Hauptmenü
Junge Menschen stehen draußen vor großen Fenstern
Foto: © Colourbox

Justizfachwirt/Justizfachwirtin

Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes mit der Qualifikation „Justizfachwirt/Justizfachwirtin“ nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und sind überwiegend in Serviceeinheiten tätig. Dort arbeiten sie eng mit Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zusammen.

Junge Menschen stehen draußen vor großen Fenstern
Foto: © Colourbox

Justizfachwirt/Justizfachwirtin

Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes mit der Qualifikation „Justizfachwirt/Justizfachwirtin“ nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und sind überwiegend in Serviceeinheiten tätig. Dort arbeiten sie eng mit Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zusammen.

  • Welche konkreten Aufgaben haben Justizfachwirte?

    Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind Sie bei Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaf­ten tätig.

    Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksich­tigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören u. a.:

    • Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
    • Berechnen, Vermerken und Überwachen von Fristen,
    • Erteilen von Auskünften,
    • Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
    • Fertigung von Schriftstücken,
    • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
    • Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
    • Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.

    Der Zuständigkeitsbereich der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbei­tung erfordern, wie zum Beispiel die

    • Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
    • Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
    • Berechnung von Reisekosten,
    • Berechnung von Gerichtskosten und
    • Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.

    Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.

    Deshalb erfordert der Beruf neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen.

    Hier finden Sie den Steckbrief einer Justizfachwirtin.

    Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind Sie bei Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaf­ten tätig.

    Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksich­tigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören u. a.:

    • Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
    • Berechnen, Vermerken und Überwachen von Fristen,
    • Erteilen von Auskünften,
    • Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
    • Fertigung von Schriftstücken,
    • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
    • Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
    • Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.

    Der Zuständigkeitsbereich der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbei­tung erfordern, wie zum Beispiel die

    • Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
    • Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
    • Berechnung von Reisekosten,
    • Berechnung von Gerichtskosten und
    • Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.

    Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.

    Deshalb erfordert der Beruf neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen.

    Hier finden Sie den Steckbrief einer Justizfachwirtin.

  • Wie werde ich Justizfachwirtin/Justizfachwirt?

    Ausbildungsverlauf

    Die Ausbildung als Beamtenanwärter dauert zwei Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie ist abschnittsweise untergliedert in eine insgesamt 10-monatige fachtheoretische Unterweisung sowie eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt 14 Monaten Dauer.

    Das theoretische Wissen wird an der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen vermittelt.

    Während der Praxis werden sämtliche Abteilungen eines möglichst wohnortnahen Amtsgerichts sowie einige Stationen bei einer Staatsanwaltschaft und einem Landgericht durchlaufen. Neben der fachspezifischen Ausbildung am Arbeitsplatz werden im Verlauf der Ausbildung auch Kenntnisse in der Datenverarbeitung vertieft und Schreibfertigkeiten geschult.

    Ziel der Laufbahnausbildung ist es, in fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungszeiten auf fundierter Grundlage Justizfachwirte heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren allgemeinen fachlichen Kenntnissen befähigt sind, die Anforderungen zur Ausübung von Tätigkeiten des mittleren Justizdienstes zu bewältigen.

    Prüfung

    An die Ausbildung schließt sich das staatliche Prüfungsverfahren an, bestehend aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Im schriftlichen Examen sind insgesamt 6 Klausuren mit Prüfungsaufgaben aus allen Rechtsgebieten, auf die sich die Laufbahnausbildung des mittleren Justizdienstes bezieht, anzufertigen. Das mündliche Examen wird vor einer Prüfungskommission beim Brandenburgischen Oberlandesgericht abgelegt.

    Besoldung und Urlaub

    Vom Beginn der Ausbildung an werden Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.518,37 € brutto  (Stand 1. Juli 2024) gezahlt. Der jährliche Erholungsurlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage.

    Ausbildungsverlauf

    Die Ausbildung als Beamtenanwärter dauert zwei Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie ist abschnittsweise untergliedert in eine insgesamt 10-monatige fachtheoretische Unterweisung sowie eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt 14 Monaten Dauer.

    Das theoretische Wissen wird an der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen vermittelt.

    Während der Praxis werden sämtliche Abteilungen eines möglichst wohnortnahen Amtsgerichts sowie einige Stationen bei einer Staatsanwaltschaft und einem Landgericht durchlaufen. Neben der fachspezifischen Ausbildung am Arbeitsplatz werden im Verlauf der Ausbildung auch Kenntnisse in der Datenverarbeitung vertieft und Schreibfertigkeiten geschult.

    Ziel der Laufbahnausbildung ist es, in fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungszeiten auf fundierter Grundlage Justizfachwirte heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren allgemeinen fachlichen Kenntnissen befähigt sind, die Anforderungen zur Ausübung von Tätigkeiten des mittleren Justizdienstes zu bewältigen.

    Prüfung

    An die Ausbildung schließt sich das staatliche Prüfungsverfahren an, bestehend aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Im schriftlichen Examen sind insgesamt 6 Klausuren mit Prüfungsaufgaben aus allen Rechtsgebieten, auf die sich die Laufbahnausbildung des mittleren Justizdienstes bezieht, anzufertigen. Das mündliche Examen wird vor einer Prüfungskommission beim Brandenburgischen Oberlandesgericht abgelegt.

    Besoldung und Urlaub

    Vom Beginn der Ausbildung an werden Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.518,37 € brutto  (Stand 1. Juli 2024) gezahlt. Der jährliche Erholungsurlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage.

  • Und danach?

    Die Aussichten auf eine Übernahme in den Landesdienst Brandenburg nach bestandener Laufbahnausbildung sind sehr gut, auch wenn ein Anspruch darauf nicht besteht.

    In der Regel wird, wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, unter Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe zum Justizsekretär bzw. zum Justizsekretärin (Besoldungsgruppe A 6) ernannt. Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt ein Einsatz bei einem Gericht oder einer der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg. Der konkrete Einsatz ist abhängig von der jeweiligen Personalsituation und dem jeweiligen Personalbedarf zum Zeitpunkt der Übernahme. Einsatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf Übernahme bei einem bestimmten Gericht bzw. einer bestimmten Staatsanwaltschaft kann jedoch nicht zugesichert werden.

    Nach erfolgreicher Probezeit von regelmäßig drei Jahren erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Bei entsprechendem Leistungsniveau sind Beförderungen bis zum Justizamtsinspektor mit Amtszulage bzw. zur Justizamtsinspektorin mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage) möglich.

    Die Besoldung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz des Landes Brandenburg. Als Justizsekretär bzw. Justizsekretärin (Eingangsamt) erhält man gegenwärtig 2.790,59 € brutto  (Stand 1. Juli 2024) als Anfangsgehalt. Die Gehälter erhöhen sich mit steigender Berufserfahrung.

    Wir bieten:

    • familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten, z.B. Arbeitszeitgestaltung zwischen 6.00 und 21.00 Uhr, Ausgleich von Überstunden,
    • teilweise Wohnraumarbeit,
    • vielfältige Weiter- und Fortbildungsangebote in der Justizakademie und Landesakademie für die öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg,
    • umfangreiche Angebote des Gesundheitsmanagements,
    • Zuschuss zum VBB-Ticket,
    • 30 Tage Erholungsurlaub,
    • vielfältige Einsatzmöglichkeiten und
    • Arbeiten im Team.

    Die Aussichten auf eine Übernahme in den Landesdienst Brandenburg nach bestandener Laufbahnausbildung sind sehr gut, auch wenn ein Anspruch darauf nicht besteht.

    In der Regel wird, wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, unter Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe zum Justizsekretär bzw. zum Justizsekretärin (Besoldungsgruppe A 6) ernannt. Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt ein Einsatz bei einem Gericht oder einer der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg. Der konkrete Einsatz ist abhängig von der jeweiligen Personalsituation und dem jeweiligen Personalbedarf zum Zeitpunkt der Übernahme. Einsatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf Übernahme bei einem bestimmten Gericht bzw. einer bestimmten Staatsanwaltschaft kann jedoch nicht zugesichert werden.

    Nach erfolgreicher Probezeit von regelmäßig drei Jahren erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Bei entsprechendem Leistungsniveau sind Beförderungen bis zum Justizamtsinspektor mit Amtszulage bzw. zur Justizamtsinspektorin mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage) möglich.

    Die Besoldung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz des Landes Brandenburg. Als Justizsekretär bzw. Justizsekretärin (Eingangsamt) erhält man gegenwärtig 2.790,59 € brutto  (Stand 1. Juli 2024) als Anfangsgehalt. Die Gehälter erhöhen sich mit steigender Berufserfahrung.

    Wir bieten:

    • familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten, z.B. Arbeitszeitgestaltung zwischen 6.00 und 21.00 Uhr, Ausgleich von Überstunden,
    • teilweise Wohnraumarbeit,
    • vielfältige Weiter- und Fortbildungsangebote in der Justizakademie und Landesakademie für die öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg,
    • umfangreiche Angebote des Gesundheitsmanagements,
    • Zuschuss zum VBB-Ticket,
    • 30 Tage Erholungsurlaub,
    • vielfältige Einsatzmöglichkeiten und
    • Arbeiten im Team.

Bewerbungsverfahren

Welche Einstellungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zur Laufbahnausbildung im mittleren Justizdienst kann zugelassen werden, wer

  • die Fachoberschulreife,
  • den Abschluss einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
  • und im Zeitpunkt der Einstellung höchstens 40 Jahre alt ist.

Besonderheiten gelten für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Bewerberinnen und Bewerber müssen deutsche Staatsangehörige sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzen, vgl. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).

Wie bewerbe ich mich?

Sie bewerben sich unter Beifügung

  • eines Lebenslaufs in tabellarischer Form,
  • eines Lichtbildes (freiwillig),
  • von Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses oder – falls bereits vorhanden – des Abschluszeugnisses,
  • von Zeugnissen über Beschäftigungen seit der Schulentlassung sowie
  • Nachweisen über Befähigungen, Praktika usw.

 online über das

Bewerbungsformular für die Laufbahnausbildung im mittleren Justizdienst 

oder per Post an den

Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Dezernat 10.4
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
.

Einstellungen erfolgen zum 1. September eines jeden Jahres. Einsendeschluss für Bewerbungen ist immer der 31. Dezember des Vorjahres.

Unterlagen über Bewerberinnen/Bewerber, die nicht in Personalakten einmünden, werden 2 Monate aufbewahrt und anschließend nach § 29 Abs. 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) i. V. mit der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (AufbewahrungsV) vernichtet, soweit der Bewerbung kein ausreichend frankierter Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen beiliegt.

Bewerbungsverfahren

Welche Einstellungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zur Laufbahnausbildung im mittleren Justizdienst kann zugelassen werden, wer

  • die Fachoberschulreife,
  • den Abschluss einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
  • und im Zeitpunkt der Einstellung höchstens 40 Jahre alt ist.

Besonderheiten gelten für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Bewerberinnen und Bewerber müssen deutsche Staatsangehörige sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzen, vgl. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).

Wie bewerbe ich mich?

Sie bewerben sich unter Beifügung

  • eines Lebenslaufs in tabellarischer Form,
  • eines Lichtbildes (freiwillig),
  • von Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses oder – falls bereits vorhanden – des Abschluszeugnisses,
  • von Zeugnissen über Beschäftigungen seit der Schulentlassung sowie
  • Nachweisen über Befähigungen, Praktika usw.

 online über das

Bewerbungsformular für die Laufbahnausbildung im mittleren Justizdienst 

oder per Post an den

Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Dezernat 10.4
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
.

Einstellungen erfolgen zum 1. September eines jeden Jahres. Einsendeschluss für Bewerbungen ist immer der 31. Dezember des Vorjahres.

Unterlagen über Bewerberinnen/Bewerber, die nicht in Personalakten einmünden, werden 2 Monate aufbewahrt und anschließend nach § 29 Abs. 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) i. V. mit der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (AufbewahrungsV) vernichtet, soweit der Bewerbung kein ausreichend frankierter Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen beiliegt.