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2.3. Ersatzeinreichung

Für den elektronischen Rechtsverkehr nach der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg gilt:

Können Mitteilungen und zugehörige Anlagen nicht online übermittelt werden – z.B. wegen des Überschreitens von Volumenbeschränkungen auf den elektronischen Kommunikationswegen oder wegen anhaltender Störungen auf den Kommunikationswegen - so können die Mitteilungen und ihre Anlagen ersatzweise auf einer CD-ROM eingereicht werden.

Auf einem Datenträger sollen nur Vorgänge eingereicht werden, die für dasselbe Postfach (denselben Empfänger) bestimmt sind. Enthält ein Datenträger Dateien, die zu mehreren Vorgängen gehören, so sind die zu dem gleichen Vorgang gehörenden auf dem Datenträger jeweils in einem separaten Verzeichnis zu speichern, das als Verzeichnisnamen das Aktenzeichen des zugehörigen Vorgangs oder das Wort „Neueingang“ trägt (für Einreichungen zu den Registern vgl. unter 4.4). Bei mehreren Neueingängen wird eine fortlaufende Nummer ergänzt.

Im Übrigen gelten für die auf einer CD‑ROM eingereichten Daten die gleichen Formvorschriften wie bei der Online-Kommunikation (Dateiformate, Kennzeichnung, Namensgebung, Signaturen pp. - vgl. hierzu unter 4.1).

Der Datenträger kann bei dem adressierten Gericht eingereicht werden. Für den Geschäftsbereich des OLG (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgericht) erfolgt die Ersatzeinrichtung bei dem für IT-Angelegenheiten zuständigen Dezernat 5 des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Die aktuelle Anschrift des zuständigen Gerichts kann dem

Orts- und Gerichtsverzeichnis

entnommen werden.

2.3. Ersatzeinreichung

Für den elektronischen Rechtsverkehr nach der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg gilt:

Können Mitteilungen und zugehörige Anlagen nicht online übermittelt werden – z.B. wegen des Überschreitens von Volumenbeschränkungen auf den elektronischen Kommunikationswegen oder wegen anhaltender Störungen auf den Kommunikationswegen - so können die Mitteilungen und ihre Anlagen ersatzweise auf einer CD-ROM eingereicht werden.

Auf einem Datenträger sollen nur Vorgänge eingereicht werden, die für dasselbe Postfach (denselben Empfänger) bestimmt sind. Enthält ein Datenträger Dateien, die zu mehreren Vorgängen gehören, so sind die zu dem gleichen Vorgang gehörenden auf dem Datenträger jeweils in einem separaten Verzeichnis zu speichern, das als Verzeichnisnamen das Aktenzeichen des zugehörigen Vorgangs oder das Wort „Neueingang“ trägt (für Einreichungen zu den Registern vgl. unter 4.4). Bei mehreren Neueingängen wird eine fortlaufende Nummer ergänzt.

Im Übrigen gelten für die auf einer CD‑ROM eingereichten Daten die gleichen Formvorschriften wie bei der Online-Kommunikation (Dateiformate, Kennzeichnung, Namensgebung, Signaturen pp. - vgl. hierzu unter 4.1).

Der Datenträger kann bei dem adressierten Gericht eingereicht werden. Für den Geschäftsbereich des OLG (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgericht) erfolgt die Ersatzeinrichtung bei dem für IT-Angelegenheiten zuständigen Dezernat 5 des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Die aktuelle Anschrift des zuständigen Gerichts kann dem

Orts- und Gerichtsverzeichnis

entnommen werden.