Ehrenamt
Suchen Sie Informationen zu ehrenamtlicher Unterstützung von Gefangenen oder wollen Sie sich selbst in der Gefangenenarbeit engagieren? Auf dieser Seite finden Sie die in den Justizvollzugseinrichtungen tätigen Organisationen bzw. die Organisationen, mit denen eng zusammengearbeitet wird:
JVA Cottbus-Dissenchen
Caritas - Regionalstelle Cottbus
Universal-Stiftung Helmut Ziegner
JVA Brandenburg an der Havel/Sicherungsverwahrung
HUMANITAS e.V.
Blaues Kreuz
Freie Hilfe Berlin e.V.
Evangelische Abhängigenhilfe Brandenburg
SIN e.V.
JVA Wriezen
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
Gesucht werden freiwillige Ehrenamtler zur Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher, welche wenig oder keine soziale Bindung haben. Die genannten Ehrenamtler sollen durch Besuche und Begleitung im Rahmen von Ausgängen den von ihnen betreuten Inhaftierten als „Ersatzperson" für fehlende soziale Kontakte, als Ansprechpartner bei Sorgen und Nöten, die die Inhaftierten nicht mit JVA-Mitarbeitern erörtern wollen, und als Begleitung im Rahmen von Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung Hilfe und Unterstützung leisten.
JVA Luckau-Duben
Universal-Stiftung Helmut Ziegner
Ausbildungsberuf - Gebäudereiniger - mit Abschlusszertifikat oder Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer
Ausbildungsberuf - Fachkraft im Gastgewerbe - mit Abschluss vor der IHK
Technisches Berufsbildungszentrum Königs Wusterhausen (TBZ)
Berufliche Qualifizierungsmaßnahme mit arbeitstherapeutischem Ansatz
Die Wille gGmbH
Qualifizierung für den europäischen Computerführerschein (ECDL)
Schule des zweiten Bildungsweges Dame-Spreewald
Vorbereitung auf die Aufnahme in die 9. oder 10. Klasse
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Berufsbildungs- oder Fachoberschulreife
Suchen Sie Informationen zu ehrenamtlicher Unterstützung von Gefangenen oder wollen Sie sich selbst in der Gefangenenarbeit engagieren? Auf dieser Seite finden Sie die in den Justizvollzugseinrichtungen tätigen Organisationen bzw. die Organisationen, mit denen eng zusammengearbeitet wird:
JVA Cottbus-Dissenchen
Caritas - Regionalstelle Cottbus
Universal-Stiftung Helmut Ziegner
JVA Brandenburg an der Havel/Sicherungsverwahrung
HUMANITAS e.V.
Blaues Kreuz
Freie Hilfe Berlin e.V.
Evangelische Abhängigenhilfe Brandenburg
SIN e.V.
JVA Wriezen
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
Gesucht werden freiwillige Ehrenamtler zur Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher, welche wenig oder keine soziale Bindung haben. Die genannten Ehrenamtler sollen durch Besuche und Begleitung im Rahmen von Ausgängen den von ihnen betreuten Inhaftierten als „Ersatzperson" für fehlende soziale Kontakte, als Ansprechpartner bei Sorgen und Nöten, die die Inhaftierten nicht mit JVA-Mitarbeitern erörtern wollen, und als Begleitung im Rahmen von Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung Hilfe und Unterstützung leisten.
JVA Luckau-Duben
Universal-Stiftung Helmut Ziegner
Ausbildungsberuf - Gebäudereiniger - mit Abschlusszertifikat oder Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer
Ausbildungsberuf - Fachkraft im Gastgewerbe - mit Abschluss vor der IHK
Technisches Berufsbildungszentrum Königs Wusterhausen (TBZ)
Berufliche Qualifizierungsmaßnahme mit arbeitstherapeutischem Ansatz
Die Wille gGmbH
Qualifizierung für den europäischen Computerführerschein (ECDL)
Schule des zweiten Bildungsweges Dame-Spreewald
Vorbereitung auf die Aufnahme in die 9. oder 10. Klasse
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Berufsbildungs- oder Fachoberschulreife
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Ehrenamtliche Beiräte
Anstaltsbeiräte leisten Gemeinwesenarbeit. Sie werden als „wichtigstes Symbol der Beteiligung Außenstehender am Strafvollzug" oder auch „institutionalisierte Öffentlichkeit" bezeichnet. Das Strafvollzugsgesetz und das Jugendstrafvollzugsgesetz schreiben die Bildung von „Anstaltsbeiräten" zwingend vor. Doch was sind das für Menschen, die diese Tätigkeit ausüben? Wie wird man Anstaltsbeirat? Und welche Aufgaben warten auf die Betreffenden?
Die Ministerin der Justiz bestellt die Mitglieder des Beirats aus den Vorschlägen der Anstaltsleiterin oder des Anstaltsleiters. Die im Landtag vertretenen Fraktionen können den Anstaltsleitungen aus ihrer Mitte Abgeordnete für die einzelnen Beiräte vorschlagen. Die Amtsdauer des Beirats beträgt fünf Jahre.
Den Beiräten sollen Personen angehören, die Verständnis für die Aufgabe und Belange der Anstalt und des jeweiligen Vollzuges haben und bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Dem Beirat sollen insbesondere sozial erfahrene Personen aus der Straffälligenhilfe sowie Vertreter von in diesem Bereich tätigen Verbänden und Vereinen angehören.
Die Beiräte wirken beratend bei der Gestaltung des Vollzuges und der Eingliederung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Leiterin oder den Leiter der Justizvollzugsanstalt bei der Aufgabenerfüllung, insbesondere durch Kontakte zu Organisationen und Behörden, und geben Anregungen und Empfehlungen für eine Verbesserung des Vollzuges. Beiräte sollen ein Stück Öffentlichkeit herstellen und die gesellschaftliche Akzeptanz des Vollzuges fördern.
Beiräte haben Zutritt zu allen Einrichtungen der Anstalt und können mit den Gefangenen ohne Beisein eines Bediensteten der Anstalt sprechen. Schriftwechsel zwischen Beiratsmitgliedern und Strafgefangenen bzw. Untergebrachten werden nicht überwacht.
Die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter unterstützt den Beirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben, gibt ihm die erforderlichen Auskünfte und nimmt an Sitzungen und Anstaltsbesichtigungen des Beirats teil.
Die Beiratsmitglieder sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, außerhalb ihres Amtes Verschwiegenheit zu bewahren.Näheres regelt die Allgemeine Verfügung „Beiräte bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg und bei der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen vom 20. Februar 2015 (JMBl./15, [Nr. 3], S. 19).
Gesetzliche Grundlage nach § 117 Beirat BbgJVollzG (und § 104 BbgSVVollzG):
(1) Bei der Anstalt ist ein Beirat zu bilden. Auf eine ausgewogene Besetzung mit Frauen und Männern wird hingewirkt. Bedienstete dürfen nicht Mitglieder des Beirats sein.
(2) Die Mitglieder des Beirats wirken beratend bei der Gestaltung des Vollzugs und der Eingliederung der Gefangenen mit. Sie fördern das Verständnis für den Vollzug und seine gesellschaftliche Akzeptanz und vermitteln Kontakte zu öffentlichen und privaten Einrichtungen.
(3) Der Beirat steht der Anstaltsleiterin oder dem Anstaltsleiter, den Bediensteten und den Gefangenen als Ansprechpartner zur Verfügung.
(4) Die Mitglieder des Beirats können sich über die Unterbringung der Gefangenen und die Gestaltung des Vollzugs sowie die Arbeitsbedingungen der Bediensteten unterrichten und die Anstalt besichtigen. Sie können die Gefangenen in deren Räumen aufsuchen. Unterhaltung und Schriftwechsel werden nicht überwacht.
5) Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, außerhalb ihres Amtes über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, besonders über Namen und Persönlichkeit der Gefangenen, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung ihres Amtes.Anstaltsbeiräte leisten Gemeinwesenarbeit. Sie werden als „wichtigstes Symbol der Beteiligung Außenstehender am Strafvollzug" oder auch „institutionalisierte Öffentlichkeit" bezeichnet. Das Strafvollzugsgesetz und das Jugendstrafvollzugsgesetz schreiben die Bildung von „Anstaltsbeiräten" zwingend vor. Doch was sind das für Menschen, die diese Tätigkeit ausüben? Wie wird man Anstaltsbeirat? Und welche Aufgaben warten auf die Betreffenden?
Die Ministerin der Justiz bestellt die Mitglieder des Beirats aus den Vorschlägen der Anstaltsleiterin oder des Anstaltsleiters. Die im Landtag vertretenen Fraktionen können den Anstaltsleitungen aus ihrer Mitte Abgeordnete für die einzelnen Beiräte vorschlagen. Die Amtsdauer des Beirats beträgt fünf Jahre.
Den Beiräten sollen Personen angehören, die Verständnis für die Aufgabe und Belange der Anstalt und des jeweiligen Vollzuges haben und bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Dem Beirat sollen insbesondere sozial erfahrene Personen aus der Straffälligenhilfe sowie Vertreter von in diesem Bereich tätigen Verbänden und Vereinen angehören.
Die Beiräte wirken beratend bei der Gestaltung des Vollzuges und der Eingliederung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Leiterin oder den Leiter der Justizvollzugsanstalt bei der Aufgabenerfüllung, insbesondere durch Kontakte zu Organisationen und Behörden, und geben Anregungen und Empfehlungen für eine Verbesserung des Vollzuges. Beiräte sollen ein Stück Öffentlichkeit herstellen und die gesellschaftliche Akzeptanz des Vollzuges fördern.
Beiräte haben Zutritt zu allen Einrichtungen der Anstalt und können mit den Gefangenen ohne Beisein eines Bediensteten der Anstalt sprechen. Schriftwechsel zwischen Beiratsmitgliedern und Strafgefangenen bzw. Untergebrachten werden nicht überwacht.
Die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter unterstützt den Beirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben, gibt ihm die erforderlichen Auskünfte und nimmt an Sitzungen und Anstaltsbesichtigungen des Beirats teil.
Die Beiratsmitglieder sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, außerhalb ihres Amtes Verschwiegenheit zu bewahren.Näheres regelt die Allgemeine Verfügung „Beiräte bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg und bei der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen vom 20. Februar 2015 (JMBl./15, [Nr. 3], S. 19).
Gesetzliche Grundlage nach § 117 Beirat BbgJVollzG (und § 104 BbgSVVollzG):
(1) Bei der Anstalt ist ein Beirat zu bilden. Auf eine ausgewogene Besetzung mit Frauen und Männern wird hingewirkt. Bedienstete dürfen nicht Mitglieder des Beirats sein.
(2) Die Mitglieder des Beirats wirken beratend bei der Gestaltung des Vollzugs und der Eingliederung der Gefangenen mit. Sie fördern das Verständnis für den Vollzug und seine gesellschaftliche Akzeptanz und vermitteln Kontakte zu öffentlichen und privaten Einrichtungen.
(3) Der Beirat steht der Anstaltsleiterin oder dem Anstaltsleiter, den Bediensteten und den Gefangenen als Ansprechpartner zur Verfügung.
(4) Die Mitglieder des Beirats können sich über die Unterbringung der Gefangenen und die Gestaltung des Vollzugs sowie die Arbeitsbedingungen der Bediensteten unterrichten und die Anstalt besichtigen. Sie können die Gefangenen in deren Räumen aufsuchen. Unterhaltung und Schriftwechsel werden nicht überwacht.
5) Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, außerhalb ihres Amtes über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, besonders über Namen und Persönlichkeit der Gefangenen, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung ihres Amtes. -
Ehrenamtliche Betreuung
Derzeit sind landesweit viele Menschen ehrenamtlich im Justizvollzug aktiv. Sie engagieren sich als Einzelbetreuer für Gefangene oder leiten Freizeit- und Gesprächsgruppen. Sie begleiten Inhaftierte bei und nach der Haftentlassung und sind für sie eine unverzichtbare Brücke zwischen „drinnen und draußen".
Das Ehrenamt im Justizvollzug ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements, auf das unsere Gesellschaft in immer größerem Maße angewiesen ist. Wichtig ist vor allem, dass die Ehrenamtlichen ihre freie Zeit dafür einsetzen, den Gefangenen zu zeigen, dass die Welt „draußen" sie nicht vergessen hat. Dass es noch Menschen gibt, die sich um sie kümmern, auch wenn familiäre oder freundschaftliche Bindungen gefährdet oder zerrüttet sind.
Sie interessieren sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug?
Dann können Ihnen die folgenden Hinweise einen Überblick über das Arbeitsfeld Justizvollzug und Ehrenamt verschaffen.
Beschreibung der Tätigkeiten des Betreuers
Die Ehrenamtlichen unterstützen die Arbeit im Justizvollzug, indem sie bei persönlichen Schwierigkeiten oder sozialen Problemen von Gefangenen helfen und bei der Entlassungsvorbereitung oder der Eingliederung in das Leben in Freiheit beratend zur Seite stehen. Dabei bieten Sie Ihre Tätigkeit als Hilfe zur Selbsthilfe an.
Jede Bürgerin und jeder Bürger verfügt über eigene Kenntnisse und Fertigkeiten, die helfen können, Probleme zu lösen.
Sie möchten:- Ihre Freizeit sinnvoll gestalten
- anderen helfen
- etwas Neues (kennen-)lernen
- Kontakt zu Menschen aufnehmen
- andere von Ihren Stärken und Fähigkeiten profitieren lassen
- sich aktiv daran beteiligen, anderen eine neue Chance zu geben
Es gibt viele Gründe, sich für das Ehrenamt zu interessieren. Und es gibt viele Möglichkeiten und Formen, sich zu engagieren.
Sie können:- Briefkontakte zu Inhaftierten aufbauen
- Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt besuchen
- Einzelbetreuungen übernehmen
- Freizeitangebote auch in Gruppen anbieten (z. B. Kochkurs, Schachgruppe, Spielgruppe, Schreibwerkstatt)
- bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche helfen
- bei speziellen Problemen (z. B. Schulden, Schreiben an Ämter) behilflich sein
- zuhören und begleiten
Gemeinsam mit den Ansprechpartnern können Sie überlegen, ob und wie Ihre Ideen umgesetzt werden können.
Voraussetzungen:Die Ehrenamtlichen selbst sind bereit, begleitende Hilfen anzunehmen, z. B. durch Angebote der freien Straffälligenhilfe (Lotse, Diakonie, AWO, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc.) und anderer Vereine sowie von Organisationen, die die Ehrenamtlichen auf deren verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereiten und sie fortbilden.
Falls das Angebot solcher Institutionen nicht vorhanden ist, sind Sie bereit, sich durch erfahrene Einzelpersonen oder Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, z. B. Mitgliedern von Fachdiensten oder der Seelsorge, anleiten zu lassen und Ihre eigene Rolle im Vollzug und im Verhältnis zu den Gefangenen zu klären.
Als Instrumente der Begleitung der Ehrenamtlichen kommen in Betracht:- Einzelgespräche / Reflexionen
- Schulungen / Workshops
- Supervisionen
- Erfahrungsaustausch
- Runder Tisch
- Treffen der Ehrenamtlichen
Derzeit sind landesweit viele Menschen ehrenamtlich im Justizvollzug aktiv. Sie engagieren sich als Einzelbetreuer für Gefangene oder leiten Freizeit- und Gesprächsgruppen. Sie begleiten Inhaftierte bei und nach der Haftentlassung und sind für sie eine unverzichtbare Brücke zwischen „drinnen und draußen".
Das Ehrenamt im Justizvollzug ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements, auf das unsere Gesellschaft in immer größerem Maße angewiesen ist. Wichtig ist vor allem, dass die Ehrenamtlichen ihre freie Zeit dafür einsetzen, den Gefangenen zu zeigen, dass die Welt „draußen" sie nicht vergessen hat. Dass es noch Menschen gibt, die sich um sie kümmern, auch wenn familiäre oder freundschaftliche Bindungen gefährdet oder zerrüttet sind.
Sie interessieren sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug?
Dann können Ihnen die folgenden Hinweise einen Überblick über das Arbeitsfeld Justizvollzug und Ehrenamt verschaffen.
Beschreibung der Tätigkeiten des Betreuers
Die Ehrenamtlichen unterstützen die Arbeit im Justizvollzug, indem sie bei persönlichen Schwierigkeiten oder sozialen Problemen von Gefangenen helfen und bei der Entlassungsvorbereitung oder der Eingliederung in das Leben in Freiheit beratend zur Seite stehen. Dabei bieten Sie Ihre Tätigkeit als Hilfe zur Selbsthilfe an.
Jede Bürgerin und jeder Bürger verfügt über eigene Kenntnisse und Fertigkeiten, die helfen können, Probleme zu lösen.
Sie möchten:- Ihre Freizeit sinnvoll gestalten
- anderen helfen
- etwas Neues (kennen-)lernen
- Kontakt zu Menschen aufnehmen
- andere von Ihren Stärken und Fähigkeiten profitieren lassen
- sich aktiv daran beteiligen, anderen eine neue Chance zu geben
Es gibt viele Gründe, sich für das Ehrenamt zu interessieren. Und es gibt viele Möglichkeiten und Formen, sich zu engagieren.
Sie können:- Briefkontakte zu Inhaftierten aufbauen
- Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt besuchen
- Einzelbetreuungen übernehmen
- Freizeitangebote auch in Gruppen anbieten (z. B. Kochkurs, Schachgruppe, Spielgruppe, Schreibwerkstatt)
- bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche helfen
- bei speziellen Problemen (z. B. Schulden, Schreiben an Ämter) behilflich sein
- zuhören und begleiten
Gemeinsam mit den Ansprechpartnern können Sie überlegen, ob und wie Ihre Ideen umgesetzt werden können.
Voraussetzungen:Die Ehrenamtlichen selbst sind bereit, begleitende Hilfen anzunehmen, z. B. durch Angebote der freien Straffälligenhilfe (Lotse, Diakonie, AWO, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc.) und anderer Vereine sowie von Organisationen, die die Ehrenamtlichen auf deren verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereiten und sie fortbilden.
Falls das Angebot solcher Institutionen nicht vorhanden ist, sind Sie bereit, sich durch erfahrene Einzelpersonen oder Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, z. B. Mitgliedern von Fachdiensten oder der Seelsorge, anleiten zu lassen und Ihre eigene Rolle im Vollzug und im Verhältnis zu den Gefangenen zu klären.
Als Instrumente der Begleitung der Ehrenamtlichen kommen in Betracht:- Einzelgespräche / Reflexionen
- Schulungen / Workshops
- Supervisionen
- Erfahrungsaustausch
- Runder Tisch
- Treffen der Ehrenamtlichen
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Hilfreiche Links
Hilfreiche Links für Ehrenamtliche Betreuer
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, sich in den bereitgestellten Internetseiten zur Entlassung eines Häftlings ausführlich zu informieren. Zudem finden Sie interessante Links als Hilfestellung für Ihre Arbeit mit den Gefangenen:
Alkohol und Drogen
- Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. bietet umfangreiche Informationen und Material rund um den gesamten Problembereich.
- Therapieeinrichtungen im Rheinland
Sämtliche Therapieeinrichtungen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)
- Therapieeinrichtungen in Westfalen
Sämtliche Therapieeinrichtungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL)
Gesundheitsfragen/AIDS
- Aidshilfe Nordrhein-Westfalen
Die Aidshilfe Nordrhein-Westfalen ist der Ansprechpartner mit vielen Informationen rund um das Thema Infektionsgefahren, Prävention und die besondere Situation in der Haft.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Breites Informationsspektrum zum Thema Gesundheit
Schuldnerberatung
Entlassungsvorbereitung
- Ambulante Soziale Dienste der Justiz
mit den Fachbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe in Nordrhein-Westfalen.
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Checkheft zur Vorbereitung der Entlassung mit sämtlichen Informationen rund um die Entlassung.
- Mabis
Marktorientierte Ausbildungs- und Beschäftigungsintegration für Strafentlassene
- Zentrale Beratungssstellen
zum Thema Arbeitslosengeld, Hartz IV, Grundsicherung, SGB etc.
Seelsorge im Justizvollzug
Links zu interessanten Organisationen
- Engagiert in Nordrhein-Westfalen
Hier finden Sie neben allgemeinen Hinweisen zum Ehrenamt u.a. Hinweise zum Versicherungsschutz
- Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe e.V.
Hilfreiche Links für Ehrenamtliche Betreuer
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, sich in den bereitgestellten Internetseiten zur Entlassung eines Häftlings ausführlich zu informieren. Zudem finden Sie interessante Links als Hilfestellung für Ihre Arbeit mit den Gefangenen:
Alkohol und Drogen
- Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. bietet umfangreiche Informationen und Material rund um den gesamten Problembereich.
- Therapieeinrichtungen im Rheinland
Sämtliche Therapieeinrichtungen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)
- Therapieeinrichtungen in Westfalen
Sämtliche Therapieeinrichtungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL)
Gesundheitsfragen/AIDS
- Aidshilfe Nordrhein-Westfalen
Die Aidshilfe Nordrhein-Westfalen ist der Ansprechpartner mit vielen Informationen rund um das Thema Infektionsgefahren, Prävention und die besondere Situation in der Haft.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Breites Informationsspektrum zum Thema Gesundheit
Schuldnerberatung
Entlassungsvorbereitung
- Ambulante Soziale Dienste der Justiz
mit den Fachbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe in Nordrhein-Westfalen.
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Checkheft zur Vorbereitung der Entlassung mit sämtlichen Informationen rund um die Entlassung.
- Mabis
Marktorientierte Ausbildungs- und Beschäftigungsintegration für Strafentlassene
- Zentrale Beratungssstellen
zum Thema Arbeitslosengeld, Hartz IV, Grundsicherung, SGB etc.
Seelsorge im Justizvollzug
Links zu interessanten Organisationen
- Engagiert in Nordrhein-Westfalen
Hier finden Sie neben allgemeinen Hinweisen zum Ehrenamt u.a. Hinweise zum Versicherungsschutz
- Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe e.V.
- Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren