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Schlichtungsstellen

Foto: © pixabay.com

Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen ist das Synonym hierfür auch Schiedsstelle oder freiwilliges Schiedsgericht.

In bestimmten Rechtsstreitigkeiten, die vor die Amtsgerichte gehören, ist die Durchführung eines Einigungsversuches vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in Brandenburg zwingend vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder bei Beleidigungen der Fall. Erst wenn der Versuch der Schlichtung scheitert, kann das Gericht angerufen werden. Die Klage kann dann unter Vorlage einer Bescheinigung über die Erfolglosigkeit der Schlichtung eingereicht werden.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Sie sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen und den Täter-Opfer-Ausgleich. Eine Schlichtungsverhandlung vor der Schiedsstelle erfolgt mündlich und nicht öffentlich. Grundsätzlich erörtert die Schiedsperson mit den Parteien die Streitsache und deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts. Das Schlichtungsverfahren und das Verhalten der Schiedsperson ist gemäß  § 9 des Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetzes (BbgSchGG) darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen. Es gibt keinen Schiedsspruch oder eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes durch die Schiedsperson. Die Schiedsperson kann einen Vergleichsvorschlag unterbreiten und ist bei der Formulierung des Vergleichs behilflich, um dem Vergleich einen vollstreckungsfähigen Inhalt zu verleihen.

Nähere Informationen zu Brandenburger Schiedsstellen in Städten und Gemeinden finden Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - Landesvereinigung Brandenburg. . Dort steht auch eine Datenbank für die Suche von Schiedspersonen zur Verfügung. Auch auf den Internetseiten vieler Gemeinden und Amtsgerichte finden Sie eine Übersicht über dort eingerichtete Schiedsstellen. Eine Liste der vom Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts anerkannten Gütestellen finden Sie hier. Eine Zusammenstellung von Links zu sonstigen Gütestellen finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung finden Sie hier.

Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen ist das Synonym hierfür auch Schiedsstelle oder freiwilliges Schiedsgericht.

In bestimmten Rechtsstreitigkeiten, die vor die Amtsgerichte gehören, ist die Durchführung eines Einigungsversuches vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in Brandenburg zwingend vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder bei Beleidigungen der Fall. Erst wenn der Versuch der Schlichtung scheitert, kann das Gericht angerufen werden. Die Klage kann dann unter Vorlage einer Bescheinigung über die Erfolglosigkeit der Schlichtung eingereicht werden.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Sie sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen und den Täter-Opfer-Ausgleich. Eine Schlichtungsverhandlung vor der Schiedsstelle erfolgt mündlich und nicht öffentlich. Grundsätzlich erörtert die Schiedsperson mit den Parteien die Streitsache und deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts. Das Schlichtungsverfahren und das Verhalten der Schiedsperson ist gemäß  § 9 des Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetzes (BbgSchGG) darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen. Es gibt keinen Schiedsspruch oder eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes durch die Schiedsperson. Die Schiedsperson kann einen Vergleichsvorschlag unterbreiten und ist bei der Formulierung des Vergleichs behilflich, um dem Vergleich einen vollstreckungsfähigen Inhalt zu verleihen.

Nähere Informationen zu Brandenburger Schiedsstellen in Städten und Gemeinden finden Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - Landesvereinigung Brandenburg. . Dort steht auch eine Datenbank für die Suche von Schiedspersonen zur Verfügung. Auch auf den Internetseiten vieler Gemeinden und Amtsgerichte finden Sie eine Übersicht über dort eingerichtete Schiedsstellen. Eine Liste der vom Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts anerkannten Gütestellen finden Sie hier. Eine Zusammenstellung von Links zu sonstigen Gütestellen finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung finden Sie hier.