder eines gleichwertigen Bildungsstandes sowie sonstiger Schulabschlusszeugnisse,
- Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten und Prüfungen seit der Beendigung des Schulverhältnisses und
- bei Minderjährigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung.
Einstellungen erfolgen jeweils zum 1. August eines Kalenderjahres.
Die Unterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, werden vor der Einstellung der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel zur Feststellung der Zugangsvoraussetzungen als ordentliche Studierende zugeleitet.
Vor der Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung wird in einem Auswahlverfahren festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg geeignet sind.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das
Ministerium der Justiz
Referat III.1
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdamund fügen dieser folgende Unterlagen bei:
- Lebenslauf,
- Kopie des Zeugnisses über den Erwerb der Fachhochschulreife oder eines gleichwertigen Bildungsstandes sowie sonstiger Schulabschlusszeugnisse,
- Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten und Prüfungen seit der Beendigung des Schulverhältnisses und
- bei Minderjährigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung.
Einstellungen erfolgen jeweils zum 1. August eines Kalenderjahres.
Die Unterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, werden vor der Einstellung der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel zur Feststellung der Zugangsvoraussetzungen als ordentliche Studierende zugeleitet.
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Besoldung und Beförderungsmöglichkeiten
Während Ihrer Ausbildung Ihres Studiums erhalten Sie als Regierungsinspektoranwärter/in Anwärterbezüge.
Nachdem Sie sich im Anschluss an den Vorbereitungsdienst in einer dreijährigen Probezeit bewährt haben, erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Vor der Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe sowie auf Lebenszeit erfolgte eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes.
Regierungsoberamtsrätin/Regierungsoberamtsrat Besoldungsgruppe A 13
Während Ihrer Ausbildung Ihres Studiums erhalten Sie als Regierungsinspektoranwärter/in Anwärterbezüge.
Nachdem Sie sich im Anschluss an den Vorbereitungsdienst in einer dreijährigen Probezeit bewährt haben, erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Vor der Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe sowie auf Lebenszeit erfolgte eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes.
Regierungsoberamtsrätin/Regierungsoberamtsrat Besoldungsgruppe A 13
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Wo kann ich mich informieren?
Für weitere Fragen stehen Ihnen in der Fachabteilung des Ministeriums Herr Ramm (0331 866-3313) und Frau Sander (0331 866-3311) gern zur Verfügung.
Für weitere Fragen stehen Ihnen in der Fachabteilung des Ministeriums Herr Ramm (0331 866-3313) und Frau Sander (0331 866-3311) gern zur Verfügung.
Mit den Informationen zum Datenschutz werden Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim MdJ informiert.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten:
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Es wird um Kenntnisnahme gebeten: