Hauptmenü

Staatsanwaltschaften

Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Foto: © Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg

In Brandenburg gibt es vier Staatsanwaltschaften mit Sitz bei den vier Landgerichten in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam sowie die beim Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel angesiedelte Generalstaatsanwaltschaft.

Dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg obliegt die Aufsicht über die ihm nachgeordneten vier Behörden. Nur in wenigen gesetzlich vorgesehenen Fällen oder dann, wenn er ausnahmsweise ein Verfahren an sich zieht, führt der Generalstaatsanwalt selbst Ermittlungsverfahren. Im Übrigen entscheidet der Generalstaatsanwalt beispielsweise über Beschwerden gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften und nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem ebenfalls in Brandenburg an der Havel ansässigen Brandenburgischen Oberlandesgericht in den dort anhängigen strafgerichtlichen Verfahren wahr.

Die Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaften richten sich nach den jeweiligen Landgerichtsbezirken, wobei eine Staatsanwaltschaft unter Umständen auch für Verfahren außerhalb ihres örtlichen Bereichs zuständig sein kann. Bei den vier Staatsanwaltschaften ist zugleich jeweils eine gesonderte Abteilung für die Bekämpfung besonderer krimineller Erscheinungsformen für das gesamte Land Brandenburg angesiedelt.

Die Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwalt unterstehen wiederum der Dienst- und Fachaufsicht durch das Ministerium der Justiz. Aufgrund besonderer Anordnung sind die Staatsanwaltschaften gehalten, in bestimmten Verfahren dem Ministerium regelmäßig Berichte zu erstatten, damit dieses die ihm gesetzlich obliegende Aufsicht wahrnehmen kann. Anders als der Generalstaatsanwalt kann die Landesjustizverwaltung keine Verfahren zum Zwecke der eigenen Ermittlungsführung an sich ziehen.

Neben Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind auch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte mit der Bearbeitung von Ermittlungs- und Strafverfahren befasst. Bei ihnen handelt es sich um Beamte des gehobenen Justizdienstes, die für den Bereich der Strafrechtspflege besonders geschult sind und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten, einschließlich der Sitzungsvertretung in Hauptverhandlungen, wahrnehmen dürfen.

Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Foto: © Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg

In Brandenburg gibt es vier Staatsanwaltschaften mit Sitz bei den vier Landgerichten in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam sowie die beim Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel angesiedelte Generalstaatsanwaltschaft.

Dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg obliegt die Aufsicht über die ihm nachgeordneten vier Behörden. Nur in wenigen gesetzlich vorgesehenen Fällen oder dann, wenn er ausnahmsweise ein Verfahren an sich zieht, führt der Generalstaatsanwalt selbst Ermittlungsverfahren. Im Übrigen entscheidet der Generalstaatsanwalt beispielsweise über Beschwerden gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften und nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem ebenfalls in Brandenburg an der Havel ansässigen Brandenburgischen Oberlandesgericht in den dort anhängigen strafgerichtlichen Verfahren wahr.

Die Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaften richten sich nach den jeweiligen Landgerichtsbezirken, wobei eine Staatsanwaltschaft unter Umständen auch für Verfahren außerhalb ihres örtlichen Bereichs zuständig sein kann. Bei den vier Staatsanwaltschaften ist zugleich jeweils eine gesonderte Abteilung für die Bekämpfung besonderer krimineller Erscheinungsformen für das gesamte Land Brandenburg angesiedelt.

Die Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwalt unterstehen wiederum der Dienst- und Fachaufsicht durch das Ministerium der Justiz. Aufgrund besonderer Anordnung sind die Staatsanwaltschaften gehalten, in bestimmten Verfahren dem Ministerium regelmäßig Berichte zu erstatten, damit dieses die ihm gesetzlich obliegende Aufsicht wahrnehmen kann. Anders als der Generalstaatsanwalt kann die Landesjustizverwaltung keine Verfahren zum Zwecke der eigenen Ermittlungsführung an sich ziehen.

Neben Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind auch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte mit der Bearbeitung von Ermittlungs- und Strafverfahren befasst. Bei ihnen handelt es sich um Beamte des gehobenen Justizdienstes, die für den Bereich der Strafrechtspflege besonders geschult sind und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten, einschließlich der Sitzungsvertretung in Hauptverhandlungen, wahrnehmen dürfen.


Aufgeschlagenes Notizbuch bzw. Terminkalender auf dem ein Kugelschreiber liegt
Foto: © Tatiana Belova colourbox.de
Aufgeschlagenes Notizbuch bzw. Terminkalender auf dem ein Kugelschreiber liegt
Foto: © Tatiana Belova colourbox.de

Anschriften der Staatsanwaltschaften

Hier finden Sie die Anschriften aller Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg.

Weiterlesen

Anschriften der Staatsanwaltschaften

Hier finden Sie die Anschriften aller Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg.

Weiterlesen


Junge Frau schaut auf ein Touchpad
Foto: © pixabay.com
Junge Frau schaut auf ein Touchpad
Foto: © pixabay.com

Weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen zur Stellung und Funktion der Staatsanwaltschaft und zu ihrer Entstehungsgeschichte.

Weiterlesen

Weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen zur Stellung und Funktion der Staatsanwaltschaft und zu ihrer Entstehungsgeschichte.

Weiterlesen