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Frau telefoniert und studiert in einem Buch, neben ihr steht Justizia auf dem Schreibtisch
Foto: © Fotalia

Richterin/Richter

Was sind die Aufgaben einer Richterin und eines Richters?

Richter und Richterinnen können in verschiedenen Gerichtsbarkeiten tätig sein. Im Bereich des Ministeriums der Justiz werden die Richterinnen und Richter eingesetzt in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amts-, Landgerichte und Oberlandesgericht), der Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichte und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg), der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgericht), der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) sowie dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Bei den Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht entscheiden die Richterinnen und Richter in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie Zahlungs-, Feststellungs-, Räumungs- und Unterlassungsklagen, ferner in familienrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Ehescheidungen) und in Angelegenheiten der so genannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Grundbuch- und Nachlassangelegenheiten sowie in Straf- und Bußgeldverfahren. Sozialrichterinnen und Sozialrichter entscheiden über sozialrechtliche Streitigkeiten, beispielweise über Renten- und Krankenversicherungssachen, über Auseinandersetzungen wegen der Höhe des Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe, aber auch über Fragen des Kassenarztrechts. Als Richterin oder Richter an einem Verwaltungsgericht beziehungsweise dem Oberverwaltungsgericht befasst man sich mit Streitigkeiten öffentlich-rechtlicher Art - zum Beispiel über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder die Rechtmäßigkeit einer Gemeindeordnung. Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter entscheiden über Streitigkeiten aus dem Arbeitsleben, zum Beispiel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Bestand des Arbeitsverhältnisses (etwa bei Kündigungen), Zahlungsklagen und Streit über Zeugnisinhalte, aber auch über Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Außerdem entscheiden sie im sogenannten Beschlussverfahren über Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Vor dem Finanzgericht werden Steuerrechtsstreitigkeiten - so etwa der Einspruch eines Bürgers gegen einen Steuerbescheid - behandelt.

Hauptmerkmal der Rechtsstellung der Richterinnen und Richter ist die verfassungsrechtlich garantierte sachliche und persönliche Unabhängigkeit.

Wer kann Richterin oder Richterin werden?

Voraussetzung ist zunächst ein absolviertes Studium der Rechtswissenschaften an einer Hochschule oder Universität. Danach folgt die Erste juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt. Hieran schließt sich ein zweijähriger Vorbereitungsdienst - das so genannte Rechtsreferendariat - an. Das Rechtsreferendariat gliedert sich in verschiedene Abschnitte der vorwiegend praktischen Ausbildung. Die Referendarinnen und Referendare werden in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwaltskanzleien eingesetzt und erhalten direkt vor Ort einen Eindruck von der praktischen Betätigung der Juristen. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab, durch deren erfolgreiches Bestehen die Befähigung für den richterlichen und den staatsanwaltschaftlichen Dienst erlangt wird.

Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat im Land Brandenburg erhalten Sie bei der Referendarabteilung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Wie bewirbt man sich als Richterin oder Richter?

Im Geschäftsbereich des Ministeriums besteht die Möglichkeit der Einstellung im richterlichen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit.

Die Bewerbungen für die ordentliche Gerichtsbarkeit können beim

Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel

eingereicht werden.

Informationen über das Bewerbungsverfahren sowie Bewerbungsformulare erhalten Sie hier.

Freie Stellen zur Einstellung in die Fachgerichtsbarkeiten werden grundsätzlich im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg ausgeschrieben, das am 15. eines jeden Monats erscheint und  über die Internetseite des Ministeriums der Justiz eingesehen werden kann. Den Ausschreibungen können die Einstellungsvoraussetzungen sowie die Stelle entnommen werden, an die die Bewerbung gerichtet werden soll.

Unabhängig davon können Initiativbewerbungen für die Fachgerichtsbarkeiten an das

Ministerium der Justiz
Referat I.1
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

auch per E-Mail bewerbungen@mdj.brandenburg.de

gerichtet werden.

Sofern eine Einstellung durch den entsprechenden Gerichtspräsidenten befürwortet wird, unterbreitet dieser einen entsprechenden Vorschlag an das Ministerium der Justiz. Befürwortet die Ministerin diese Einstellung ebenfalls, wird dem Richterwahlausschuss des Landes Brandenburg ein entsprechender Ministervorschlag vorgelegt. Stimmt auch der Richterwahlausschuss dem Vorschlag zu, erfolgt die Ernennung zur Richterin oder zum Richter auf Probe.

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Foto: © Fotalia

Richterin/Richter

Was sind die Aufgaben einer Richterin und eines Richters?

Richter und Richterinnen können in verschiedenen Gerichtsbarkeiten tätig sein. Im Bereich des Ministeriums der Justiz werden die Richterinnen und Richter eingesetzt in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amts-, Landgerichte und Oberlandesgericht), der Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichte und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg), der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgericht), der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) sowie dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Bei den Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht entscheiden die Richterinnen und Richter in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie Zahlungs-, Feststellungs-, Räumungs- und Unterlassungsklagen, ferner in familienrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Ehescheidungen) und in Angelegenheiten der so genannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Grundbuch- und Nachlassangelegenheiten sowie in Straf- und Bußgeldverfahren. Sozialrichterinnen und Sozialrichter entscheiden über sozialrechtliche Streitigkeiten, beispielweise über Renten- und Krankenversicherungssachen, über Auseinandersetzungen wegen der Höhe des Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe, aber auch über Fragen des Kassenarztrechts. Als Richterin oder Richter an einem Verwaltungsgericht beziehungsweise dem Oberverwaltungsgericht befasst man sich mit Streitigkeiten öffentlich-rechtlicher Art - zum Beispiel über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder die Rechtmäßigkeit einer Gemeindeordnung. Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter entscheiden über Streitigkeiten aus dem Arbeitsleben, zum Beispiel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Bestand des Arbeitsverhältnisses (etwa bei Kündigungen), Zahlungsklagen und Streit über Zeugnisinhalte, aber auch über Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Außerdem entscheiden sie im sogenannten Beschlussverfahren über Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Vor dem Finanzgericht werden Steuerrechtsstreitigkeiten - so etwa der Einspruch eines Bürgers gegen einen Steuerbescheid - behandelt.

Hauptmerkmal der Rechtsstellung der Richterinnen und Richter ist die verfassungsrechtlich garantierte sachliche und persönliche Unabhängigkeit.

Wer kann Richterin oder Richterin werden?

Voraussetzung ist zunächst ein absolviertes Studium der Rechtswissenschaften an einer Hochschule oder Universität. Danach folgt die Erste juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt. Hieran schließt sich ein zweijähriger Vorbereitungsdienst - das so genannte Rechtsreferendariat - an. Das Rechtsreferendariat gliedert sich in verschiedene Abschnitte der vorwiegend praktischen Ausbildung. Die Referendarinnen und Referendare werden in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwaltskanzleien eingesetzt und erhalten direkt vor Ort einen Eindruck von der praktischen Betätigung der Juristen. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab, durch deren erfolgreiches Bestehen die Befähigung für den richterlichen und den staatsanwaltschaftlichen Dienst erlangt wird.

Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat im Land Brandenburg erhalten Sie bei der Referendarabteilung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Wie bewirbt man sich als Richterin oder Richter?

Im Geschäftsbereich des Ministeriums besteht die Möglichkeit der Einstellung im richterlichen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit.

Die Bewerbungen für die ordentliche Gerichtsbarkeit können beim

Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel

eingereicht werden.

Informationen über das Bewerbungsverfahren sowie Bewerbungsformulare erhalten Sie hier.

Freie Stellen zur Einstellung in die Fachgerichtsbarkeiten werden grundsätzlich im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg ausgeschrieben, das am 15. eines jeden Monats erscheint und  über die Internetseite des Ministeriums der Justiz eingesehen werden kann. Den Ausschreibungen können die Einstellungsvoraussetzungen sowie die Stelle entnommen werden, an die die Bewerbung gerichtet werden soll.

Unabhängig davon können Initiativbewerbungen für die Fachgerichtsbarkeiten an das

Ministerium der Justiz
Referat I.1
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

auch per E-Mail bewerbungen@mdj.brandenburg.de

gerichtet werden.

Sofern eine Einstellung durch den entsprechenden Gerichtspräsidenten befürwortet wird, unterbreitet dieser einen entsprechenden Vorschlag an das Ministerium der Justiz. Befürwortet die Ministerin diese Einstellung ebenfalls, wird dem Richterwahlausschuss des Landes Brandenburg ein entsprechender Ministervorschlag vorgelegt. Stimmt auch der Richterwahlausschuss dem Vorschlag zu, erfolgt die Ernennung zur Richterin oder zum Richter auf Probe.


Mit den Informationen zum Datenschutz werden Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim MdJ informiert.

Es wird um Kenntnisnahme gebeten:

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