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Flur mit Säulen
Foto: © pexels

Justizwachtmeisterin/Justizwachtmeister

Welche Aufgaben haben die Justizwachtmeisterin und der Justizwachtmeister?  

Das Tätigkeitsfeld beinhaltet drei Aufgabengebiete:

  • den Sitzungs-, Vorführ-, Sicherheits- und Ordnungsdienst,
  • den Außendienst sowie
  • den Innendienst.

Der Sitzungs-, Vorführ-, Sicherheits- und Ordnungsdienst umfasst die Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie die zwangsweise Vorführung anderer Personen. Außerdem übernimmt der/die Justizwachtmeister/in die Bewachung von vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude. Schließlich sorgt er/sie für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Zum Außendienst gehören die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken, die Einziehung von Erkundigungen, die mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen, die Erledigung von Dienstgängen sowie das Abholen und Weiterbefördern von Geldern, Wertsachen und Postsendungen.

Der Innendienst umfasst insbesondere die Besorgung des gesamten Post- und Aktenverkehrs, den Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude, den Fernsprechvermittlungsdienst, die Herstellung von Vervielfältigungen sowie die Besorgung von Hausdienstgeschäften. 

Wie werde ich Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister?

Voraussetzung für die Einstellung sind die Berufsbildungsreife, der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsweg. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen über einen anerkannten Berufsabschluss in einem handwerklichen Beruf verfügen. Die Einstellung selbst erfolgt als Tarifbeschäftigte/r, wobei sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder richtet. 

Kann ich als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister verbeamtet werden?

Eine Verbeamtung ist grundsätzlich möglich, wenn die persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus muss eine Ausbildung von sechs Monaten (Vorbereitungsdienst) absolviert werden. Der Vorbereitungsdienst besteht aus einem vierwöchigen fachtheoretischen Lehrgang in der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen und aus jeweils einmonatigen Praktika bei einer Justizvollzugsanstalt, einer Staatsanwaltschaft sowie bei Land- und Amtsgerichten. 

Wie bewerbe ich mich?

Da zunächst die Einstellung als Justizbeschäftigte/r erfolgt, wird das Einstellungsverfahren durch den Gerichtsvorstand des Gerichts, bei dem die Einstellung beabsichtigt ist, durchgeführt. Der Bewerbung ist ein kurzes Bewerbungsschreiben, ein handschriftlicher Lebenslauf, ein Lichtbild, eine Ablichtung des Schulabgangszeugnisses und ein Nachweis der Berufsqualifikation beizufügen. Die Bewerbungen können auch per E-Mail übersandt werden.

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Justizwachtmeisterin/Justizwachtmeister

Welche Aufgaben haben die Justizwachtmeisterin und der Justizwachtmeister?  

Das Tätigkeitsfeld beinhaltet drei Aufgabengebiete:

  • den Sitzungs-, Vorführ-, Sicherheits- und Ordnungsdienst,
  • den Außendienst sowie
  • den Innendienst.

Der Sitzungs-, Vorführ-, Sicherheits- und Ordnungsdienst umfasst die Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie die zwangsweise Vorführung anderer Personen. Außerdem übernimmt der/die Justizwachtmeister/in die Bewachung von vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude. Schließlich sorgt er/sie für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Zum Außendienst gehören die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken, die Einziehung von Erkundigungen, die mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen, die Erledigung von Dienstgängen sowie das Abholen und Weiterbefördern von Geldern, Wertsachen und Postsendungen.

Der Innendienst umfasst insbesondere die Besorgung des gesamten Post- und Aktenverkehrs, den Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude, den Fernsprechvermittlungsdienst, die Herstellung von Vervielfältigungen sowie die Besorgung von Hausdienstgeschäften. 

Wie werde ich Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister?

Voraussetzung für die Einstellung sind die Berufsbildungsreife, der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsweg. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen über einen anerkannten Berufsabschluss in einem handwerklichen Beruf verfügen. Die Einstellung selbst erfolgt als Tarifbeschäftigte/r, wobei sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder richtet. 

Kann ich als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister verbeamtet werden?

Eine Verbeamtung ist grundsätzlich möglich, wenn die persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus muss eine Ausbildung von sechs Monaten (Vorbereitungsdienst) absolviert werden. Der Vorbereitungsdienst besteht aus einem vierwöchigen fachtheoretischen Lehrgang in der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen und aus jeweils einmonatigen Praktika bei einer Justizvollzugsanstalt, einer Staatsanwaltschaft sowie bei Land- und Amtsgerichten. 

Wie bewerbe ich mich?

Da zunächst die Einstellung als Justizbeschäftigte/r erfolgt, wird das Einstellungsverfahren durch den Gerichtsvorstand des Gerichts, bei dem die Einstellung beabsichtigt ist, durchgeführt. Der Bewerbung ist ein kurzes Bewerbungsschreiben, ein handschriftlicher Lebenslauf, ein Lichtbild, eine Ablichtung des Schulabgangszeugnisses und ein Nachweis der Berufsqualifikation beizufügen. Die Bewerbungen können auch per E-Mail übersandt werden.