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E-Justiz

Elektronische Akte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Die Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist ein zentrales Projekt der Landesregierung. Es ist insoweit auch Teil des Digitalprogramms 2025 des Landes Brandenburg und wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung der Justiz. Bis zum 1. Januar 2026 soll in allen Gerichtszweigen sowie in den Staatsanwaltschaften die elektronische Akte auf Grundlage des elektronischen Integrationsportals (eIP – Software für die E-Akte in Gerichten und Staatsanwaltschaften) eingeführt worden sein. D.h., spätestens ab diesem Zeitpunkt werden alle neu angelegten Verfahren in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ausschließlich mittels elektronischer Verfahrensakten geführt.

Schon seit dem Jahr 2022 sind alle vier Landgerichte sowie das Brandenburgische Oberlandesgericht mit der elektronischen Akte ausgestattet. An diesen Gerichten werden die Akten in Zivil- und Handelssachen (am OLG auch in Familiensachen) seither elektronisch geführt. Bis voraussichtlich Ende 2023 sollen alle Amtsgerichte ausgestattet sein. Dann werden die Verfahren in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen an den brandenburger Amtsgerichten elektronisch geführt. Für 2024 ist an den Amtsgerichten die Einführung in weiteren Verfahrensarten, wie z.B. in Nachlasssachen oder in Vollstreckungssachen, geplant.

Bei den Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg soll die elektronische Akte bis Ende des kommenden Jahres weitestgehend eingeführt sein. Die technischen Voraussetzungen zur Durchführung von Pilotprojekten im Bereich dieser Gerichte werden derzeit geschaffen. Eine Teststellung besteht seit kurzem am Finanzgericht Berlin-Brandenburg und wird die Grundlage für die Pilotierung und anschließende Einführung der elektronischen Akte bilden. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotierungsphase und Auswertung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden die Pilot- und Einführungsprojekte für die Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit 2024 folgen.

Für die Staatsanwaltschaften erfolgt eine Erprobung der elektronischen Akte zurzeit im Bereich der Geldstrafenvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Seit Oktober 2023 wird dabei die elektronische Akte als führende E-Akte genutzt.

Elektronische Akte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Die Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist ein zentrales Projekt der Landesregierung. Es ist insoweit auch Teil des Digitalprogramms 2025 des Landes Brandenburg und wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung der Justiz. Bis zum 1. Januar 2026 soll in allen Gerichtszweigen sowie in den Staatsanwaltschaften die elektronische Akte auf Grundlage des elektronischen Integrationsportals (eIP – Software für die E-Akte in Gerichten und Staatsanwaltschaften) eingeführt worden sein. D.h., spätestens ab diesem Zeitpunkt werden alle neu angelegten Verfahren in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ausschließlich mittels elektronischer Verfahrensakten geführt.

Schon seit dem Jahr 2022 sind alle vier Landgerichte sowie das Brandenburgische Oberlandesgericht mit der elektronischen Akte ausgestattet. An diesen Gerichten werden die Akten in Zivil- und Handelssachen (am OLG auch in Familiensachen) seither elektronisch geführt. Bis voraussichtlich Ende 2023 sollen alle Amtsgerichte ausgestattet sein. Dann werden die Verfahren in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen an den brandenburger Amtsgerichten elektronisch geführt. Für 2024 ist an den Amtsgerichten die Einführung in weiteren Verfahrensarten, wie z.B. in Nachlasssachen oder in Vollstreckungssachen, geplant.

Bei den Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg soll die elektronische Akte bis Ende des kommenden Jahres weitestgehend eingeführt sein. Die technischen Voraussetzungen zur Durchführung von Pilotprojekten im Bereich dieser Gerichte werden derzeit geschaffen. Eine Teststellung besteht seit kurzem am Finanzgericht Berlin-Brandenburg und wird die Grundlage für die Pilotierung und anschließende Einführung der elektronischen Akte bilden. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotierungsphase und Auswertung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden die Pilot- und Einführungsprojekte für die Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit 2024 folgen.

Für die Staatsanwaltschaften erfolgt eine Erprobung der elektronischen Akte zurzeit im Bereich der Geldstrafenvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Seit Oktober 2023 wird dabei die elektronische Akte als führende E-Akte genutzt.

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Elektronischer Rechtsverkehr

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 20. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) ist der elektronische Zugang zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder und des Bundes grundsätzlich einheitlich eröffnet worden.

In der Justiz des Landes Brandenburg sind die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten elektronisch erreichbar.

Klagen, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge, Erklärungen und sonstige Dokumente können Sie in elektronischer Form einreichen. Die für die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente in diesen Bereichen geltenden technischen Rahmenbedingungen folgen aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)). Die technischen Anforderungen an die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente sind im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt gemacht.

Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich verpflichtet, Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch an die Gerichte des Landes Brandenburg zu übermitteln. Diese Regelung findet auch bei der Kommunikation mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern Anwendung. Eine solche aktive Nutzungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 ebenfalls für Steuerberaterinnen und Steuerberater für Verfahren vor den Fachgerichten.

Die Kommunikation erfolgt über das Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Hierzu sind für die Einreichenden - neben der absenderbestätigten De-Mail - als weitere sichere Übermittlungswege

  • das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA),
  • das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo),
  • das elektronische Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO),
  • das besondere elektronische Notarpostfach (beN), sowie
  • das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zugelassen.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist.

Die Digitalisierung der Justiz soll aber nicht diejenigen Bürgerinnen und Bürger benachteiligen, die über keine oder eingeschränkte technische Möglichkeiten verfügen. Einen Brief an das Gericht zu schicken, ist und wird weiterhin möglich sein. Bürgerinnen und Bürgern ist es zwar auch möglich, den Gerichten elektronische Dokumente zu übermitteln und auch umgekehrt elektronisch adressiert zu werden, sofern sie dem Empfang für das jeweilige Verfahren zugestimmt haben. Ein Zwang zur elektronischen Kommunikation besteht für Privatpersonen allerdings nicht.


Online-Verfahren

Informationen und Zugangsmöglichkeiten zu den Online-Verfahren Grundbucheinsicht, Handelsregisterauskunft, Zentrales Vollstreckungsgericht und zentrales Schuldnerverzeichnis finden Sie auf den Internetseiten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Informationen zum Online-Mahnverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Amtsgerichts  Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg.

Weiterführende Informationen zu bundesweiten E-Justiz-Diensten erhalten Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.


Videokonferenztechnik

Im Zuge der Einführung der elektronischen Verfahrensakte zum 1. Januar 2026 in der Brandenburger Justiz werden auch die Sitzungssäle an den Gerichten im Land Brandenburg technisch ausgestattet. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, die Säle für die Durchführung von Videoverhandlungen auszurüsten.

In einem ersten Schritt wurden die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Hinblick auf Zivil- und Familiensachen mit mobilen Videokonferenzanlagen ausgestattet. Daneben wurde am Landgericht Neuruppin und am Landgericht Potsdam in allen Zivilsälen modernste Videokonferenztechnik fest verbaut.

Perspektivisch sollen bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht und den Landgerichten alle Sitzungssäle und bei den Amtsgerichten jeweils mindestens ein Saal mit fester integrierter Videokonferenztechnik ausgestattet werden.

Parallel hierzu werden auch die Planungen für die Fachgerichtsbarkeit (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte) im Land Brandenburg vorangetrieben.


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Elektronischer Rechtsverkehr

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 20. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) ist der elektronische Zugang zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder und des Bundes grundsätzlich einheitlich eröffnet worden.

In der Justiz des Landes Brandenburg sind die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten elektronisch erreichbar.

Klagen, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge, Erklärungen und sonstige Dokumente können Sie in elektronischer Form einreichen. Die für die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente in diesen Bereichen geltenden technischen Rahmenbedingungen folgen aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)). Die technischen Anforderungen an die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente sind im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt gemacht.

Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich verpflichtet, Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch an die Gerichte des Landes Brandenburg zu übermitteln. Diese Regelung findet auch bei der Kommunikation mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern Anwendung. Eine solche aktive Nutzungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 ebenfalls für Steuerberaterinnen und Steuerberater für Verfahren vor den Fachgerichten.

Die Kommunikation erfolgt über das Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Hierzu sind für die Einreichenden - neben der absenderbestätigten De-Mail - als weitere sichere Übermittlungswege

  • das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA),
  • das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo),
  • das elektronische Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO),
  • das besondere elektronische Notarpostfach (beN), sowie
  • das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zugelassen.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist.

Die Digitalisierung der Justiz soll aber nicht diejenigen Bürgerinnen und Bürger benachteiligen, die über keine oder eingeschränkte technische Möglichkeiten verfügen. Einen Brief an das Gericht zu schicken, ist und wird weiterhin möglich sein. Bürgerinnen und Bürgern ist es zwar auch möglich, den Gerichten elektronische Dokumente zu übermitteln und auch umgekehrt elektronisch adressiert zu werden, sofern sie dem Empfang für das jeweilige Verfahren zugestimmt haben. Ein Zwang zur elektronischen Kommunikation besteht für Privatpersonen allerdings nicht.


Online-Verfahren

Informationen und Zugangsmöglichkeiten zu den Online-Verfahren Grundbucheinsicht, Handelsregisterauskunft, Zentrales Vollstreckungsgericht und zentrales Schuldnerverzeichnis finden Sie auf den Internetseiten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Informationen zum Online-Mahnverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Amtsgerichts  Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg.

Weiterführende Informationen zu bundesweiten E-Justiz-Diensten erhalten Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.


Videokonferenztechnik

Im Zuge der Einführung der elektronischen Verfahrensakte zum 1. Januar 2026 in der Brandenburger Justiz werden auch die Sitzungssäle an den Gerichten im Land Brandenburg technisch ausgestattet. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, die Säle für die Durchführung von Videoverhandlungen auszurüsten.

In einem ersten Schritt wurden die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Hinblick auf Zivil- und Familiensachen mit mobilen Videokonferenzanlagen ausgestattet. Daneben wurde am Landgericht Neuruppin und am Landgericht Potsdam in allen Zivilsälen modernste Videokonferenztechnik fest verbaut.

Perspektivisch sollen bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht und den Landgerichten alle Sitzungssäle und bei den Amtsgerichten jeweils mindestens ein Saal mit fester integrierter Videokonferenztechnik ausgestattet werden.

Parallel hierzu werden auch die Planungen für die Fachgerichtsbarkeit (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte) im Land Brandenburg vorangetrieben.


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