2.2. Kommunikationswege, Größen- und Mengenbeschränkungen
Für die elektronische Kommunikation stehen die auf www.egvp.de veröffentlichten Kommunikationswege zur Verfügung.
2.2.1. OSCI (z.B. EGVP)
Eine Kommunikation über das Protokoll OSCI („Online Service Computer Interface“) setzt bei den Kommunikationspartnern die Implementierung einer Anwendung voraus, die dieses Protokoll bedient. Die Anwendung „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)“ bedient sich dieses Protokolls. Sie kann hier - für Sie kostenfrei - heruntergeladen werden.
Das hier zum Download angebotene EGVP ermöglicht die Kommunikation mit allen angeschlossenen Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Neben dem EGVP werden auch kommerzielle Produkte (Add-ons für Office-Anwendungen) angeboten, die das OSCI-Protokoll bedienen. Klären Sie aber bei einem geplanten Einsatz dieser Produkte bitte vorab, ob damit auch tatsächlich die von Ihnen gewünschten Gerichte adressiert werden können.
Für Sendungen an das Gericht, die per OSCI übermittelt werden, bestehen seitens der Poststelle folgende Beschränkungen:
- Größe einer einzelnen Nachricht: max. 60 MB*)
- Anzahl der Anhänge einer Nachricht: max. 100 Dateien
Je nach Ihrer Arbeitsumgebung kann es erforderlich sein, deutlich unter den genannten Grenzen zu bleiben (z.B. bei zu geringer Bandbreite der Netzanbindung). Sofern ein Vorgang die angegebenen Grenzen überschreitet, kann er auf einem Datenträger nach Nr. 2.2.4 eingereicht werden. Änderungen der Beschränkungen sind möglich und werden über www.justiz.de und www.egvp.de bekannt gemacht.
Für Mitteilungen der Gerichte an Sie bestehen die gleichen Beschränkungen.
Zur Verwaltung Ihres persönlichen Empfangspostfaches vgl. die Hinweise unter 2.1.3 Zustellungen.
2.2.2. HTTPS (Web-Up- bzw. Download)
Der elektronische Rechtsverkehr nach der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg über den Kommunikationsweg "HTTPS" ist ab Verfügbarkeit des Onlineformulars WEB-EGVP eröffnet.
2.2.3. SMTP (E‑Mail)
Der elektronische Rechtsverkehr über den Kommunikationsweg "SMTP" ist in Brandenburg derzeit nicht vorgesehen.
2.2.4. Datenträger
Der elektronische Rechtsverkehr wird grundsätzlich als Online-Kommunikation geführt. Hilfsweise kommt jedoch im Einzelfall auch eine Ersatzeinreichung auf Datenträger in Betracht (zu Fallkonstellationen und dem Verfahren vgl. nachfolgend unter 2.3. Ersatzeinreichung).
Als Datenträger sind im elektronischen Rechtsverkehr CD‑ROM zu verwenden.
*) Beim Einscannen von Dokumenten können sehr große Dateien entstehen, insbesondre bei der Berücksichtigung von Farben und hoher Auflösung. Da bei einer S/W-Wiedergabe ein höherer Kontrast und damit i.a. eine bessere Lesbarkeit erreicht wird, wird empfohlen, einzuscannende Texte grundsätzlich in S/W und mit nicht mehr als 300 dpi zu erfassen.
2.2. Kommunikationswege, Größen- und Mengenbeschränkungen
Für die elektronische Kommunikation stehen die auf www.egvp.de veröffentlichten Kommunikationswege zur Verfügung.
2.2.1. OSCI (z.B. EGVP)
Eine Kommunikation über das Protokoll OSCI („Online Service Computer Interface“) setzt bei den Kommunikationspartnern die Implementierung einer Anwendung voraus, die dieses Protokoll bedient. Die Anwendung „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)“ bedient sich dieses Protokolls. Sie kann hier - für Sie kostenfrei - heruntergeladen werden.
Das hier zum Download angebotene EGVP ermöglicht die Kommunikation mit allen angeschlossenen Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Neben dem EGVP werden auch kommerzielle Produkte (Add-ons für Office-Anwendungen) angeboten, die das OSCI-Protokoll bedienen. Klären Sie aber bei einem geplanten Einsatz dieser Produkte bitte vorab, ob damit auch tatsächlich die von Ihnen gewünschten Gerichte adressiert werden können.
Für Sendungen an das Gericht, die per OSCI übermittelt werden, bestehen seitens der Poststelle folgende Beschränkungen:
- Größe einer einzelnen Nachricht: max. 60 MB*)
- Anzahl der Anhänge einer Nachricht: max. 100 Dateien
Je nach Ihrer Arbeitsumgebung kann es erforderlich sein, deutlich unter den genannten Grenzen zu bleiben (z.B. bei zu geringer Bandbreite der Netzanbindung). Sofern ein Vorgang die angegebenen Grenzen überschreitet, kann er auf einem Datenträger nach Nr. 2.2.4 eingereicht werden. Änderungen der Beschränkungen sind möglich und werden über www.justiz.de und www.egvp.de bekannt gemacht.
Für Mitteilungen der Gerichte an Sie bestehen die gleichen Beschränkungen.
Zur Verwaltung Ihres persönlichen Empfangspostfaches vgl. die Hinweise unter 2.1.3 Zustellungen.
2.2.2. HTTPS (Web-Up- bzw. Download)
Der elektronische Rechtsverkehr nach der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg über den Kommunikationsweg "HTTPS" ist ab Verfügbarkeit des Onlineformulars WEB-EGVP eröffnet.
2.2.3. SMTP (E‑Mail)
Der elektronische Rechtsverkehr über den Kommunikationsweg "SMTP" ist in Brandenburg derzeit nicht vorgesehen.
2.2.4. Datenträger
Der elektronische Rechtsverkehr wird grundsätzlich als Online-Kommunikation geführt. Hilfsweise kommt jedoch im Einzelfall auch eine Ersatzeinreichung auf Datenträger in Betracht (zu Fallkonstellationen und dem Verfahren vgl. nachfolgend unter 2.3. Ersatzeinreichung).
Als Datenträger sind im elektronischen Rechtsverkehr CD‑ROM zu verwenden.
*) Beim Einscannen von Dokumenten können sehr große Dateien entstehen, insbesondre bei der Berücksichtigung von Farben und hoher Auflösung. Da bei einer S/W-Wiedergabe ein höherer Kontrast und damit i.a. eine bessere Lesbarkeit erreicht wird, wird empfohlen, einzuscannende Texte grundsätzlich in S/W und mit nicht mehr als 300 dpi zu erfassen.