Gerichte
Artikel 20 und 95 des Grundgesetzes gliedern die „dritte Gewalt" in fünf selbstständige Gerichtsbarkeiten: die ordentliche, die Verwaltungs-, die Finanz-, die Sozial- und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die instanzmäßig höchsten Gerichte in diesen Gerichtsbarkeiten sind oberste Gerichte des Bundes. Die übrigen Gerichte sind Gerichte der Länder.
Zwar gelten die brandenburgischen Gerichte als nachgeordnete Bereiche des Ministeriums der Justiz. Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter kann das Ministerium jedoch keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Gerichtliche Entscheidungen können nur auf dem durch Prozessordnungen geregelten Weg überprüft werden.
Die Zuständigkeiten der fünf Gerichtsbarkeiten
Artikel 20 und 95 des Grundgesetzes gliedern die „dritte Gewalt" in fünf selbstständige Gerichtsbarkeiten: die ordentliche, die Verwaltungs-, die Finanz-, die Sozial- und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die instanzmäßig höchsten Gerichte in diesen Gerichtsbarkeiten sind oberste Gerichte des Bundes. Die übrigen Gerichte sind Gerichte der Länder.
Zwar gelten die brandenburgischen Gerichte als nachgeordnete Bereiche des Ministeriums der Justiz. Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter kann das Ministerium jedoch keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Gerichtliche Entscheidungen können nur auf dem durch Prozessordnungen geregelten Weg überprüft werden.
Die Zuständigkeiten der fünf Gerichtsbarkeiten
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Ordentliche Gerichtsbarkeit
Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die Zivil- und Strafjustiz sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Streitigkeiten können zwischen Privatpersonen oder auch juristischen Personen stattfinden. Darunter fallen Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten, Unterlassungsansprüchen sowie Nachbarschaftsrecht. Neben diesen sogenannten streitigen Verfahren sind die ordentlichen Gerichte auch zuständig für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zu diesem Bereich zählen unter anderem Betreuungs-, Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen.
Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Amtsgerichte, die Landgerichte, das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Sitz in Brandenburg an der Havel und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Adressen der Brandenburger Land- und Amtsgerichte finden Sie hier.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die Zivil- und Strafjustiz sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Streitigkeiten können zwischen Privatpersonen oder auch juristischen Personen stattfinden. Darunter fallen Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten, Unterlassungsansprüchen sowie Nachbarschaftsrecht. Neben diesen sogenannten streitigen Verfahren sind die ordentlichen Gerichte auch zuständig für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zu diesem Bereich zählen unter anderem Betreuungs-, Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen.
Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Amtsgerichte, die Landgerichte, das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Sitz in Brandenburg an der Havel und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Adressen der Brandenburger Land- und Amtsgerichte finden Sie hier.
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Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz einer anderen Gerichtsbarkeit - etwa der Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit - übertragen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind vornehmlich solche zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Verwaltungsbehörden andererseits.
Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst die Verwaltungsgerichte, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Adressen der brandenburgischen Verwaltungsgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.
Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz einer anderen Gerichtsbarkeit - etwa der Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit - übertragen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind vornehmlich solche zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Verwaltungsbehörden andererseits.
Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst die Verwaltungsgerichte, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Adressen der brandenburgischen Verwaltungsgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.
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Finanzgerichtsbarkeit
Das Finanzgericht ist das für Steuer-, Zoll- und Kindergeldstreitigkeiten zuständige Gericht. Es ist ein Fachgericht, das von den Verwaltungsbehörden, über deren Maßnahmen es entscheidet, unabhängig ist.
Zur Finanzgerichtsbarkeit gehört das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus und der Bundesfinanzhof in München.
Die Adresse des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.
Das Finanzgericht ist das für Steuer-, Zoll- und Kindergeldstreitigkeiten zuständige Gericht. Es ist ein Fachgericht, das von den Verwaltungsbehörden, über deren Maßnahmen es entscheidet, unabhängig ist.
Zur Finanzgerichtsbarkeit gehört das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus und der Bundesfinanzhof in München.
Die Adresse des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.
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Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichte entscheiden vor allem in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und der Sozialverwaltung, insbesondere den Trägern der Sozialversicherung. Dazu gehören Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe, des Schwerbehindertenrechts sowie der Pflegeversicherung.
Die allgemeine Sozialgerichtsbarkeit umfasst die Sozialgerichte, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam und das Bundessozialgericht in Kassel.
Die Adressen der brandenburgischen Sozialgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.
Die Sozialgerichte entscheiden vor allem in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und der Sozialverwaltung, insbesondere den Trägern der Sozialversicherung. Dazu gehören Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe, des Schwerbehindertenrechts sowie der Pflegeversicherung.
Die allgemeine Sozialgerichtsbarkeit umfasst die Sozialgerichte, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam und das Bundessozialgericht in Kassel.
Die Adressen der brandenburgischen Sozialgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.
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Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Arbeitsgerichtsbarkeit umfasst die Regelung aller Konflikte zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberin und Arbeitgeber. Die Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie über Streitigkeiten der Tarifpartner untereinander und solche, die das Betriebsverfassungsrecht betreffen.
Zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören die Arbeitsgerichte, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Die Adressen der brandenburgischen Arbeitsgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit umfasst die Regelung aller Konflikte zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberin und Arbeitgeber. Die Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie über Streitigkeiten der Tarifpartner untereinander und solche, die das Betriebsverfassungsrecht betreffen.
Zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören die Arbeitsgerichte, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Die Adressen der brandenburgischen Arbeitsgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Hier finden Sie die Adressen der Amts- und Landgerichte, der Grundbuchämter sowie des Mahn- und des Vollstreckungsgerichts.
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Hier finden Sie die Adressen der Amts- und Landgerichte, der Grundbuchämter sowie des Mahn- und des Vollstreckungsgerichts.
Fachgerichtsbarkeiten
Hier finden Sie Informationen zu Verwaltungsgerichten, Finanzgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten.
Fachgerichtsbarkeiten
Hier finden Sie Informationen zu Verwaltungsgerichten, Finanzgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten.
Landesverfassungsgericht
Hier finden Sie Informationen zum Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.
Landesverfassungsgericht
Hier finden Sie Informationen zum Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.
Mediation beim Güterichter
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Mediationsverfahren vor dem Güterichter.
Mediation beim Güterichter
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Mediationsverfahren vor dem Güterichter.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Hier finden Sie Informationen zu Schlichtungsverfahren und zu den unterschiedlichen Anlaufstellen.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Hier finden Sie Informationen zu Schlichtungsverfahren und zu den unterschiedlichen Anlaufstellen.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten Unterstützung bei Beratung und Prozesskosten zu erhalten.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten Unterstützung bei Beratung und Prozesskosten zu erhalten.