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Ehrenamt

Hafthaus II Sotha - Gang mit Hafträumen
Foto: © MdJ

Suchen Sie Informationen zu ehrenamtlicher Unterstützung von Gefangenen oder wollen Sie sich selbst in der Gefangenenarbeit engagieren? Auf dieser Seite finden Sie die in den Justizvollzugseinrichtungen tätigen Organisationen bzw. die Organisationen, mit denen eng zusammengearbeitet wird:

JVA Cottbus-Dissenchen

Caritas - Regionalstelle Cottbus
Universal-Stiftung Helmut Ziegner


JVA Brandenburg an der Havel/Sicherungsverwahrung

HUMANITAS e.V.
Blaues Kreuz
Freie Hilfe Berlin e.V.
Evangelische Abhängigenhilfe Brandenburg
SIN e.V.


JVA Wriezen

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
Gesucht werden freiwillige Ehrenamtler zur Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher, welche wenig oder keine soziale Bindung haben. Die genannten Ehrenamtler sollen durch Besuche und Begleitung im Rahmen von Ausgängen den von ihnen betreuten Inhaftierten als „Ersatzperson" für fehlende soziale Kontakte, als Ansprechpartner bei Sorgen und Nöten, die die Inhaftierten nicht mit JVA-Mitarbeitern erörtern wollen, und als Begleitung im Rahmen von Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung Hilfe und Unterstützung leisten.


JVA Luckau-Duben

Universal-Stiftung Helmut Ziegner
Ausbildungsberuf - Gebäudereiniger - mit Abschlusszertifikat oder Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer

Ausbildungsberuf - Fachkraft im Gastgewerbe - mit Abschluss vor der IHK

Technisches Berufsbildungszentrum Königs Wusterhausen (TBZ)
Berufliche Qualifizierungsmaßnahme mit arbeitstherapeutischem Ansatz

Die Wille gGmbH
Qualifizierung für den europäischen Computerführerschein (ECDL)

Schule des zweiten Bildungsweges Dame-Spreewald
Vorbereitung auf die Aufnahme in die 9. oder 10. Klasse
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Berufsbildungs- oder Fachoberschulreife

Hafthaus II Sotha - Gang mit Hafträumen
Foto: © MdJ

Suchen Sie Informationen zu ehrenamtlicher Unterstützung von Gefangenen oder wollen Sie sich selbst in der Gefangenenarbeit engagieren? Auf dieser Seite finden Sie die in den Justizvollzugseinrichtungen tätigen Organisationen bzw. die Organisationen, mit denen eng zusammengearbeitet wird:

JVA Cottbus-Dissenchen

Caritas - Regionalstelle Cottbus
Universal-Stiftung Helmut Ziegner


JVA Brandenburg an der Havel/Sicherungsverwahrung

HUMANITAS e.V.
Blaues Kreuz
Freie Hilfe Berlin e.V.
Evangelische Abhängigenhilfe Brandenburg
SIN e.V.


JVA Wriezen

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
Gesucht werden freiwillige Ehrenamtler zur Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher, welche wenig oder keine soziale Bindung haben. Die genannten Ehrenamtler sollen durch Besuche und Begleitung im Rahmen von Ausgängen den von ihnen betreuten Inhaftierten als „Ersatzperson" für fehlende soziale Kontakte, als Ansprechpartner bei Sorgen und Nöten, die die Inhaftierten nicht mit JVA-Mitarbeitern erörtern wollen, und als Begleitung im Rahmen von Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung Hilfe und Unterstützung leisten.


JVA Luckau-Duben

Universal-Stiftung Helmut Ziegner
Ausbildungsberuf - Gebäudereiniger - mit Abschlusszertifikat oder Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer

Ausbildungsberuf - Fachkraft im Gastgewerbe - mit Abschluss vor der IHK

Technisches Berufsbildungszentrum Königs Wusterhausen (TBZ)
Berufliche Qualifizierungsmaßnahme mit arbeitstherapeutischem Ansatz

Die Wille gGmbH
Qualifizierung für den europäischen Computerführerschein (ECDL)

Schule des zweiten Bildungsweges Dame-Spreewald
Vorbereitung auf die Aufnahme in die 9. oder 10. Klasse
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Berufsbildungs- oder Fachoberschulreife

  • Ehrenamtliche Beiräte

    Anstaltsbeiräte leisten Gemeinwesenarbeit. Sie werden als „wichtigstes Symbol der Beteiligung Außenstehender am Strafvollzug" oder auch „institutionalisierte Öffentlichkeit" bezeichnet. Das Strafvollzugsgesetz und das Jugendstrafvollzugsgesetz schreiben die Bildung von „Anstaltsbeiräten" zwingend vor. Doch was sind das für Menschen, die diese Tätigkeit ausüben? Wie wird man Anstaltsbeirat? Und welche Aufgaben warten auf die Betreffenden?

    Die Ministerin der Justiz bestellt die Mitglieder des Beirats aus den Vorschlägen der Anstaltsleiterin oder des Anstaltsleiters. Die im Landtag vertretenen Fraktionen können den Anstaltsleitungen aus ihrer Mitte Abgeordnete für die einzelnen Beiräte vorschlagen. Die Amtsdauer des Beirats beträgt fünf Jahre.

    Den Beiräten sollen Personen angehören, die Verständnis für die Aufgabe und Belange der Anstalt und des jeweiligen Vollzuges haben und bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Dem Beirat sollen insbesondere sozial erfahrene Personen aus der Straffälligenhilfe sowie Vertreter von in diesem Bereich tätigen Verbänden und Vereinen angehören.

    Die Beiräte wirken beratend bei der Gestaltung des Vollzuges und der Eingliederung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Leiterin oder den Leiter der Justizvollzugsanstalt bei der Aufgabenerfüllung, insbesondere durch Kontakte zu Organisationen und Behörden, und geben Anregungen und Empfehlungen für eine Verbesserung des Vollzuges. Beiräte sollen ein Stück Öffentlichkeit herstellen und die gesellschaftliche Akzeptanz des Vollzuges fördern.

    Beiräte haben Zutritt zu allen Einrichtungen der Anstalt und können mit den Gefangenen ohne Beisein eines Bediensteten der Anstalt sprechen. Schriftwechsel zwischen Beiratsmitgliedern und Strafgefangenen bzw. Untergebrachten werden nicht überwacht.

    Die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter unterstützt den Beirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben, gibt ihm die erforderlichen Auskünfte und nimmt an Sitzungen und Anstaltsbesichtigungen des Beirats teil.

    Die Beiratsmitglieder sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, außerhalb ihres Amtes Verschwiegenheit zu bewahren.

    Näheres regelt die Allgemeine Verfügung „Beiräte bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg und bei der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen vom 20. Februar 2015 (JMBl./15, [Nr. 3], S. 19).


    Gesetzliche Grundlage nach § 117 Beirat BbgJVollzG (und § 104 BbgSVVollzG):

    (1) Bei der Anstalt ist ein Beirat zu bilden. Auf eine ausgewogene Besetzung mit Frauen und Männern wird hingewirkt. Bedienstete dürfen nicht Mitglieder des Beirats sein.

    (2) Die Mitglieder des Beirats wirken beratend bei der Gestaltung des Vollzugs und der Eingliederung der Gefangenen mit. Sie fördern das Verständnis für den Vollzug und seine gesellschaftliche Akzeptanz und vermitteln Kontakte zu öffentlichen und privaten Einrichtungen.

    (3) Der Beirat steht der Anstaltsleiterin oder dem Anstaltsleiter, den Bediensteten und den Gefangenen als Ansprechpartner zur Verfügung.

    (4) Die Mitglieder des Beirats können sich über die Unterbringung der Gefangenen und die Gestaltung des Vollzugs sowie die Arbeitsbedingungen der Bediensteten unterrichten und die Anstalt besichtigen. Sie können die Gefangenen in deren Räumen aufsuchen. Unterhaltung und Schriftwechsel werden nicht überwacht.

    5) Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, außerhalb ihres Amtes über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, besonders über Namen und Persönlichkeit der Gefangenen, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung ihres Amtes.

    Anstaltsbeiräte leisten Gemeinwesenarbeit. Sie werden als „wichtigstes Symbol der Beteiligung Außenstehender am Strafvollzug" oder auch „institutionalisierte Öffentlichkeit" bezeichnet. Das Strafvollzugsgesetz und das Jugendstrafvollzugsgesetz schreiben die Bildung von „Anstaltsbeiräten" zwingend vor. Doch was sind das für Menschen, die diese Tätigkeit ausüben? Wie wird man Anstaltsbeirat? Und welche Aufgaben warten auf die Betreffenden?

    Die Ministerin der Justiz bestellt die Mitglieder des Beirats aus den Vorschlägen der Anstaltsleiterin oder des Anstaltsleiters. Die im Landtag vertretenen Fraktionen können den Anstaltsleitungen aus ihrer Mitte Abgeordnete für die einzelnen Beiräte vorschlagen. Die Amtsdauer des Beirats beträgt fünf Jahre.

    Den Beiräten sollen Personen angehören, die Verständnis für die Aufgabe und Belange der Anstalt und des jeweiligen Vollzuges haben und bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Dem Beirat sollen insbesondere sozial erfahrene Personen aus der Straffälligenhilfe sowie Vertreter von in diesem Bereich tätigen Verbänden und Vereinen angehören.

    Die Beiräte wirken beratend bei der Gestaltung des Vollzuges und der Eingliederung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Leiterin oder den Leiter der Justizvollzugsanstalt bei der Aufgabenerfüllung, insbesondere durch Kontakte zu Organisationen und Behörden, und geben Anregungen und Empfehlungen für eine Verbesserung des Vollzuges. Beiräte sollen ein Stück Öffentlichkeit herstellen und die gesellschaftliche Akzeptanz des Vollzuges fördern.

    Beiräte haben Zutritt zu allen Einrichtungen der Anstalt und können mit den Gefangenen ohne Beisein eines Bediensteten der Anstalt sprechen. Schriftwechsel zwischen Beiratsmitgliedern und Strafgefangenen bzw. Untergebrachten werden nicht überwacht.

    Die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter unterstützt den Beirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben, gibt ihm die erforderlichen Auskünfte und nimmt an Sitzungen und Anstaltsbesichtigungen des Beirats teil.

    Die Beiratsmitglieder sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, außerhalb ihres Amtes Verschwiegenheit zu bewahren.

    Näheres regelt die Allgemeine Verfügung „Beiräte bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg und bei der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen vom 20. Februar 2015 (JMBl./15, [Nr. 3], S. 19).


    Gesetzliche Grundlage nach § 117 Beirat BbgJVollzG (und § 104 BbgSVVollzG):

    (1) Bei der Anstalt ist ein Beirat zu bilden. Auf eine ausgewogene Besetzung mit Frauen und Männern wird hingewirkt. Bedienstete dürfen nicht Mitglieder des Beirats sein.

    (2) Die Mitglieder des Beirats wirken beratend bei der Gestaltung des Vollzugs und der Eingliederung der Gefangenen mit. Sie fördern das Verständnis für den Vollzug und seine gesellschaftliche Akzeptanz und vermitteln Kontakte zu öffentlichen und privaten Einrichtungen.

    (3) Der Beirat steht der Anstaltsleiterin oder dem Anstaltsleiter, den Bediensteten und den Gefangenen als Ansprechpartner zur Verfügung.

    (4) Die Mitglieder des Beirats können sich über die Unterbringung der Gefangenen und die Gestaltung des Vollzugs sowie die Arbeitsbedingungen der Bediensteten unterrichten und die Anstalt besichtigen. Sie können die Gefangenen in deren Räumen aufsuchen. Unterhaltung und Schriftwechsel werden nicht überwacht.

    5) Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, außerhalb ihres Amtes über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, besonders über Namen und Persönlichkeit der Gefangenen, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung ihres Amtes.

  • Ehrenamtliche Betreuung

    Derzeit sind landesweit viele Menschen ehrenamtlich im Justizvollzug aktiv. Sie engagieren sich als Einzelbetreuer für Gefangene oder leiten Freizeit- und Gesprächsgruppen. Sie begleiten Inhaftierte bei und nach der Haftentlassung und sind für sie eine unverzichtbare Brücke zwischen „drinnen und draußen".

    Das Ehrenamt im Justizvollzug ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements, auf das unsere Gesellschaft in immer größerem Maße angewiesen ist. Wichtig ist vor allem, dass die Ehrenamtlichen ihre freie Zeit dafür einsetzen, den Gefangenen zu zeigen, dass die Welt „draußen" sie nicht vergessen hat. Dass es noch Menschen gibt, die sich um sie kümmern, auch wenn familiäre oder freundschaftliche Bindungen gefährdet oder zerrüttet sind.

    Sie interessieren sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug?

    Dann können Ihnen die folgenden Hinweise einen Überblick über das Arbeitsfeld Justizvollzug und Ehrenamt verschaffen.

    Beschreibung der Tätigkeiten des Betreuers

    Die Ehrenamtlichen unterstützen die Arbeit im Justizvollzug, indem sie bei persönlichen Schwierigkeiten oder sozialen Problemen von Gefangenen helfen und bei der Entlassungsvorbereitung oder der Eingliederung in das Leben in Freiheit beratend zur Seite stehen. Dabei bieten Sie Ihre Tätigkeit als Hilfe zur Selbsthilfe an.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger verfügt über eigene Kenntnisse und Fertigkeiten, die helfen können, Probleme zu lösen.

    Sie möchten:

    • Ihre Freizeit sinnvoll gestalten
    • anderen helfen
    • etwas Neues (kennen-)lernen
    • Kontakt zu Menschen aufnehmen
    • andere von Ihren Stärken und Fähigkeiten profitieren lassen
    • sich aktiv daran beteiligen, anderen eine neue Chance zu geben

    Es gibt viele Gründe, sich für das Ehrenamt zu interessieren. Und es gibt viele Möglichkeiten und Formen, sich zu engagieren.

    Sie können:

    • Briefkontakte zu Inhaftierten aufbauen
    • Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt besuchen
    • Einzelbetreuungen übernehmen
    • Freizeitangebote auch in Gruppen anbieten (z. B. Kochkurs, Schachgruppe, Spielgruppe, Schreibwerkstatt)
    • bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche helfen
    • bei speziellen Problemen (z. B. Schulden, Schreiben an Ämter) behilflich sein
    • zuhören und begleiten

    Gemeinsam mit den Ansprechpartnern können Sie überlegen, ob und wie Ihre Ideen umgesetzt werden können.

    Voraussetzungen:

    Die Ehrenamtlichen selbst sind bereit, begleitende Hilfen anzunehmen, z. B. durch Angebote der freien Straffälligenhilfe (Lotse, Diakonie, AWO, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc.) und anderer Vereine sowie von Organisationen, die die Ehrenamtlichen auf deren verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereiten und sie fortbilden.

    Falls das Angebot solcher Institutionen nicht vorhanden ist, sind Sie bereit, sich durch erfahrene Einzelpersonen oder Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, z. B. Mitgliedern von Fachdiensten oder der Seelsorge, anleiten zu lassen und Ihre eigene Rolle im Vollzug und im Verhältnis zu den Gefangenen zu klären.

    Als Instrumente der Begleitung der Ehrenamtlichen kommen in Betracht:

    • Einzelgespräche / Reflexionen
    • Schulungen / Workshops
    • Supervisionen
    • Erfahrungsaustausch
    • Runder Tisch
    • Treffen der Ehrenamtlichen

    Derzeit sind landesweit viele Menschen ehrenamtlich im Justizvollzug aktiv. Sie engagieren sich als Einzelbetreuer für Gefangene oder leiten Freizeit- und Gesprächsgruppen. Sie begleiten Inhaftierte bei und nach der Haftentlassung und sind für sie eine unverzichtbare Brücke zwischen „drinnen und draußen".

    Das Ehrenamt im Justizvollzug ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements, auf das unsere Gesellschaft in immer größerem Maße angewiesen ist. Wichtig ist vor allem, dass die Ehrenamtlichen ihre freie Zeit dafür einsetzen, den Gefangenen zu zeigen, dass die Welt „draußen" sie nicht vergessen hat. Dass es noch Menschen gibt, die sich um sie kümmern, auch wenn familiäre oder freundschaftliche Bindungen gefährdet oder zerrüttet sind.

    Sie interessieren sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug?

    Dann können Ihnen die folgenden Hinweise einen Überblick über das Arbeitsfeld Justizvollzug und Ehrenamt verschaffen.

    Beschreibung der Tätigkeiten des Betreuers

    Die Ehrenamtlichen unterstützen die Arbeit im Justizvollzug, indem sie bei persönlichen Schwierigkeiten oder sozialen Problemen von Gefangenen helfen und bei der Entlassungsvorbereitung oder der Eingliederung in das Leben in Freiheit beratend zur Seite stehen. Dabei bieten Sie Ihre Tätigkeit als Hilfe zur Selbsthilfe an.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger verfügt über eigene Kenntnisse und Fertigkeiten, die helfen können, Probleme zu lösen.

    Sie möchten:

    • Ihre Freizeit sinnvoll gestalten
    • anderen helfen
    • etwas Neues (kennen-)lernen
    • Kontakt zu Menschen aufnehmen
    • andere von Ihren Stärken und Fähigkeiten profitieren lassen
    • sich aktiv daran beteiligen, anderen eine neue Chance zu geben

    Es gibt viele Gründe, sich für das Ehrenamt zu interessieren. Und es gibt viele Möglichkeiten und Formen, sich zu engagieren.

    Sie können:

    • Briefkontakte zu Inhaftierten aufbauen
    • Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt besuchen
    • Einzelbetreuungen übernehmen
    • Freizeitangebote auch in Gruppen anbieten (z. B. Kochkurs, Schachgruppe, Spielgruppe, Schreibwerkstatt)
    • bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche helfen
    • bei speziellen Problemen (z. B. Schulden, Schreiben an Ämter) behilflich sein
    • zuhören und begleiten

    Gemeinsam mit den Ansprechpartnern können Sie überlegen, ob und wie Ihre Ideen umgesetzt werden können.

    Voraussetzungen:

    Die Ehrenamtlichen selbst sind bereit, begleitende Hilfen anzunehmen, z. B. durch Angebote der freien Straffälligenhilfe (Lotse, Diakonie, AWO, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc.) und anderer Vereine sowie von Organisationen, die die Ehrenamtlichen auf deren verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereiten und sie fortbilden.

    Falls das Angebot solcher Institutionen nicht vorhanden ist, sind Sie bereit, sich durch erfahrene Einzelpersonen oder Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, z. B. Mitgliedern von Fachdiensten oder der Seelsorge, anleiten zu lassen und Ihre eigene Rolle im Vollzug und im Verhältnis zu den Gefangenen zu klären.

    Als Instrumente der Begleitung der Ehrenamtlichen kommen in Betracht:

    • Einzelgespräche / Reflexionen
    • Schulungen / Workshops
    • Supervisionen
    • Erfahrungsaustausch
    • Runder Tisch
    • Treffen der Ehrenamtlichen
  • Hilfreiche Links

    Hilfreiche Links für Ehrenamtliche Betreuer

    An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, sich in den bereitgestellten Internetseiten zur Entlassung eines Häftlings ausführlich zu informieren. Zudem finden Sie interessante Links als Hilfestellung für Ihre Arbeit mit den Gefangenen:

    Alkohol und Drogen


    Gesundheitsfragen/AIDS


    Schuldnerberatung


    Entlassungsvorbereitung

    • Mabis

          Marktorientierte Ausbildungs- und Beschäftigungsintegration für Strafentlassene


    Seelsorge im Justizvollzug


    Links zu interessanten Organisationen

    Hilfreiche Links für Ehrenamtliche Betreuer

    An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, sich in den bereitgestellten Internetseiten zur Entlassung eines Häftlings ausführlich zu informieren. Zudem finden Sie interessante Links als Hilfestellung für Ihre Arbeit mit den Gefangenen:

    Alkohol und Drogen


    Gesundheitsfragen/AIDS


    Schuldnerberatung


    Entlassungsvorbereitung

    • Mabis

          Marktorientierte Ausbildungs- und Beschäftigungsintegration für Strafentlassene


    Seelsorge im Justizvollzug


    Links zu interessanten Organisationen