Landesverfassungsgericht
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist ein selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan. Es gehört nicht zum Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Gerichts bilden
- die Landesverfassung
- Brandenburgisches Verfassungsgerichtsgesetz
- Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg
Die Statistiken des Verfassungsgerichts liegen ab dem Jahr 1993 vor. Eine Übersicht der Entscheidungen finden Sie hier.
Den Internetauftritt des Verfassungsgerichts finden Sie unter:
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist ein selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan. Es gehört nicht zum Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Gerichts bilden
- die Landesverfassung
- Brandenburgisches Verfassungsgerichtsgesetz
- Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg
Die Statistiken des Verfassungsgerichts liegen ab dem Jahr 1993 vor. Eine Übersicht der Entscheidungen finden Sie hier.
Den Internetauftritt des Verfassungsgerichts finden Sie unter: