Justizvollzug
Das Justizvollzugsgesetz des Landes Brandenburg und das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz aus dem Jahr 2013 stellen den Resozialisierungsgedanken konsequent in den Mittelpunkt.
Ziel und Aufgabe des Justizvollzugs ist es, die Straf- und Jugendstrafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen und damit die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.
Das Justizvollzugsgesetz des Landes Brandenburg und das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz aus dem Jahr 2013 stellen den Resozialisierungsgedanken konsequent in den Mittelpunkt.
Ziel und Aufgabe des Justizvollzugs ist es, die Straf- und Jugendstrafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen und damit die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.
Justizvollzugsanstalten
Hier finden Sie Informationen zu den Justizvollzugsanstalten des Landes.
Justizvollzugsanstalten
Hier finden Sie Informationen zu den Justizvollzugsanstalten des Landes.
Sicherungsverwahrungs-
vollzugseinrichtung bei der JVA Brandenburg (SVE)
Hier finden Sie Ansprechpartner und Informationen zur Sicherungsverwahrungsvollzugseinrichtung.
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vollzugseinrichtung bei der JVA Brandenburg (SVE)
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Eigenbetriebe und Werkstätten der Justizvollzugsanstalten
Hier finden Sie weitere Informationen.
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Informationen
Hier finden Sie Besuchsinformationen, Hinweise zum Haftantritt, gesetzliche Grundlagen und vieles mehr.
Informationen
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Bildungsstätte für den Justizvollzug
Die Bildungsstätte leistet Unterstützung bei Personal, Struktur und Sicherheit im Justizvollzug.
Bildungsstätte für den Justizvollzug
Die Bildungsstätte leistet Unterstützung bei Personal, Struktur und Sicherheit im Justizvollzug.