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Mann arbeitet am Schreibtisch
Foto: © Colourbox

Staatsanwältin/Staatsanwalt

Was sind die Aufgaben eines Staatsanwalts und einer Staatsanwältin?

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind vorwiegend in Strafsachen tätig. Sie leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren, erheben Anklagen und vertreten diese vor dem Gericht. Im Weiteren sind sie auch im Rahmen der Vollstreckung von Strafen tätig. Besteht beispielsweise der Verdacht, dass ein Mensch ermordet worden ist, kann der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin an der Obduktion der Leiche teilnehmen, wird er Zeugen vernehmen, Tatverdächtige verhören und im Falle eines dringenden Tatverdachts deren Verhaftung beantragen. Nach dem Abschluss der Ermittlungen erhebt der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin die Anklage, wenn eine bestimmte Person der Tat hinreichend verdächtig ist. In der Verhandlung dieser Strafsache vor dem Gericht wirkt der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin mit, hält am Ende ein Plädoyer und beantragt eine bestimmte Entscheidung bei dem Gericht. Im Falle der Verurteilung der Täterin oder des Täters zu einer Freiheitsstrafe überwacht der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin auch die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung.

Wer kann Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin werden?

Voraussetzung ist zunächst ein absolviertes Studium der Rechtswissenschaften an einer Hochschule oder Universität. Danach folgt die Erste juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt. Hieran schließt sich ein zweijähriger Vorbereitungsdienst - das so genannte Referendariat - an. Das Referendariat gliedert sich in verschiedene Abschnitte der vorwiegend praktischen Ausbildung. Die Referendarinnen und Referendare werden in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwaltskanzleien eingesetzt und erhalten direkt vor Ort einen Eindruck von der praktischen Betätigung der Juristen. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab, durch deren erfolgreiches Bestehen die Befähigung für den richterlichen und den staatsanwaltschaftlichen Dienst erlangt wird.

Wie bewirbt man sich als Staatsanwältin oder Staatsanwalt?

Die Bewerbungen sind direkt an den           

Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel

zu richten.

Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens und Bewerbungsvordrucke finden Sie hier.

Sofern eine Einstellung in den Justizdienst des Landes Brandenburg durch den Generalstaatsanwalt befürwortet wird, unterbreitet dieser einen entsprechenden Vorschlag an das Ministerium der Justiz. Befürwortet die Ministerin diese Einstellung ebenfalls, wird dem Richterwahlausschuss des Landes Brandenburg ein entsprechender Ministervorschlag vorgelegt. Stimmt auch der Richterwahlausschuss dem Vorschlag zu, erfolgt die Ernennung zur Staatsanwältin oder zum Staatsanwalt.

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Was sind die Aufgaben eines Staatsanwalts und einer Staatsanwältin?

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind vorwiegend in Strafsachen tätig. Sie leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren, erheben Anklagen und vertreten diese vor dem Gericht. Im Weiteren sind sie auch im Rahmen der Vollstreckung von Strafen tätig. Besteht beispielsweise der Verdacht, dass ein Mensch ermordet worden ist, kann der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin an der Obduktion der Leiche teilnehmen, wird er Zeugen vernehmen, Tatverdächtige verhören und im Falle eines dringenden Tatverdachts deren Verhaftung beantragen. Nach dem Abschluss der Ermittlungen erhebt der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin die Anklage, wenn eine bestimmte Person der Tat hinreichend verdächtig ist. In der Verhandlung dieser Strafsache vor dem Gericht wirkt der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin mit, hält am Ende ein Plädoyer und beantragt eine bestimmte Entscheidung bei dem Gericht. Im Falle der Verurteilung der Täterin oder des Täters zu einer Freiheitsstrafe überwacht der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin auch die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung.

Wer kann Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin werden?

Voraussetzung ist zunächst ein absolviertes Studium der Rechtswissenschaften an einer Hochschule oder Universität. Danach folgt die Erste juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt. Hieran schließt sich ein zweijähriger Vorbereitungsdienst - das so genannte Referendariat - an. Das Referendariat gliedert sich in verschiedene Abschnitte der vorwiegend praktischen Ausbildung. Die Referendarinnen und Referendare werden in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwaltskanzleien eingesetzt und erhalten direkt vor Ort einen Eindruck von der praktischen Betätigung der Juristen. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab, durch deren erfolgreiches Bestehen die Befähigung für den richterlichen und den staatsanwaltschaftlichen Dienst erlangt wird.

Wie bewirbt man sich als Staatsanwältin oder Staatsanwalt?

Die Bewerbungen sind direkt an den           

Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
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14776 Brandenburg an der Havel

zu richten.

Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens und Bewerbungsvordrucke finden Sie hier.

Sofern eine Einstellung in den Justizdienst des Landes Brandenburg durch den Generalstaatsanwalt befürwortet wird, unterbreitet dieser einen entsprechenden Vorschlag an das Ministerium der Justiz. Befürwortet die Ministerin diese Einstellung ebenfalls, wird dem Richterwahlausschuss des Landes Brandenburg ein entsprechender Ministervorschlag vorgelegt. Stimmt auch der Richterwahlausschuss dem Vorschlag zu, erfolgt die Ernennung zur Staatsanwältin oder zum Staatsanwalt.